Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 59
renommierten Begutachtungsverfahrens gegeben, also sind diese Vorwürfe schlicht und einfach unhaltbar.
Ich stelle mich hier zu 100 Prozent hinter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Behörde.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Damit ist die 2. Anfrage erledigt.
Die 3. Anfrage (FSP-74124-2025-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Anfang November waren gut 70 400 Personen in der Grundversorgung betreut. 53 Prozent davon sind Ukrainer. Laut Flüchtlingskoordinator Andreas Achrainer kommen pro Monat rund 2 000 Menschen mehr nach Österreich, viele davon fahren teure Autos. Die Grundversorgung soll hilfs- und schutzbedürftigen Asylansuchenden und Kriegsflüchtlingen ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu decken, ein Dach über dem Kopf, Essen, Bekleidung, medizinische Versorgung. Seit 1. Jänner 2025 - so der diesbezügliche, im Bund-Länder-Koordinationsrat zur Grundversorgung gefasste einstimmige Plan - sollen Ukrainer, die ein KFZ haben, zuerst dieses verwerten, um in der Grundversorgung zu verbleiben oder dorthin zu gelangen. Zwar wurde in besagtem Koordinationsrat beim vorletzten Treffen diesbezüglich ein einstimmiger Beschluss gefasst, doch in Folge dessen wurde das Protokoll nicht ausgeschickt, was die Entscheidung unwirksam machte. Beim Folgetreffen am Montag dieser Woche zog dann das Land Wien seine Zustimmung zurück, bestätigte das Büro des zuständigen Stadtrates Peter Hacker [SPÖ]. Warum wird zuerst zugestimmt und dann wird die Zustimmung wieder zurückgezogen?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Frage ist zwar schon ein bisschen überholt, denn ich nehme an, dass das die Frage ist, die Sie im Jänner schon stellen wollten. So gesehen hat sie nicht mehr den richtigen Aktualitätsgrad. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM.) Aber ich kann Ihnen jedenfalls sagen, dass grundsätzlich der Koordinationsrat eingerichtet ist auf der Basis einer Art.-15a-Vereinbarung zwischen den Bundesländern und dem Bund und kein beschlussfassendes Gremium ist, sondern gemäß Definition eine beratende Funktion oder Beamtengremium ist. Daher kann es halt keine Beschlüsse geben, die in irgendeiner Form Bedeutung haben und daher ist auch die Aufhebung von Beschlüssen entsprechend bedeutungslos. - Danke schön.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Seidl, und ich erteile ihm das Wort. - Bitte.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Landesrat!
Danke für die Beantwortung. - Ja, Sie haben recht, sehr aktuell ist die Anfrage nicht, trotzdem heute dran. Jetzt meine Frage, vielleicht um auch Sie ein wenig besser zu verstehen: Wie wir es beschreiben, gibt es, wie wir alle wissen, auch Ukrainer, die eben mit sehr, sehr großen Autos herumfahren, die dann in der Grundversorgung in Wien sind. Verstehen Sie, dass es Menschen gibt in Wien, die das ein bisschen, na ja, befremdlich sehen, dass es eben solche Personen gibt, die auf der einen Seite unglaublich tolle, große Autos fahren und auf der anderen Seite in der Grundversorgung sind?
Präsident Ernst Woller: Danke. - Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Wenn ich da in den Hof hineinschaue, in dem ich regelmäßig mit meinem Auto parke, stehen offensichtlich keine ukrainischen großen Autos drin. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM.) Es dürfte sich also nicht nur um ein Phänomen ukrainischer geflüchteter Menschen handeln. Aber jetzt im Ernst, rein grundsätzlich zu dieser Fragestellung, ist ja eh völlig logisch, kein Mensch kriegt eine Unterstützungsleistung aus der Grundversorgung, wenn er über ein großes Vermögen verfügt oder sich letzten Endes auch ein großes SUV leisten kann.
Diese Frage wird natürlich gestellt, und wir haben in der Grundversorgungsvereinbarung vereinbart, dass eine Hilfsbedürftigkeitsprüfung stattfinden muss, und die wird sehr streng gehandhabt. Faktum ist aber, dass wir in Wien im Augenblick 39 350 Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, wohnhaft haben, von denen nur ein Drittel in der Grundversorgung ist und zwei Drittel nicht in der Grundversorgung sind. In dem Moment, wo wir in der Grundversorgung draufkommen, dass sich jemand ein großes Auto und auch den Betrieb des großen Autos leisten kann, ist natürlich sofort die Frage der Hilfsbedürftigkeit in Frage gestellt respektive wird dann nicht mehr akzeptiert.
Wir können das also im Wesentlichen ausschließen. Wir können nicht den einen oder anderen Fehler ausschließen, den können wir logischerweise nie ausschließen, aber rein grundsätzlich ist es selbstverständlich nicht anzunehmen, dass Menschen, die sich große Autos leisten können, eine Hilfsbedürftigkeit im Sinne der Grundversorgung aufweisen, und es ist daher auszuschließen, dass das stattfindet.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Spielmann, und ich erteile ihr das Wort.
Ich möchte aber noch mitteilen, dass die Frau Abg. Arapović von 9.45 bis 11.15 Uhr entschuldigt ist.
Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Ja, schönen guten Morgen, Herr Landesrat! Ich danke auch und ich möchte eigentlich eher mehr zur Versachlichung der Debatte zurückzufinden. Aber ich möchte kurz vorwegschicken, dass das Auto sicher für viele UkrainerInnen die einzige Möglichkeit war, ihre Kinder und ihr letztes Hab und Gut in Sicherheit zu bringen, und ich bin davon überzeugt, dass uns diese Art von Neiddebatte tatsächlich nicht weiterbringt.
Aber wenn wir schon bei dem Thema Mobilität von Menschen in der Grundversorgung sind, dann ist es doch, denke ich, als Stadt wichtig sicherzustellen, dass gerade für Menschen in der Grundversorgung, die wenig Einkommen haben, wie Sie wissen, zumindest der öffentliche Verkehr halbwegs leistbar ist. Jetzt weiß ich,
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