Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 59
SPÖ, NEOS und ÖVP auch in zweiter Lesung so beschlossen.
Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz - W-KKG geändert wird.
Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Gaál. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.
Präsident Ernst Woller: Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen somit gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS, GRÜNEN, FPÖ und Kieslich so beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist dasselbe Abstimmungsverhältnis, SPÖ, NEOS; GRÜNE, FPÖ … (Abg. Wolfgang Irschik: Herr Präsident: Wir hätten noch einen Antrag!) - Entschuldigung, das habe ich falsch hineingelegt.
Ich komme zuerst noch zur Abstimmung des Antrags der FPÖ betreffend Einbürgerungswelle in Folge der Flüchtlingswelle. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ausschließlich von der FPÖ unterstützt und daher abgelehnt.
Ich komme daher jetzt zur zweiten Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich wiederhole die Abstimmung hier. - Mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, GRÜNEN, FPÖ und Kieslich in zweiter Lesung so beschlossen.
Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Bauproduktegesetz 2013 geändert wird.
Berichterstatterin hierzu ist die Frau Lhptm-Stv.in Gaál, und ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ich bitte auch für diesen Gesetzesentwurf um Ihre Zustimmung.
Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, der der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig in erster Lesung beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer dem zustimmen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Wieder einstimmig in zweiter Lesung beschlossen.
Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbeihilfegesetz geändert wird.
Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Gaál, und ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf.
Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Prack, und ich erteile es ihm. - Bitte.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren!
Wir diskutieren hier jetzt die zweite Novelle zum Wiener Wohnbeihilfegesetz in dieser Legislaturperiode. Worum geht es? - Es werden im Wesentlichen einige Kritikpunkte, die wir schon in der Debatte zur ersten Novelle des Wohnbeihilfegesetzes geäußert haben, korrigiert. Das finde ich sehr positiv. Es ist jetzt die Absicherung der Wohnbeihilfe gegenüber der Inflation enthalten. Zur Erinnerung, die Stufen waren noch nicht gegen die Inflation abgesichert. Das wird jetzt korrigiert. Es werden Haushalte wieder stärker entlastet, in denen Personen mit Behinderung leben. Auch das haben wir damals in der Debatte kritisiert, dass diese besondere Entlastung auf Grund der Novelle entfallen ist. Das ist tatsächlich etwas, glaube ich, das in der Vollziehung aufgefallen ist. Es gibt eine Verbesserung für selbstständige Alleinerziehende. Es war so geregelt, dass Einpersonenhaushalte, die selbstständig sind, das Mindesteinkommen nicht erreichen mussten, um die Wohnbeihilfe beantragen zu können. Das etwas Absurde war, dass dieselben Personen, wenn sie ein minderjähriges Kind im Haushalt hatten, dann die Einkommensgrenze erreichen mussten und damit von der Wohnbeihilfe ausgeschlossen waren, wenn sie unter der Einkommensgrenze war. Da geht es um Selbstständige. Das wird jetzt korrigiert. Das finde ich auch einen total richtigen Schritt. Das ist auch uns bei der ersten Novelle nicht aufgefallen.
Ein letzter Punkt, den ich auch gut finde: Es wird möglich, rückwirkend einen Antrag zu stellen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn der Antrag falsch gestellt wurde, also wenn zum Beispiel ein Antrag auf Mietbeihilfe gestellt wurde, obwohl eigentlich ein Antrag auf Wohnbeihilfe das richtige Mittel gewesen wäre, weil man die Einkommensgrenze erreicht hat. Um da die Leistung nicht zu verlieren, wird das jetzt korrigiert. Das ist grundsätzlich gut, aber damit bin ich auch schon ein bisschen bei der Kritik.
Warum ist das denn überhaupt notwendig, dass man diese rückwirkende Antragstellung hat? Erstens, weil es
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