Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 59
wird gestellt von Herrn Abg. Guggenbichler, und ich erteile ihm das Wort. - Bitte.
Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen Herr Landesrat! Danke für die Ausführungen, die Sie gebracht haben. - Sie haben ja auch gesagt, im Naturschutz ist es auch in diesem Haus so, dass die Beschlüsse beim Klimaschutz durchaus einstimmig sind, das sehen wir teilweise ein bisschen anders.
Sie haben über Biodiversität gesprochen. Wir haben ein Thema, was wir schon relativ lange in diesem Haus besprechen, nämlich das Zieselfeld am Marchfeldkanal. Sie können sich erinnern, aus meiner Sicht wurde dort unter Missachtung der Aarhus-Richtlinie und der FFH-Richtlinie ein Bauprojekt hochgezogen. Damals waren über 450 Ziesel ansässig, es war eines der größten Habitate in Mitteleuropa. Wie geht es den Zieseln dort neben dem Bauprojekt? Haben Sie das weiter im Auge? - Denn die Ziesel sind ja die Panda Europas, Nummer eins auf der roten Liste der Europäischen Union, also muss es Ihnen im Sinne der Biodiversität ein großes Anliegen sein, diese Population zu schützen. Ist diese Population schon gekippt? Was haben Sie in den letzten fünf Jahren getan, um diese Population weiter zu schützen?
Präsident Ernst Woller: Danke. - Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, viel. Ich habe mich vorher sehr beschränkt auf, wenn man so will, Überschriften, und ich möchte jetzt ein bisschen mehr darauf eingehen, was die Naturschutzbehörde in diesem Zusammenhang macht, und nicht nur im von Ihnen erwähnten Projekt. Sie stellt bei allen Bauprojekten sicher, dass Natur- und Artenschutz gewahrt wird.
Wir haben in Wien Fledermäuse, unzählige Vogelarten, Mauersegler, Mehlschwalben, Stiegennattern, Fische, wir haben die Schnirkelschnecke und natürlich die Ziesel - alle diese Tiere sind schützenswert und es gibt keinen einzigen Tag, wo die Expertinnen und Experten der MA 22 nicht sehr intensiv darauf schauen und auch sicherstellen, dass bei Verfahren, die allfällige Projekte der Weiterentwicklung der Stadt zum Inhalt haben, alle diese Arten und deren Schutz im Mittelpunkt stehen. Das ist auch im gegenständlichen Fall so und bei der Weiterentwicklung, da können Sie sich sicher sein und sich verlassen auf unsere Kolleginnen und Kollegen der MA 22.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Kickert, und ich erteile ihr das Wort.
Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat, man muss dreimal guten Morgen sagen, bevor das Mikro an ist, das ist immer die gute Einleitung. Auch ich habe eine ganz spezifische Nachfrage zu einem Diversitätsproblem in der Stadt, zum Schutz der Feldhamster. Seit Oktober 2023 gibt es eine Arbeitsgruppe in der Wiener Umweltanwaltschaft, die sozusagen beraten soll, wie die Rattenverordnung novelliert werden soll. Jetzt weiß ich, dass die Rattenverordnung nicht in Ihr Ressort fällt, aber die Wiener Umweltanwaltschaft, und deswegen frage ich nach, wie der Stand der Beratungen zu dieser Problematik der sogenannten Biozid-Reduktion gerade ist.
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich weiß davon, dass es sehr intensive Arbeiten gibt, das es auch sehr gut gelungen ist, in den letzten Monaten über alle Stakeholder hinweg Zielsetzungen zu finden, die zum Schutz der Hamster dienen und trotzdem diese Vorgaben zu erfüllen, wir reden da ja von Vorgaben, die die Volksgesundheit und so weiter betreffen. Ich habe es jetzt konkret nicht mit, liefere aber sehr gerne Informationen über den Stand nach.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Olischar, und ich erteile ihr das Wort. - Bitte.
Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen Herr Landesrat! Das Mikrofon funktioniert gleich auf Anhieb. Danke für Ihre bisherigen Ausführungen. - Sie haben in einem Schnelldurchlauf auch das Klimagesetz, das wir heute noch diskutieren werden, umrissen und Sie haben im Zuge dessen auch UVP-Verfahren erwähnt. Das möchte ich zum Anlasse nehmen, denn kürzlich gab es mediale Berichte dazu, dass im Zuge des Heumarkt-Projektes seitens der MA 22 angeblich in das städtebauliche Gutachten eingegriffen wurde, was die UVP betrifft. Jetzt möchte ich Sie fragen, was Sie zu diesen Vorwürfen sagen und wie Sie zu diesem UVP-Verfahren gegenüber dem Heumarkt-Projekt stehen.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. - Ich mache das sonst nicht, weil es die Rolle von Medien ist, so kritisch wie irgendwie möglich und so umfassend wie irgendwie möglich unsere Arbeit zu durchleuchten. Aber in diesem Fall möchte ich schon eine klare Botschaft loswerden. Bei den Artikeln, die Sie da zitieren, ist schlicht und einfach nicht nach den Grundlagen, wie Journalismus funktionieren sollte, gearbeitet worden, beispielsweise mit einer Nachfrage bei der zuständigen Behörde oder einer Auseinandersetzung damit, was die Verantwortlichen dort dazu zu sagen haben. Die Vorwürfe sind nämlich völlig unhaltbar. Es ist selbstverständlich so, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 22 als UVP-Behörde, die übrigens mehrfach geprüft ist und auch gelobt wird für ihre Verfahrensqualität, auch im Zusammenhang und im Vergleich mit anderen Naturschutzbehörden österreichweit, nach allen Regeln der gesetzlichen Vorgaben und ohne jede Beeinflussung der Begutachter vorgegangen ist.
Es ist selbstverständlich so, dass, wie in jedem anderen Verfahren auch, die beste und größte Expertise für die Begutachtung angefragt worden ist und in diesem Fall umgesetzt und berücksichtigt worden ist. Im Zusammenhang damit gibt es natürlich auch einen Austausch zwischen der Behörde und den Begutachterinnen und Begutachtern. Es gibt auch eine Einsicht in den Akt von allen Stakeholdern im Verfahren, das ist normal und ist in jedem Verfahren so.
Was es aber nicht gibt - und das ist auch normal in jedem Verfahren -, ist irgendeine Art von Beeinflussung. Es hat in dem ganzen Prozess nie eine Veränderung der Einschätzung und der Schlussfolgerung des international
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