Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 59
Senkung der Kosten. Denn, wenn wir bedenken, was die Kosten von einem Aufenthalt in einem Krankenhaus sind, versus, was ambulante beziehungsweise Behandlungen im niedergelassenen Bereich kosten, dann ist das sicher ein wichtiger und richtiger Schritt, der die Patienten ins Zentrum stellt, der Versorgungslücken schließt und der dafür sorgt, dass auch Innovationen in unserem System Platz haben, weil Ressourcen freigeschaufelt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Und während wir ein Gesetz beschließen, das ganz viele Aspekte hat - ist gut, ist wichtig, ist richtig -, möchte ich auch diesen Aspekt, den Kollegin Huemer bereits angesprochen hat, nämlich die Begleitkosten, ganz vehement mit aufs Tapet bringen. Warum? Erst gestern hat der Verein KiB children care wieder eine Presseaussendung gemacht, denn ja, hier sind wir in Wien leider Gottes traurige Vorreiter, Vorreiter nämlich, was die hohen Begleitkosten angeht. Es werden Beispiele zitiert, von einem Mädchen, welches Hüftprobleme hat, 14 Tage im Krankenhaus für ein 11-jähriges Mädchen kosten die Eltern, die Begleitpersonen 1 200 EUR. Und das ist eindeutig eine Bürde, die sich nicht jede Familie leisten kann und in Wirklichkeit in einer Stadt wie Wien, die sozialgerecht agieren möchte, überhaupt nicht der Fall sein darf. (Beifall bei der ÖVP.)
Auch ich habe ein paar Zahlen mitgebracht, die sind in Wien gestaffelt, Kollegin Huemer hat sie aufgezählt, aber wir wissen es aus anderen Bundesländern, Oberösterreich, haben wir gehört, mit 5 EUR, Niederösterreich und Salzburg haben auch sehr positive Beispiele. Das heißt, hier können wir durchaus einiges machen. Und ich glaube, alle von Ihnen, die selbst Eltern sind, wissen, es geht nicht nur um kleine Kinder, sondern zum Beispiel auch für 12-Jährige - ich kenne es von meinen Jungs -, dass Nähe heilt. Und genau diese Nähe wollen wir den Kindern geben. Dementsprechend bringen wir auch einen Antrag ein, einen Antrag mit einer klaren Forderung, eine sofortige Senkung dieser Begleitkosten in den Wiener Spitälern, denn wir alle setzen uns ein für die Menschen in Wien, wir alle wissen, wie wichtig unsere Zukunft, das heißt unsere Kinder sind, unsere Familien sind, gemeinsam mit meiner Kollegin Sabine Keri sind wir ständig im Austausch für Frauen, für das Wohl der Kinder, für das Wohl der Familien. Ich freue mich, wenn wir für diesen Antrag auf Zuweisung Ihre Zustimmung bekommen, um gemeinsam zu schauen, dass einerseits dieser Gesundheitsstandort Wien ein zukunftsorientierter ist - das haben wir mit der Basis der heutigen Gesetzgebung auf jeden Fall geschaffen -, aber wir wollen Wien auch sozialgerecht machen, denn das sind wir den Wienerinnen und Wienern schuldig. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Herr Abg. Deutsch zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Mit dem heute hier vorliegenden Wiener Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 werden das Wiener Gesundheitsfondsgesetz 2017 und das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert. Sie wissen, Bund und Länder sowie die Sozialversicherung sind übereingekommen, das bestehende Zielsteuerungssystem zur Sicherung, zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung fortzusetzen. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die nachhaltige Ausrichtung des Gesundheitswesens mittels vereinbarter Ausgabenobergrenze und begleitender strukturpolitischer Maßnahmen gewährleistet ist. Dies ist auch niedergeschrieben in einer Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz), Zielsteuerung Gesundheit.
Die bereits vom Herrn Landesrat angesprochene Umsetzung des Finanzausgleichs für die Jahre 2024 bis 2028 im Gesundheitsbereich erfolgt mit einer weiteren Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens. Zur Umsetzung dieser Vereinbarungen wurde das bereits erwähnte Vereinbarungsumsetzungsgesetz erlassen, das aber auch Veränderungen im Krankenanstaltengesetz vorsieht, daher sind hier auch landesgesetzliche Anpassungen vorzunehmen.
Die Kollegin Huemer hat die Ablehnung der GRÜNEN mit der Diskussion über die Gastpatienten begründet, die ich jetzt aber nicht unmittelbar damit im Zusammenhang sehen würde, weil es ja gelungen ist, einen Großteil durch den Finanzausgleich abzufedern, allerdings die Kosten für die Gastpatienten eben höher sind als refundiert wird. Daher geht es hier nicht um die Frage der Verhandlung, sondern um die Frage, welche Vereinbarung mit den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland getroffen werden können (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.), die hier auch ihre Aufgaben wahrzunehmen haben.
Sie werden durch die Ablehnung dieses Gesetzes daher vielen Reformen und vielen Neuerungen auch nicht zustimmen und haben sich offensichtlich diese Argumentation hier zurechtgelegt, denn die Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Wiener Gesundheitsfonds sieht eben auch die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention vor. Es wird auch die Vergabe der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds für bundesweit einheitliche Schwerpunkte gemäß der Gesundheitsförderungsstrategie festgelegt, das ist eine Steigerung von 66 auf 75 Prozent, dem stimmen Sie heute auch nicht zu.
Zur Beratung des Wiener Gesundheitsfonds kann auch eine Gesundheitskonferenz eingerichtet werden, für bestimmte Themen, für bestimmte Regionen, aber auch für Bezirke, und auch die Anzahl der Mitglieder der Gesundheitsplattform wird erhöht. Dazu hat die Kollegin Huemer einen Antrag eingebracht, zu dem ich nur festhalten möchte, dass die Gesundheitsplattform ja ein gesetzlich definiertes Gremium ist, mit der Aufgabe, in gesundheitspolitischen Grundsatzfragen zur Finanzierung des Gesundheitswesens Beschlüsse zu fassen, und es hier nicht darum geht, Interessensvertretungen, die als Vereine organisiert sind - die eine wichtige Aufgabe erfüllen, das wird nicht in Streit gestellt, - zusätzlich aufzunehmen, wo es aber der Gesundheitsplattform unbe
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