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Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 59

 

Lokalitäten oder Supermärkte schon sehr gut an das Gesetz halten, werden sie natürlich dann auch darüber informiert, dass so ein Testkauf stattgefunden hat. Es gibt auch noch einmal extra Informationsmaterial, natürlich auch im Fall eines Verstoßes gegen das Gesetz.

 

Ich glaube, es ist auch schön, dass wir das heute hoffentlich einstimmig beschließen und damit gemeinsam ein wichtiges Zeichen für den Jugendschutz setzen werden. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächste ist Frau Abg. Huemer zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 

14.21.28

Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrätin! Liebe Mitglieder des Wiener Landtags! Geschätzte Online-Zuhörerinnen und -Zuhörer!

 

Ja, die aktuelle Novelle des Wiener Jugendschutzgesetzes bringt Klarstellungen und eine Intensivierung beim Schutz und in der Prävention im Bereich Glücksspiel und Wetten, bei Alkohol, Nikotin und Tabakwaren. Das begrüßen wir GRÜNE und darum stimmen wir diesem Gesetz zu, denn das explizite Verbot von Glücksspielen in Form von Ausspielung nach dem Glückspielgesetz und Sportwetten sowie ein Verbot sämtlicher Nikotinprodukte unter 18 Jahren ist natürlich ein wirklicher Fortschritt. Was auch gut ist, ist, dass jetzt diese Rechtsgrundlage für Testkäufe geschaffen wurde, denn wenn das gemacht wurde, begab man sich ja bislang in den Bereich des Illegalen. Also insgesamt eine zu begrüßende Novelle,

 

Ich möchte sie aber zum Anlass nehmen, noch einmal an eine Debatte anzuschließen, die wir GRÜNE schon im November im Landtag geführt haben, und zwar eben genau, weil Nikotinbeutel - die Kollegin Hanke und auch die Kollegin Bakos haben das ja schon gesagt - keine Tabakwaren sind. Das hat ja zur Folge, dass sie anders wirken, und dieser vermeintlich gesündere Aspekt eben gar nicht stimmt, sondern ihre Gefährlichkeit insbesondere von den Jugendlichen völlig unterschätzt wird, und dass auch das Werbeverbotsgesetz nicht zur Anwendung kommt, weil Nikotinbeutel eben keine Tabakwaren sind und das Werbeverbot leider Gottes nach wie vor nur für Tabakwaren gilt. Bislang hat es eigentlich von Wiener Seite geheißen, Wien kann im Bereich des Jugendschutzes nicht mehr tun. Das war offenbar ein bisschen ein Missverständnis, wie es auch jetzt ausgedrückt wurde, denn im Wiener Jugendschutzgesetz stand das Wort Tabakwaren. Man hat es offenbar anders ausgelegt, dass sehr wohl auch Nikotinbeutel darunterfallen könnten. (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović: Das ist jetzt klar!) - Jetzt ist es klargestellt, gut so, alles, was für mehr Klarheit herangezogen werden kann, ist begrüßenswert.

 

Was ich an dieser Stelle trotzdem noch sagen möchte, ist, wir brauchen ein höchstmögliches Schutzniveau für alle Kinder und Jugendlichen, nicht nur in Wien, sondern in gesamt Österreich, und da wäre definitiv das bundesweite Werbeverbot für Nikotin zum Schutz der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen ganz, ganz wichtig. Lassen Sie mich das erklären und ich schaue ja Sie an, Sie von den NEOS, ich schaue Sie an, von der SPÖ, und ich schaue auch Sie an, von der ÖVP. (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović: Ihr hattet den Gesundheitsminister! Drei, vier, wie viele waren es?) - Genau, genau, Sie sprechen ganz was Wichtiges an, wir von den GRÜNEN haben hier im Wiener Landtag im November einen Beschluss- und Resolutionsantrag für ein bundesweites Werbeverbot für Nikotinbeutel eingebracht. Zugestimmt haben NEOS, zugestimmt haben auch die SPÖ, nicht zugestimmt haben ÖVP und auch die FPÖ. (Heiterkeit bei Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović.) Und woran scheitert das Ganze nach wie vor? An der ÖVP. Also ich bin ein bisschen überrascht, oder eigentlich nicht überrascht, dass die NEOS jetzt so tun, als wäre das eine komische Sache, denn eigentlich sind Sie mit Ihrer Partei jetzt in der Regierung (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Stefan Gara), und Sie hätten die Gelegenheit gehabt, das gemeinsam mit der SPÖ in die Koalitionsverhandlungen einzubringen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Aber wenn man in das Regierungsübereinkommen reinschaut, steht nichts davon. Sie hätten jetzt zwei zu eins die Macht gehabt, zwei zu eins. Ich habe nichts gefunden dazu, kein Werbeverbot in der Koalitionsvereinbarung. Das Einzige, was drinnen steht - (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Stefan Gara.) - offenbar Emotion bei den NEOS, irgendwie ist da was los, keine Ahnung -, ist ein bundeseinheitliches Verbot von tabakfreien Nikotinbeutel für Jugendliche. Das klingt ja einmal grundsätzlich nicht schlecht, aber weder steht irgendein Zeitpunkt drinnen, noch wie Sie das machen wollen. Also, recht dünn, und wie gesagt, der wirksamste Schutz wäre das Werbeverbot - leider hier nichts. Und in dem Sinne appelliere ich eigentlich einmal ganz explizit an die KollegInnen der ÖVP, die sich mit ihren KollegInnen im Bund hier intensiv auseinander setzen und die Blockadehaltung zu Gunsten des Jugendschutzes endlich aufgeben sollten.

 

Also, es gibt noch einiges zu tun, natürlich nicht nur auf der Wiener Ebene, aber nachdem hier drei Parteien auch die Bundesregierung stellen (Abg. Mag. Thomas Reindl: Welche Partei hat den Gesundheitsminister gehabt?), war es mir wichtig, noch einmal auf dieses ausstehende Werbeverbot für Nikotinprodukte hinzuweisen. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

14.27.17

Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc|: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin froh, dass wir hier wichtige Verbesserungen im Bereich des Jugendschutzes in Wien auf den Weg bringen. Natürlich wäre es begrüßenswert, wenn auch andere Bundesländer nachziehen beziehungsweise es auch bundesweite einheitliche Regelungen gibt. Fürs Erste ist jetzt wichtig, dass wir das auf Wiener Ebene umgesetzt haben. Ich bitte daher um Zustimmung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Danke schön. - 14.27.40 Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage ein

 

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