Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 59
schließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen.
Es gibt dazu einen Beschluss- und Resolutionsantrag der FPÖ, betreffend Fastenverbot während des Ramadans. Wer diesem Antrag zustimmt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist unterstützt nur von ÖVP, FPÖ und Kieslich, damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 4. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz 2017 und das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wiener Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 - WVUG 2024) geändert werden. - Ich glaube, das wäre einmal eine sehr gute Millionenfrage, was das WVUG 2024 ist.
Ich ersuche den Herrn Amtsführenden Stadtrat, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Es ist die Umsetzung des Ergebnisses der Vereinbarung über die Finanzierung des Gesundheitswesens im Rahmen des Finanzausgleichs und wir haben uns im Wording der Gesetze, die wir zur Beratung und anschließender Beschlussfassung vorgelegt haben, an den Formulierungen orientiert, die der Bund gewählt hat, damit es so wenig wie möglich Verwirrung gibt.
Ich ersuche um entsprechende Beratung und danke jetzt schon für die Zustimmung.
Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Huemer.
Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Damen und Herren und alle anderen Geschlechts ebenfalls herzlich willkommen!
Ein sperriges Gesetz. Es ist in der Tat, finde ich, nicht sehr einfach geschrieben, trotzdem ein paar Worte dazu. Ich glaube, es herrscht große Einigkeit darüber, dass das Wiener Gesundheitssystem ganz dringend eine Modernisierung braucht. Dafür brauchen wir mutige Reformen und dafür brauchen wir mehr Ressourcen. Und der heute vorliegende Beschluss des Wiener Vereinbarungsumsetzungsgesetzes 2024 inkludiert, ja, richtige Schritte, Stichwort „digital vor ambulant vor stationär“, aber eben leider auch die fehlenden Mittel, die diesen erfolgreichen Weg ermöglichen würden. Der finanzielle Mehrbedarf für Wien bleibt mit diesem Gesetz und dem dahinterliegenden Finanzausgleich völlig unerfüllt und das ist auch der Grund, warum wir diesem Gesetz heute nicht zustimmen werden. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Es ist ein Gesetz, dass die absehbare Versorgungsnot festschreibt. Da können wir wirklich nicht zustimmen. Dazu habe ich ein paar Punkte im Detail. Angesprochen wurde der Finanzausgleich 2024/2027. Am Verhandlungstisch ist natürlich auch der grüne Gesundheitsminister gesessen, der verhandelte für den Bund, aber für Wien verhandelte in dem Fall Landesrat Peter Hacker. Dass die Mittel nicht reichen, sehen wir allein schon daran, dass kurz nach Abschluss der Verhandlungen StR Hacker gesagt hat, PatientInnen aus anderen Bundesländern können in Wien in der Form nicht mehr versorgt werden, und er hat das mit Kosten von 420 Millionen EUR beziffert. Das kann keine neue Zahl gewesen sein. Wieso hat StR Hacker nicht bereits in den Verhandlungen ein besseres Ergebnis für Wien erzielen können? Man kann hier nicht die Schuld auf Niederösterreich allein umwälzen, man muss sich schon selbst fragen: Was habe ich bei diesen Verhandlungen geschafft, oder was habe ich nicht geschafft? Habe ich etwas eingebracht, und was habe ich nicht eingebracht? Jedenfalls sehen wir hier wirklich für die Gesundheitsversorgung der Wienerinnen und Wiener eine klaffende Lücke, da fehlt einfach das Geld, und dieses Gesetz bringt hier kein Mehrgeld, das notwendig wäre.
Ich möchte aber auch noch auf einen anderen Punkt im Gesetz eingehen, nämlich die Zusammensetzung der Gesundheitsplattform. Auch in diesem Punkt verspielt das Wiener Vereinbarungsumsetzungsgesetz - oh Gott, ich stolpere jedes Mal über diesen Begriff - eine Chance. Und zwar, warum? Die Wiener Gesundheitsplattform sollte aus meiner Sicht wirklich mittlerweile multiprofessionell aufgesetzt werden und dazu braucht es auch VertreterInnen aus anderen Gesundheitsberufen, nicht nur aus der Ärztekammer und Zahnärztekammer, wie es zukünftig der Fall sein soll. Wir brauchen dort Pflege, wir brauchen medizinisch-therapeutische Berufe und auch andere Fachberufe, beispielsweise aus dem Bereich von Mental Health, die in der Gesundheitsplattform ihre Expertise einbringen. In anderen Bundesländern ist das längst der Fall, nicht aber in Wien. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schade, denn wir brauchen Patientenorientierung und für diese Patientenorientierung brauchen wir alle Perspektiven. Denken Sie nur, in Österreich arbeiten 178 000 Menschen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, aber wir haben nur 48 000 Ärztinnen. Genau diese Berufsgruppe ist in der Wiener Gesundheitsplattform vertreten, alle anderen, beispielsweise MTD-Berufe, nicht, dadurch geht Expertise verloren. Wir können eigentlich die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung so nicht vorantreiben, wir brauchen hier mehr Multiprofessionalität. Ich habe gesagt, in anderen Bundesländern ist das bereits der Fall, zum Beispiel Niederösterreich, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, dort sind nicht-ärztliche oder eben andere Gesundheitsberufe schon längst in die Gesundheitsplattform integriert und wir fragen uns, warum hinkt hier
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