Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 59
nalisierungsprozess aufgesetzt. Jetzt sind wir doch schon immerhin im fünften Jahr der NEOS-Regierungsverantwortung. Meine Frage wäre dahingehend, wie weit ist man da? Wird diese Restrukturierung, Professionalisierung auch im ursprünglich geplanten Zeitplan abgeschlossen? Ich bitte Sie darum, uns da einen Einblick zu geben.
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Sehr gerne. - Danke für die Frage und auch die Gelegenheit, das auszuführen. -Dieser Restrukturierungsprozess wurde eingeleitet von meinem Vorgänger Christoph Wiederkehr. Es ist ein sehr umfangreicher Reformprozess, der stattfindet, der auch durch eine externe Agentur begleitet wurde. Das war insofern wichtig, als Organisationsschritte neu gedacht werden mussten und auch der komplette Digitalisierungsvorgang der ganzen Abteilung momentan vonstattengeht. Es ist derzeit so, dass diese Begleitung durch die externe Agentur am Auslaufen ist und das Ziel dieses Reorganisationsprozesses auch war, dass die Abteilung selbst ermächtigt wird, um die weiteren Schritte in Zukunft eigenständig weiterzuführen.
Dieser Prozess hat mehrere Jahre gedauert und wird auch nie ganz abgeschlossen sein, weil gerade die Behörde der MA 35 einem stetigen Wandel unterzogen ist und es auch aufgrund der zunehmenden Anfragen, der zunehmenden Einbürgerungen, Staatsbürgerschaften auch immer zu einem Mehr an Aufwand kommt.
Ich kann Ihnen ganz grob mitteilen, was im Bereich der Finanzierung und des Personalstandes passiert ist. Bei der Finanzierung habe ich jetzt gerade die aktuelle Zahl nicht, aber wir haben das Budgetvolumen im Bereich der MA 35 nahezu verdoppelt, glaube ich, und im Bereich des Personals, wo wir angefangen haben mit 470 Angestellten, sind wir jetzt bei über 700. Also da ist einiges passiert.
Was heißt das aber wirklich für die Antragsverfahren und wo gab es die wesentlichen Verbesserungen? -Wir haben im Bereich des unionsrechtlichen Aufenthalts von EWR-Bürgern die durchschnittliche Verfahrensdauer von 41,3 Tagen im Jahr 2021 auf 12,5 Tage gesenkt. Die Dauer von Niederlassungs- und Aufenthaltsverfahren im Drittstaatenbereich konnte bei den Erstanträgen von 105,7 Tagen im Jahr 2021 auf 85,7 Tage gesenkt werden, das ist ein Minus von 19 Prozent. Verlängerungsanträge werden statt im Durchschnitt in 89,8 Tagen 2021 2024 - also ich vergleiche immer 2021 mit 2024 - nun in durchschnittlich 43,9 Tagen erledigt werden. Das entspricht einer Senkung der Verfahrensdauer um 37 Prozent. Insgesamt konnte im gesamten Einwanderungsbereich die Verfahrensdauer von 68,6 Tage auf 40,2 Tage reduziert werden, das ist ein Minus von 41,4 Prozent.
Im Bereich der Staatsbürgerschaft haben effizientere Arbeitsweisen und auch diverse Reformschritte zu gestiegenen Anzahlen an abgeschlossenen Verfahren im Staatsbürgerschaftsbereich geführt. Wir haben 2020 5 609 Verfahren abgeschlossen, im Jahr 2021 waren es 5 999, im Jahr 2023 7 356 und im Jahr 2024 9 164 Verfahren, also man sieht da auch diese starke Steigerung in der Anzahl der Verfahren.
Wir haben im Jahr 2023 263 774 KundInnen-Telefonate geführt, ein Telefonat dauert durchschnittlich 3,64 Minuten und im Jahr 2024 haben wir 226 962 Telefonate geführt, und innerhalb von durchschnittlich 95 Sekunden wurde ein Anruf entgegengenommen. Sie wissen vielleicht, dass das vorher ganz und gar nicht der Fall war. Tickets, die vergeben wurden im Rahmen dieses Prozesses, wurden im Schnitt in zwei Tagen bearbeitet.
Vielleicht auch noch zur Staatsbürgerschaft: Sie wissen auch, dass wir da noch immer lange Wartezeiten haben und das ein Prozess ist, der einfach länger dauert. Was ist der Grund dafür? - Auch die Explosion der Nachfragetermine; wir hatten in den Vorjahren rund 300 Termine im Monat und wir stehen aktuell bei 1 300 Terminen im Monat, also bei einem Plus von 1 000. Ich glaube, diese Dimension veranschaulicht, was in diesem Bereich los ist.
Wir haben im Bereich der Einwanderung momentan eine Wartezeit auf den persönlichen Termin von 11,4 Tagen, im Bereich der Staatsbürgerschaft sind es aktuell 324 Tage. Wir waren da bei weit über einem Jahr.
Es ist mir vollkommen bewusst, dass das noch immer viel ist, aber momentan auch natürlich dieser Entwicklung im Bereich der laufenden Verfahren geschuldet.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Die nächste Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Aslan, und ich erteile ihr das Wort.
Abg. Mag. Berivan Aslan (GRÜNE): Guten Morgen. Eigentlich wollte ich eine sehr allgemeine Frage stellen, aber da die Kollegin Hungerländer schon die Frage zum Feststellungsverfahren gestellt hat, möchte ich jetzt eine spezifische Frage in Bezug auf die türkischen Staatsbürger stellen, die haben Sie ja auch in Ihrer Statistik erwähnt. Es hat ja auch den Skandal gegeben, wo die MA 35 sich auf türkische Wählerverzeichnislisten berufen hat und auf Grund dieser Wählerverzeichnislisten sehr viele Menschen ausgebürgert hat. Es ist immer noch so, dass im Moment über 20 000 Personen von dieser Situation betroffen sind. Jetzt würde mich interessieren: Wird das immer noch so gehandhabt? - Denn es gibt mittlerweile auch ein Urteil dazu, dass es nicht rechtskonform ist, dass man sich auf eine Wählerverzeichnisliste beruft, die eigentlich nicht rechtmäßig ist.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Vielen Dank für die Frage. - Ich kann tatsächlich keine konkrete Antwort auf die konkrete Frage geben. Wenn Sie mir sagen, dass es ein Urteil gibt, das die Nichtrechtskonformität festgestellt hat, dann nehme ich an, dass auch entsprechend reagiert wurde. Aber wie ich auch schon der Kollegin Hungerländer gesagt habe, es wird nicht im Verdachtsfall geprüft, sondern auf Grund von Ereignissen, die darauf schließen lassen, dass eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt, und dann muss man auch schauen, wodurch diese erworben wurde, ob sie von Geburt an vorliegt, also wie sie praktisch entstanden ist.
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