Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 59
beachten. Warum ich aber nicht dieser Vereinbarung beitrete, ist, weil ich sonst keine Bindungen brauche. Ich habe die gesetzlichen Vorgaben dieser Republik. Ich habe die Vorgaben meiner Wähler und mein Gewissen. Das reicht mir. - Danke. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.)
Präsident Ernst Woller: Danke. - Dieses Papier ist aber jetzt den Abgeordneten des Wiener Landtages zur Kenntnis gebracht worden.
Ich setze fort in der Tagesordnung.
Gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gebe ich bekannt, dass folgende mündliche Anfrage in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurde, nämlich die Anfrage von Herrn Abg. Seidl, Klub der Wiener Freiheitlichen, an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke: „Ihr Vorgänger, der heutige Bundesminister Hanke, hat noch im letzten Jahr im Gegensatz zum noch aktuellen Gesundheitslandesrat Peter Hacker gemeint, dass jährliche Ausgaben von 1 Milliarde EUR für die Wiener Mindestsicherung zu viel wären. Während die Budgetsituation in Wien aktuell mehr als angespannt ist, werden also täglich (von Montag bis Sonntag) knapp 3 Millionen EUR nur für diesen Budgetposten benötigt. Ein Großteil für Personen, die keine Asylberechtigung (subsidiäre Schutzberechtigung) haben. Wie stehen Sie, sehr geehrter Herr Landesrat, zu den medialen Aussagen der beiden damaligen Landesräte?“
Diese Frage fällt nicht in den Bereich des Vollzuges des Wiener Landtages und wurde daher in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-415371-2025-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Hungerländer gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (In der Anfragebeantwortung vom 18. März 2025 [PGL-208210-2025-KVP/LF] wurde ausgeführt, dass Auswertungen zu Feststellungsverfahren über aufrechte Doppelstaatsbürgerschaften erst seit dem 1. März 2022 möglich sind, da mit diesem Datum der elektronische Akt eingeführt wurde. Laut diesen Auswertungen wurden seither 1 348 Feststellungsverfahren gemäß §§ 27 und 29 durchgeführt. In der Anfragebeantwortung hieß es auch, dass eine Auswertung nach Staatsangehörigkeit auf Grund der Vielzahl an unterschiedlichen fremden Staatsangehörigkeiten nicht möglich war. Da aber alle Verfahren seit März 2022 digital erfasst sind, kann diese Antwort nur so verstanden werden, dass die Auswertung und Anführung aller Staatsangehörigkeiten zu aufwändig gewesen wäre. Deshalb grenzen wir nun die Frage entsprechend ein. Welche fünf fremde Staatsangehörigkeiten wurden bei den seit 1. März 2022 geführten Feststellungsverfahren am häufigsten festgestellt?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Abgeordnete, und vielen Dank für die Anfrage.
Es geht darum, dass Sie gerne wissen wollen, welche die Top-5-Länderzugehörigkeiten im Bereich der Doppelstaatsbürgerschaften sind, und es wurde auch die Frage gestellt, warum man, wenn es schon einen digitalen Akt im Bereich der Staatsbürgerschaft gibt, diese nicht erhoben hat, ob dies zu aufwändig gewesen wäre.
Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass es tatsächlich so ist, dass die Auswertung der fremden Staatsangehörigkeiten im Feststellungsverfahren derzeit noch nicht automatisiert erfolgt und dass es auch für den Verfahrensverlauf der Behörde als nicht notwendig erachtet und diese Auswertung deswegen auch nicht vorgenommen wird.
Trotzdem und auf Grund Ihrer Anfrage wurden jetzt mit einer manuellen Nachschau die Top 5 erhoben bei den 224 Akten der 1 348 Feststellungsverfahren, die es gegeben hat, wo die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Ich kann Ihnen die Top 5 gerne mitgeben. Bei diesen 224 Akten hat sich folgendes Ranking ergeben: Türkei mit 44, Deutschland mit 37, USA mit 29, Großbritannien mit 23 und die Schweiz mit 18 Verfahren zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft.
Vielleicht noch eine positive Nachricht: Wir werden auch zukünftig schauen, dass wir über die MA 35 die zweite Staatsangehörigkeit, die dazu führt, dass man die österreichische aufgeben muss, erfassen. In dem Fall sage ich auch danke für diesen Input, dass wir diesen Akt zukünftig so vornehmen werden.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Hungerländer, und ich erteile ihr das Wort. - Bitte.
Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Vielen Dank für die Beantwortung, Frau Landesrätin. - Ich habe der Anfragebeantwortung auch entnommen, dass Sie proaktiv warten, bis Behörden etwas melden, und erst dann beginnen zu ermitteln, ob eine unrechtmäßige Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Ist geplant, dass Sie künftig auch aktiv Untersuchungen einführen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Ich kann jetzt keine ganz konkrete Antwort dazu geben, aber klar ist jedenfalls, dass man nicht einfach Verdachtsfälle hernimmt und sagt, das prüfen wir jetzt einfach, denn das muss eine gewisse Grundlage haben. Man ist darauf angewiesen zu wissen, wo solche Fälle einer Doppelstaatsbürgerschaft auffallen. Das passiert zum Beispiel bei einer Einreise auf einem Flughafen oder bei anderen Amtswegen, und all diesen Verdachtsfällen wird nachgegangen und das auch lückenlos.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Berger, und ich erteile ihm das Wort. - Bitte.
Abg. Stefan Berger (FPÖ): Schönen guten Morgen auch von meiner Seite, einen Teil meiner ursprünglich geplanten Frage haben Sie dankenswerterweise schon beantwortet. Was mich noch interessieren würde, ist: Es wurde ja von Ihrem Vorgänger für den Bereich der MA 35 sozusagen ein Restrukturierungs- und Professio
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