Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 59
alleistungen bekommt? Diese Balance müssen wir zurechtrücken. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als letzte Wortmeldung dieser Aktuellen Stunde ist Abg. Mautz zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. - Bitte.
Abg. Mag. Andrea Mautz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Ja, diese Aktuellen Stunden erzeugen immer solche Bilder: der fleißige Wiener, der illegale Migrant, der Rücken, auf dem Illegalität und AsylwerberInnen getragen werden müssen. Das sind Bilder, die schrecklich sind und ganz bestimmt nicht der Realität entsprechen, ganz sicher nicht. (StR Dominik Nepp, MA: Schauen Sie sich die Zahlen an!)
Sie vermischen in dieser Debatte alles. Sie spielen Menschen gegeneinander aus. Sie richten sich sicher nicht nach den Realitäten, nicht nach den Gesetzen und ganz bestimmt nicht nach den Menschenrechten. Sie alle wissen, dass das Asylrecht ein grundlegendes Menschenrecht ist, das auf dem Prinzip basiert, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem ihr oder ihm Gefahr droht. (StR Dominik Nepp, MA: In Italien? In Slowenien? Dort werden sie überall verfolgt? Dorthin fahren Leute auf Urlaub!)
Das Asylrecht ist nicht gegen andere Rechte oder Personengruppen auszuspielen. Das Asylrecht schützt Menschen vor Verfolgung, Folter, Krieg und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen. Ohne dieses Recht wären viele Menschen, die vor Gewalt oder politischer Verfolgung fliehen, gezwungen, in lebensgefährliche Situationen zurückzukehren.
Asylsuchende sind keine Asylmillionen, wie Sie auf den Plakaten und auch in Ihren Reden andeuten. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Sie …! Das könnten selbst Sie verstehen!) Sie sind Individuen mit lebensbedrohlichen Leidensgeschichten, die in Sicherheit leben wollen und auch ein Menschenrecht darauf haben.
Was steht noch in diesem Satz? - Immer diese Formulierung „der illegale Migrant“. Sie wissen ganz genau, und es erklärt sich von selbst, wer illegal aufhältig ist, kann keinen legalen Rechtsanspruch auf Grundsicherung oder Mindestsicherung erhalten. Das ist schlichtweg falsch. (Beifall bei der SPÖ. - StR Dominik Nepp, MA, in Richtung Amtsf. StR Peter Hacker: Er zahlt ja aus! - Amtsf. StR Peter Hacker: Aber doch nicht an Illegale!)
Menschen, die illegal aufhältig sind, können keine gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Es ist also alles wie immer: Polemik, bewusste Vermischung und Zuspitzung gegen legal Schutzsuchende, die vor Folter, Krieg und Verfolgung fliehen.
Es gibt wirklich gar keinen Grund, Wien so darzustellen, als würden wir illegale Migranten anlocken. Sie wissen so gut wie ich, dass legale Asylwerberinnen und Asylwerber keine Niederlassungsfreiheit haben. Sie werden von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen einem Bundesland zugewiesen. Wenn ein Asylwerber beispielsweise von Oberösterreich nach Wien ziehen möchte, ist das genehmigungspflichtig, da er während des Verfahrens im Bundesland bleiben muss. Die Leistungen in der Grundversorgung für Asylwerberinnen und Asylwerber sind bundesweit einheitlich und stellen … (Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM. - Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Aber die Genehmigung gibt es ja schon!) - Nein, das muss die Bundesagentur genehmigen, wenn dieser Asylwerber nach Wien ziehen will. (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: So ist es nicht! Nein, die kommen nach Wien …!) - Sie machen sowieso andauernd das Gleiche, Sie werfen polemisch und populistisch alle Menschen mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln in einen Topf und wollen damit diffuse Ängste und Neiddebatten auslösen. Das sollten wir tatsächlich nicht tun. (Beifall bei der SPÖ sowie von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.)
Beim ständigen Bashing auf die Wiener Mindestsicherung kann ich nur betonen, das hat die Mindestsicherung nicht verdient. Die Bezugsquote der Wiener Mindestsicherung liegt seit 2019 stabil bei sieben Prozent der Wiener Bevölkerung. (Zwischenrufe von Abg. Mag. Caroline Hungerländer und Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Per Februar 2025 sind 140 000 Menschen in Wien Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher. Trotz der massiven Teuerung in den vergangenen Jahren bleibt die Mindestsicherungsquote gemessen an der Bevölkerungszahl stabil. Das ist eine gute Nachricht, weil es bedeutet, dass wir einen Anstieg der Armut in Wien mit unseren Maßnahmen verhindern konnten.
In Wien bleibt immer eines klar, wir lassen niemanden zurück. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass wir auch weiterhin in einem friedlichen und chancengerechten Wien leben können. - Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass vom Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs sechs und des Grünen Klubs im Rathaus eine schriftliche Anfrage eingelangt sind.
Die Abgeordneten Karner-Kremser, Marina Hanke, Niedermühlbichler, Deutsch, Arapović, Emmerling und Konrad haben am 17. Februar 2025 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Wiener Wohnbeihilfegesetz, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 7/2024, geändert werden soll, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Wohnen, Wohnbaustadterneuerung und Frauen zugewiesen.
Die Abgeordneten Abrahamczik, Auer-Stüger, Meidlinger, Schulz, Konrad und Pipal-Leixner haben am 18. März 2025 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994 (66. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (73. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (73. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (29. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (23. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz) und das Stadtrechnungshofgesetz geändert werden
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