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Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 59

 

Sitzungen abzuhalten, die auch per Videoaufzeichnung nachzusehen sind, zusätzlich an Attraktivität begonnen.

 

Auch bei der Bürgerversammlung ist es so: Als Mittel zu Informationen und zum Austausch und zur Diskussion mit der Bezirksbevölkerung zeichnet sie sich durch eine hohe Zugänglichkeit aus. Sie kann von allen Wienerinnen und Wienern im betreffenden Bezirk besucht werden. Das wird auch sehr intensiv praktiziert.

 

Das sind die gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte. Daneben hat die Stadt Wien eine Vielzahl an weiteren nicht gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten. Ganz besonders in den letzten Jahren sind viele neue Möglichkeiten dazugekommen. Ich möchte da nur einige hervorheben, beispielsweise die partizipative Stadtentwicklung, partizipative Budgets oder sogenannte Mitmachbudgets in den Bezirken, das Klimateam sowie Kinder- und Jugendparlamente der Stadt.

 

Es existieren daneben auch noch weitere Partizipationsangebote, wie beispielsweise die Lokale Agenda 21. Ich würde diese als angeleitete, aber selbst organisierte Beteiligung sehen, auf deren Grundlage insbesondere auf Bezirksebene eine Vielzahl von Partizipationsprozessen beruht und auch eine Vielzahl von Aktivitäten gesetzt wird. Die Lokale Agenda 21 ist im letzten Jahr nach einem breiten Beteiligungsprozess auch durch Beschlüsse im Gemeinderat weiterentwickelt und massiv aufgewertet worden.

 

Bereits heute stehen Bürgerinnen und Bürgern auf Bezirksebene also effektive Mittel zur politischen Mitbestimmung zur Verfügung. Diese sind in dieser Periode ausgebaut worden. Auch Bezirksbefragungen haben als konsultative Instrumente eine wichtige Rolle in unserer Demokratie in Wien. Sie sind bewährte Mechanismen zur Einbindung der Bevölkerung in die Entscheidungsprozesse und sind in der Vergangenheit auch erfolgreich bei verschiedenen Projekten angewandt worden, beispielsweise bei der Mariahilfer Straße oder der Argentinierstraße.

 

Verbindliche Bezirksabstimmungen würden aber jedenfalls eine erhebliche Umstellung des politischen Systems darstellen. Ich möchte ein bisschen darauf eingehen.

 

Während konsultative Befragungen wie die bereits erwähnten schon einen starken Einfluss auf Entscheidungsprozesse haben und - auch erfolgreich - praktiziert werden, müssen Entscheidungen, die rechtlich bindend sind oder rechtlich bindend wären, auch auf übergeordneter Ebene in einem Gesamtzusammenhang der Stadtentwicklung eingebettet werden.

 

Solche Entscheidungsfindungen auf Bezirksebene würden oder könnten zu fragmentierten Strukturen und damit zu einem Ungleichgewicht in der Stadtentwicklung führen. Deshalb ist es so, dass die Einführung verbindlicher Bezirksabstimmungen jedenfalls eine tiefergreifende Änderung der verfassungsmäßigen demokratischen Struktur in Wien erfordern würde.

 

Das wiederum ist eine Maßnahme, die einer umfassenden rechtlichen politischen und administrativen Analyse bedarf, die letztlich - das muss man so sagen - auf eine großflächige Änderung der Stadtverfassung hinauslaufen würde, sind dabei beispielsweise doch insbesondere die Auswirkungen auf bestehende Kompetenzverteilungen zwischen den Bezirken und der Stadtregierung zu prüfen, um keine institutionellen Konflikte oder Rechtsunsicherheiten zu erzeugen.

 

Das ist auch der Grund, warum wir in der Fortschrittskoalition sehr intensiv für eine Stärkung und auch eine qualitative Weiterentwicklung der bestehenden Bezirksbefragungen eintreten, um den Bürgern und Bürgerinnen weiterhin eine effektive, funktionierende, aber zugleich verantwortungsvolle Mitbestimmung zu ermöglichen, insgesamt aber zusätzlich einen starken Ausbau der nicht gesetzlichen Beteiligungsangebote forcieren. Dadurch fehlt es den Wienerinnen und Wienern - auch jenen ohne Wahlrecht - nicht an Möglichkeiten zur politischen Partizipation.

 

Wir arbeiten intensiv daran, diese laufend weiter auszubauen. Eine ganz zentrale Rolle spielt dabei das neu geschaffene Büro für Mitwirkung. Man könnte es Partizipationshub der Stadt Wien nennen. Es ergänzt eine breite Beteiligungslandschaft, die ich schon kurz gestreift habe, mit dem Ziel, mehr Beteiligung für Wienerinnen und Wiener zu ermöglichen und eine lebendige Demokratie zu fördern.

 

Sie ist eine Drehscheibe für Austausch, Vernetzung und gegenseitiges Lernen und versteht sich als Beteiligungsförderin sowie Innovationstreiberin. Neben dem Service- und Beratungsauftrag für die Dienststellen sowie die Bezirke der Stadt wird die Stadt damit selbst Teil einer aktiven Community of Practice, wenn es darum geht, Mitbestimmungsmöglichkeiten in Wien weiterzuentwickeln.

 

Aktuell - damit komme ich vielleicht auch ein bisschen zur Fragebeantwortung, was meine Vorhaben in der Zukunft betrifft - wird, angestoßen durch die Wiener Demokratie-Enquete im Frühjahr 2023, die Wiener Demokratiestrategie erarbeitet, auch das in einem sehr breiten und partizipativen Prozess. Es gab auch eine breite öffentliche Beteiligung vor Ort und online.

 

Ich habe vor, diese nach Fertigstellung natürlich auch in diesem Haus beziehungsweise im Wiener Gemeinderat zu einer gemeinsamen Beratung vorzulegen und danach meinen Beitrag zur Umsetzung der dort formulierten Zielsetzungen und Vorhaben zu leisten. Da geht sicher auch in Zukunft noch einiges weiter.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wölbitsch gestellt. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte.

 

10.07.05

Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Vielen Dank für die Beantwortung. - Es gibt zweifelsohne sehr viele freiwillige Beteiligungsmechanismen auch auf Bezirksebene. Spannend wird es aber natürlich immer dann, wenn es auch eine Verpflichtung dazu gibt, wenn es um sehr wesentliche Fragestellungen geht, die die Bevölkerung in einem Bezirk betreffen.

 

Wir hatten immer wieder Fälle, bei denen es dann teilweise eine Befragung gegeben hat, teilweise wieder keine gegeben hat. Da gibt es also auch keine wirkliche Stringenz. Deshalb eben unsere Initiative. Ich habe aber

 

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