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Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 59

 

Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS)|: Herr Präsident! Werte Frau Landesrätin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Worum geht es heute? Wir beschließen die bereits angekündigte Novellierung des Wiener Jugendschutzgesetzes, mit der wir eines zeigen, nämlich, wir intensivieren den Jugendschutz weiter, um ein sicheres und ein der Entwicklung förderndes Umfeld und entsprechende Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche in dieser Stadt zu schaffen und diese Novelle allen voran den Gegebenheiten der Zeit, die notwendig waren, auch anzupassen. Snus, Nikotinbeutel und Co sind wortwörtlich - erlauben Sie mir diesen kleinen Wortwitz - in aller Munde (Beifall von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović.), mit riesigen - und das ist weniger lustig - Gesundheitsgefährdungen, die so jungen Menschen oftmals nicht bewusst sind. Ebenso müssen wir Rechnung tragen, das ist ein weiterer Pfeiler dieser Novellierung, dass Sportwetten und Co explizite Regelungen benötigen, um junge Menschen zu schützen. Ziel ist es also mit diesem Gesetz, den Schutz und die Prävention im Bereich des Glücksspiels und der Wetten, der Tabak- und Alkoholwaren zu erhöhen.

 

Was sind also die zentralen Neuerungen? Erstens, dass wir erstmals Testkäufe, also Mystery Shopping durch Jugendliche in Verkaufsstellen wie Supermärkte, Trafiken, Tankstellen und Co ermöglichen, um zu überprüfen, ob entsprechende Tabak- oder Glücksspielprodukte unerlaubterweise abgegeben werden. Durchgeführt werden soll dies durch die Sucht- und Drogenkoordination, natürlich mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, und Ziel ist es, nicht einfach nur zu überprüfen, ob verbotenerweise entsprechend Produkte abgegeben werden, sondern natürlich vor allen Dingen die Sensibilisierung von Unternehmen und Personal durch Infomaterialien und Co auch herbeizuführen.

 

Das Zweite ist ein explizites Verbot von Sportwetten für unter 18-Jährige, ein Verbot, das es in dieser Form für Wettunternehmer und -unternehmerinnen ja bereits gibt, aber nun auch sehr explizit für Jugendliche festgelegt wird. Wir tun dies, weil es sich gerade bei Sportwetten, die ja nicht als Glücksspiel - Sie wissen das sicherlich -, sondern als Geschicklichkeitsspiel gelten und definiert werden, um eine Spielform mit sehr hohem Suchtpotenzial handelt. Viele Spielende glauben, durch die Beschäftigung mit der Materie mitunter den Spielausgang bei solchen Sportwetten auch sozusagen kalkulieren und schnelles Geld verdienen zu können. Etwas, wofür gerade junge Menschen vielleicht einfach noch nicht dieses Bewusstsein haben, und dementsprechend auch nicht für dieses hohe Suchtpotenzial. Insofern herrscht Bedarf nach Prävention.

 

Das Dritte, was wir hier heute beschließen, ist ein expliziteres Verbot von Nikotinprodukten für junge Menschen, um hier auch diesbezügliche Missverständnisse zu vermeiden. Solche sind in der Vergangenheit nämlich gerade auch bei tabakfeien Nikotinbeutel aufgekommen. Nunmehr wird ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche Nikotinprodukte, und auch Zukünftige, unter dieses Verbot fallen werden.

 

Wir tragen mit dem - und damit komme ich auch schon zum Schluss - wirklich großen Eckpfeiler, dieser wichtigen Novellierung - wie ich auch schon am Anfang gesagt habe - den Gegebenheiten dieser Zeit Rechnung und setzen wichtige Schritte, um dieses Gesetz auf den neuesten Stand zu bringen, immer mit dem Ziel der Prävention, immer mit dem Ziel, Wiens Kinder und Jugendliche nicht nur zu schützen, sondern vor allen Dingen auch für ihre Entwicklung das Allerbeste zu machen. Diese Novellierung ist ein wichtiger Schritt und ich bitte dementsprechend auch um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank! (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächste ist Frau Abg. Hanke zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 

14.18.32

Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ)|: Herr Präsident! Werte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen, ich freue mich sehr, dass wir jetzt zu Ende der Periode auch noch einmal das Jugendschutzgesetz und doch sehr zentrale Punkte, die wir ja auch hier in diesem Kreis schon öfter diskutiert haben, novellieren können. Meine Vorrednerin, die Kollegin Bakos, ist schon näher auf die Frage der Wetten eingegangen, ich möchte noch ein paar Sätze zu den Nikotinprodukten sagen. Es ist schon erwähnt worden, die waren eigentlich bisher schon verboten, es gab aber immer wieder, gerade in Bezug auf die schon genannten Nikotinbeutel Missverständnisse oder auch, muss man sagen, fälschlicherweise die Darstellung, dass diese auch für junge Menschen erlaubt seien. Da schaffen wir mit diesem Gesetz jetzt Klarheit. Warum? Weil gerade diese neueren Nikotinprodukte äußerst gefährlich sind, gerade für junge Menschen, und immer wieder als tabakfreie, viel gesündere, fast schon Lifestyle-Produkte präsentiert werden. Da gibt es auch sehr gezieltes Targeting und Marketing für junge Menschen, das genau auf sie zugeschnitten ist, und wir wissen auch, dass Jugendliche und junge Erwachsene gerade diese Nikotinbeutel im Vergleich zu älteren Person auch sehr viel häufiger konsumieren. In diesem Sinne, gut, dass wir hier auch noch einmal nachschärfen.

 

Ich möchte mich auch explizit bei der Sucht- und Drogenkoordination Wien bedanken, die schon in den vergangenen Jahren sehr wichtige Aufklärungsarbeit geleistet hat, was wirklich in diesen Nikotinbeuteln drinnen ist, was genau daran gesundheitsschädlich ist. Wir haben in der Jugendarbeit, aber natürlich auch in den Schulen sehr viele Pädagogen und Pädagoginnen, Jugendarbeiter und Jugendarbeiterinnen, die schon ganz wichtige Aufklärungsarbeit geleistet haben, die auch sehr notwendig war. Wir haben immer wieder gehört von jungen Menschen, die sich ganz viele Nikotinbeutel auf einmal in den Mund geschoben haben, ohnmächtig geworden sind et cetera - also eine sehr wichtige Nachschärfung.

 

Auch die Testkäufe, für die wir ja heute eine Rechtsgrundlage schaffen, die jetzt in Supermärkten, Tankstellen, Lokalen, Trafiken möglich sind und durch die SDW durchgeführt werden können, sind ein weiterer großer und wichtiger Schritt im Jugendschutz. Wenn sich die

 

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