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Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 59

 

dass es in der Grundversorgung die Zusatzleistung für Fahrtkosten gibt, meines Wissens nach werden da aber eher Fahrtkosten rückerstattet, wenn es um Behördenbesuche geht. Deswegen wäre jetzt meine Frage: Wie viele Menschen in der Grundversorgung sind 2024 zu diesen Zusatzleistungen gekommen und wie hoch war da die durchschnittliche Höhe? Und wenn ich noch eine Frage anhängen darf: Es wäre doch recht wichtig, die öffentlichen Verkehrsmittel auch für die Menschen in der Grundversorgung sicherzustellen, sind da irgendwelche Maßnahmen in Zukunft geplant? - Danke.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. - Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, grundsätzlich haben Sie vollkommen recht, es ist tatsächlich eine der Fragen, die wir immer wieder diskutieren im Kreis der Landesräte, bei der wir leider zu keiner einstimmigen Meinung kommen. Ich halte diese Abrechnung von Einzelfahrscheinen erstens einmal für einen bürokratischen Nonsens, zweitens ist es die teuerste Form überhaupt, Menschen in ein öffentliches Verkehrsmittel zu setzen, wenn man Fahrscheine zwicken lässt, die man teuer kaufen muss im Gegensatz zur Monats- oder Jahreskarte. Ich bin da ganz bei Ihnen, aber leider ist es nicht möglich, österreichweit einen Konsens zu finden, und nur wenn es einen österreichweiten Konsens gibt, ist es möglich.

 

Daher haben wir nach wie vor die Regelung, es gibt Einzelfahrscheine, die tatsächlich einzeln abgerechnet werden müssen bei Fahrten zu Behörden, zu Deutschkursen oder Ähnlichem oder zum AMS. Ich halte das für extrem unbefriedigend, aber was soll ich machen. Ich kann es nicht ändern, wir können es auch nicht einseitig ändern, weil wir sonst die Verrechnungsmöglichkeit mit dem Innenministerium aufs Spiel setzen und das ist natürlich genauso nicht möglich.

 

Vielleicht ist es noch wichtig, in dem Kontext auch ergänzend zu Ihrer Feststellung in der Einleitung Ihrer Fragestellung darauf hinzuweisen, dass Ukrainer, wenn sie mit ihrem Fahrzeug kommen, auch unter einer besonderen Verordnung stehen. Grundsätzlich würde ja gelten, dass, wenn du länger als ein Jahr den Hauptwohnsitz in Österreich hast, dein Auto ummelden musst. Du kannst nicht mit einem ausländischen Kennzeichen länger als ein Jahr mit so einem Auto unterwegs sein.

 

Ich glaube, dass das in dieser Debatte auch ein bisschen unterschätzt worden ist, was das dann in weiterer Konsequenz bedeuten würde, dass man Fahrzeuge, die in der Ukraine zugelassen sind, logischerweise nicht einfach ummelden kann, sondern bekannterweise die österreichischen Gesetze über die Zulassung von Kraftfahrzeugen besonders strenge Spielregeln vorsehen und die Fahrzeuge grundsätzlich eigentlich nicht verkauft werden können, außer mit dem besonderen Hinweis, dass es dann eine Einzeltypisierung braucht, die mit einem riesigen Aufwand verbunden ist. Also auch die Fantasien, die da manchmal gepflogen werden, was für einen großartigen Wert diese Autos haben, wenn man sie in Österreich verkauft, entbehren jeglicher Grundlage. Die sind großteils ganz wenig wert, weil die Einzeltypisierung von solchen Fahrzeugen hoch aufwendig sein kann, viel Geld und Zeit kostet und damit der Verkaufswert auch völlig sinnlos nach unten getrieben würde.

 

Daher gibt es Gott sei Dank, das finde ich gut, eine Verordnung des Bundes, dass diese einjährige Frist, wo man dann ummelden muss, für ukrainische Geflüchtete aufgehoben ist. Die ist auch vor Kurzem erst wieder verlängert worden. Daher stellt sich auch nicht die Debatte, dass man ukrainische Flüchtlinge zwingen muss, ihre Autos zu verkaufen aufgrund der Spielregeln, was jetzt die Zulassung von Autos im Verkehr betrifft. Ich halte das auch für ganz klar und so steht es auch in dieser entsprechenden Verordnung drin, dass diese Autos Fluchtgelegenheiten sind, und ich denke, wir sollten da die Kirche auch im Dorf lassen.

 

Zu Ihrer Frage im Konkreten, ich bitte um Verständnis, da kann ich die Gesamtzahl auswendig nicht sagen, kann das aber gerne recherchieren lassen und Ihnen die Information zukommen lassen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. - Als Nächste zum Wort gemeldet mit der 3. Zusatzfrage ist Frau Abg. Hungerländer, und ich erteile ihr das Wort.

 

9.48.36

Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat, ich muss ein bisschen schmunzeln, die GRÜNEN stellen eine Zusatzfrage, wie die Sozialleistungen ausgeweitet werden können, ich habe eine Zusatzfrage, wie die Arbeitsmarktintegration besser funktionieren kann. Wir sehen, in Oberösterreich funktioniert sie recht gut, da sind im Schnitt mehr UkrainerInnen im Arbeitsmarkt integriert. Welche Maßnahmen würden Sie planen, um mehr UkrainerInnen in Wien in den Arbeitsmarkt zu bringen?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Abgesehen von dem winzig kleinen Detail, dass wir im Gegensatz zu Oberösterreich nicht in der Lage sind, Flüchtlinge, die sich nicht integrieren, nach Oberösterreich zu schicken, was die Oberösterreicher schon gemacht haben - bekannterweise sind die meisten Flüchtlinge, die nach Wien kommen, aus Oberösterreich -, ist das eine Frage der Anstrengung des Arbeitsmarktservice. Deswegen bin ich der Meinung, dass es auch gut ist, dass im Regierungsprogramm der Bundesregierung einige neue Aufgaben für das Arbeitsmarktservice definiert sind, wo es um die Kernaufgaben geht der Vermittlung von Menschen in Sozialleistungen auf den Arbeitsmarkt.

 

Bekannterweise bin ich schon seit langer Zeit der Meinung, dass Bezieher der Mindestsicherung, die im arbeitsfähigen Alter sind und die auch arbeitsfähig sind, ihre Mindestsicherung administriert bekommen vom AMS, verknüpft damit, dass sie auch schneller und rascher entweder in Kursmaßnahmen, Ausbildungen oder auch direkt auf Arbeitsplätze vermittelt werden.

 

Also ich gehen davon aus, dass wir uns einig sind, dass das AMS nicht Aufgabe der Stadt ist, sondern des Landes und des Bundes, und ich teile die Unzufriedenheit über die Dimensionen dessen, was im Augenblick an Menschen aus Sozialleistungen jeder Art bekommen, ob das die Mindestsicherung oder die Grundversorgung ist, und wie da im AMS im Augenblick Leistung erbracht wird. Ich erwarte mir, dass diese Leistungsfähigkeit des

 

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