Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 59
nommen ist, zu Tagesordnungspunkten, die von diesen Interessensvertretungen angesprochen werden, auch einzuladen, und im Übrigen sich die Interessensvertretungen ohnehin im guten Austausch mit der Stadt befinden.
Es geht aber in dieser Gesetzesvorlage, die die GRÜNEN heute ablehnen, auch darum, dass Planungsvorgaben stärker verbindlich gemacht werden. So hat der regionale Strukturplan Gesundheit, der auf der Landesebene zwischen dem Land und der Sozialversicherung festzulegen ist, auch den Planungsgrundsatz „digital vor ambulant vor stationär“ zu beinhalten. Es sind auch die Kapazitätsplanungen für den akutstationären Bereich mit der Angabe der Kapazitäten, der Organisationsformen, den Versorgungsstufen nach Fachbereichen standortbezogen festzulegen. Die je Fach- und Versorgungsbereich ausgewiesene Gesamtkapazität ist auch als Zielwert für die Realisierung zum Planungshorizont zu verstehen. Ebenso sind für den ambulanten Bereich Kapazitätsplanungen festzulegen, zumindest auf der Ebene der Versorgungsregionen.
Ein weiterer Punkt, der ebenfalls vorgesehen ist - der auch von den GRÜNEN durch die Ablehnung des Gesetzes abgelehnt wird -, ist die Stärkung der Primärversorgung durch den Ausbau von wohnortnahen, multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsangeboten. Um es abzukürzen, es ist natürlich in dieser Gesetzesvorlage auch ganz wesentlich die Finanzzielsteuerung angesprochen, mit der Festlegung von Ausgabenobergrenzen für die von den Vertragspartnern zu verantwortenden Gesundheitsaufgaben, die auch zu konkretisieren sind.
Damit ist auch eine Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes verbunden. Im Wesentlichen geht es hier um die Umsetzung grundsatzgesetzlicher Neuregelungen, aber auch um die Entbürokratisierung und effizientere Gestaltung der Bewilligungsverfahren von Krankenanstalten und Ambulatorien. Und im Hinblick auf die Zielsetzung durch die Stärkung der bereits von mir angesprochenen Digitalisierung im Gesundheitsbereich und des ambulanten Bereiches geht es darum, den stationären Bereich zu entlasten. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, bei den im Gesetz angeführten Organisationsformen ambulante Betreuungsplätze bis zur Hälfte auf die Mindestbettenanzahl anzurechnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch noch kurz zu den eingebrachten Anträgen, dem der GRÜNEN betreffend Abschaffung der Pflegegebühren, dem der FPÖ betreffend keine finanzielle Belastung und dem der ÖVP betreffend Senkung der Begleitkosten für Eltern in den Wiener Spitälern zu sprechen kommen. Ich kann dem nur zustimmen, dass der Antrag der ÖVP zugewiesen wird. Den Anträgen der GRÜNEN und der FPÖ würde ich nicht nähertreten, weil es generell um eine Abschaffung von Gebühren geht, ohne die Einkommenssituation der Eltern zu berücksichtigen. Wenn wir über die Absenkung der Kosten im Interesse von einkommensschwächeren Familien, für die diese Gebühren tatsächlich manches Mal auch eine unzumutbare Belastung sein können, im Ausschuss diese Diskussion führen wollen, im Interesse der betroffenen Eltern, so hoffe ich auch, dass wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden. - Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović.)
Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort.
Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Vielen herzlichen Dank für diese Diskussion. - Ich habe nur eine kleine Korrektur, in den Finanzausgleichsverhandlungen wurde nicht über die Gastpatientenproblematik und -thematik gesprochen, ganz im Gegenteil, wenn Sie die zugehörige Artikel-15a- Vereinbarung genau lesen, finden Sie dort eine Passage, wo genau das drinnen steht, dass mit dieser Finanzierungsvereinbarung keine Regelung über Gastpatienten gefunden wurde, sondern dass diese Regelungen auf bilateraler Ebene geführt werden sollen. Das finden Sie, wenn ich es richtig im Kopf habe, in Artikel 40 der zugehörigen Artikel-15a-Vereinbarung.
Ansonsten danke ich für die Diskussion und ersuche um Zustimmung zur Gesetzesvorlage.
Präsident Ernst Woller: Danke schön. - Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP in erster Lesung so beschlossen.
Es gibt vier Beschluss- und Resolutionsanträge. Der erste ist von den GRÜNEN, betreffend Wiener Gesundheitsberufe in der Wiener Gesundheitsplattform integrieren. Wer für diesen Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von GRÜNEN, ÖVP, FPÖ und Kieslich, das ist nicht die ausreichende Mehrheit und ist daher abgelehnt.
Der zweite Antrag der GRÜNEN betrifft die Abschaffung der Pflegegebühren für Angehörige von Kindern und Jugendlichen im Spital. Wer dem zustimmen will, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, FPÖ, Kieslich und GRÜNEN, daher nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt.
Der dritte Antrag ist von der FPÖ, betreffend keine finanzielle Belastung für Eltern, die ihre Kinder in das Krankenhaus begleiten. - Wer für diesen Antrag ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist nur unterstützt von ÖVP, FPÖ und Kieslich, nicht ausreichend unterstützt und daher abgelehnt.
Der vierte Antrag ist von der Wiener Volkspartei betreffend Senkung der Begleitkosten für Eltern in den Wiener Spitälern. Die Zuweisung zum zuständigen Gemeinderatsausschuss wird verlangt. Wer für diesen Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer dafür ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von
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