Landtag, 38. Sitzung vom 22.01.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 49
der Sozialmagnet Österreichs ist. Wir wollen, dass diese Menschen, die bei uns sind, nicht in einer Hängematte sind, sondern wir wollen ihnen ja helfen, dass sie zu einer Arbeit kommen und dass das ein Sprungbrett für ihr weiteres Leben ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Ernst Woller: Als Nächste ist Frau Abg. Mörk zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. - Bitte.
Abg. Gabriele Mörk (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren!
Uns liegt jetzt eine Novellierung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes zur Beschlussfassung vor.
Im Februar des Vorjahres haben die Regierungsparteien ÖVP und GRÜNE mit einem Initiativantrag eine Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes im Nationalrat eingebracht. Mit dieser Novelle wurde der Schulungszuschlag für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auch auf Bezieherinnen und Bezieher der Sozialhilfe beziehungsweise der Mindestsicherung ausgeweitet.
Wer an einer Schulungsmaßnahme teilnimmt, soll - je nachdem, wie lang die Schulungsmaßnahme dauert - dreimonatig einen Zuschlag erhalten - eine inhaltlich sinnvolle Maßnahme. Kollege Prack ist schon darauf eingegangen, dass es natürlich primär unsere Aufgabe ist, Menschen in Beschäftigung zu bringen, ihnen Anreize zu geben und sicherzustellen, dass auch in Zukunft Förderungen, die der WAFF auszahlt, oder Praktika für SchülerInnen nicht mehr angerechnet werden. Die Länder sind bezüglich dieser Einführung aber in keiner Weise eingebunden worden.
Ich sehe da vor allem zwei Punkte sehr kritisch: Die Gewährung des Schulungszuschlages war bisher Aufgabe des Arbeitsmarktservice und wird teilweise auch auf die Länder übertragen. Das führt aus meiner Sicht nicht nur zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, sondern auch zu Zweigleisigkeiten.
Die Einführung dieses Zuschlages führt auch zu erheblichen Mehrkosten, da diese Zuschläge in der Mindestsicherung nicht anrechenbar sind. Das bedeutet vor allem für das Land Wien im heurigen Jahr Mehrkosten von rund 30 Millionen EUR. Weshalb diese primär arbeitsmarktpolitische Maßnahme nicht weiterhin in die Kompetenz des Bundes fällt, ist mir eigentlich auch nicht ganz nachvollziehbar.
Diese Novelle wurde auf Bundesebene mittels Initiativantrag eingebracht. Das heißt, es gab keine Begutachtung. Die Länder waren auch nicht in der Lage, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Daher setzen sich Wien und auch die anderen Bundesländer dafür ein, dass der zusätzliche Verwaltungsaufwand vereinfacht wird und auch die Rücknahme der Kostenverlagerung in die Mindestsicherung oder Sozialhilfe erfolgt. Am 6.11.2024 gab es daher auch einen entsprechenden Beschluss von den Landesfinanzreferenten für Verhandlungen mit dem Bund. Als letzter Schritt ist auch ein Gang zum Verfassungsgerichtshof angedacht.
Entsprechend § 12 der Bundesverfassung ist Wien verpflichtet, die Vorgaben des von der ÖVP und den GRÜNEN novellierten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes umzusetzen. Wir werden aber gemeinsam mit allen anderen Bundesländern die finanziellen Ausgaben einfordern. Daher wurde von der Fortschrittskoalition heute auch ein Beschlussantrag eingebracht, in dem es darum geht, dass die Kosten vor allem den Bundesländern rückerstattet werden.
Frau Abg. Korosec, wieso die ÖVP dieser Novellierung, die umgesetzt werden muss, nicht zustimmen kann, habe ich bei Ihrer Rede nicht wirklich verstanden. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.)
Präsident Ernst Woller: Als Nächste ist Frau Abg. Hungerländer zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. - Bitte.
Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Geschätzte Damen und Herren!
Eine Steilvorlage meiner Vorrednerin. Wenn das aus der Rede von Kollegin Korosec nicht hervorgegangen ist, helfe ich gern nach, zu erklären, warum wir dem nicht zustimmen.
Sie kennen bestimmt die Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich, die ja sehr detailliert ist und einige Kritikpunkte anführt. (Abg. Gabriele Mörk: Welche Stellungnahme?) Zu den wichtigsten Kritikpunkten gehört für uns erstens: Wien weitet die notwendigen Regelungen, also die Regelungen, die es treffen muss, um die Sozialhilfe-Grundsatzgesetz-Novelle umzusetzen, aus, nämlich um Leistungen, die beispielsweise vom WAFF oder von anderen Trägern bezahlt werden. Diese Ausweitung mag aus Sicht der GRÜNEN inhaltlich begründbar sein. Uns ist sie inhaltlich nicht ersichtlich.
Zweites Argument: Durch diese Ausweitung - Klammer auf: auch bei den Schülern bis 21 Jahren findet eine Ausweitung statt - ist erst recht keine bundesweit einheitliche Regelung möglich. Jetzt haben wir den Kritikpunkt gehört: Es ist ein Fleckerlteppich. Statt dass Wien jetzt eine Novelle des Bundes eins zu eins umsetzt, um ein bisschen Kohärenz herzustellen, macht Wien das Gegenteil. Es macht wieder eigene Regelungen und trägt so bundesweit zu noch mehr Verwirrung und noch mehr Ungleichheit bei. Warum, müssen wir uns fragen. (Beifall bei der ÖVP.)
Das dritte und unseres Erachtens gewichtigste Argument ist: Es ist laut Stellungnahme der österreichischen Wirtschaftskammer rechtswidrig. Die Ausweitung auf Zahlungen, die nicht vom AMS kommen, und auf das Einkommen von Schülerinnen und Schülern bis zum 21. Lebensjahr ist laut Stellungnahme der Wirtschaftskammer rechtswidrig.
Jetzt habe ich in keiner von Ihren Reden gehört - vielleicht kann Kollege Florianschütz das aufklären -, wie Sie mit diesem Vorwurf der Rechtswidrigkeit umgehen. Nun wissen wir: Wenn es um die Mindestsicherung geht, hat es das Land Wien nicht ganz so mit der Rechtskonformität. Da gibt es ja auch andere Teile, die immer noch rechtswidrig sind, beispielsweise die Auszahlung der Mindestsicherung an subsidiär Schutzberechtigte. Wir sehen keinen Grund, warum noch mehr rechtswidrige Teile in die Wiener Mindestsicherung hineinkommen sollen. Deswegen lehnen wir das ab. (Beifall bei der ÖVP.)
Geschätzte Damen und Herren, ich muss auch ein bisschen mein Bedauern zum Ausdruck bringen. Als ich
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