Landtag, 39. Sitzung vom 27.03.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 59
in diesem Bereich immer noch relativ lange Bearbeitungszeiten gibt. Zweitens, weil auch Rot-Pink in den letzten fünf Jahren wieder an der Zusammenführung von Wohn- und Mietbeihilfe gescheitert ist.
Ich habe das hier schon mehrmals angesprochen, das ist genau das Problem, das hat sich jetzt auch im Vollzug wieder gezeigt, die Menschen draußen können die Mietbeihilfe von der Wohnbeihilfe teilweiser nicht unterscheiden. Das ist auch überhaupt nicht überraschend. Wenn man außerhalb dieses Saals Menschen fragt, was die Miet- und Wohnbeihilfe ist, dann würden sie die Begriffe synonym gebrauchen, wenn sie nicht selber schon einmal damit konfrontiert gewesen wären, dass das zwei verschiedene Dinge sind. Das ist verwaltungsökonomisch kontraproduktiv, das haben wir schon mehrmals angesprochen, und eben für die Menschen nicht durchschaubar.
Woran scheitert diese Zusammenführung von Wohn- und Mietbeihilfe? - Sie scheitert aus meiner Sicht immer noch daran, dass das Wohnbauressort und das Sozialressort in unterschiedlicher Besetzung darauf beharren, diese Einflusssphäre zu behalten. Da ist vor 13 Jahren ein Reformprozess gestartet worden, ein einheitliches Wohngeld zu machen, und es bleibt 13 Jahre später immer noch bei der geteilten Zuständigkeit, weil niemand diese Einflussbereiche aufgeben will.
Die zweite Antwort - und die finde ich schon bemerkenswert - ist, es fehlt an einem gemeinsamen EDV-System, das der MA 40 und der MA 50 die Verwaltung der beiden Leistungen möglich machen würde, also einen gemeinsamen Antrag ermöglichen würde, so wird das Projekt genannt. Die MitarbeiterInnen der MA 40 müssen 2025, das wissen wir aus dem Stadtrechnungshofbericht, immer noch einen Papierakt parallel zum elektronischen Akt führen, weil das EDV-System nicht in der Lage ist, alle diese Informationen zu erfassen, die man erfassen muss. Das ist auch insofern bemerkenswert, weil nach Auftrag des damaligen Bürgermeisters der FSW an einem Projekt Wohngeld gearbeitet hat, wo laut Stadtrechnungshof insgesamt 6 840 000 EUR dafür aufgewendet wurden, Wohn- und Mietbeihilfe zusammenzuführen zu einem einheitlichen Wohngeld. Ein erheblicher Teil dieses Geldes ist darin geflossen, ein EDV-Programm zu entwickeln.
Jetzt frage ich mich, was in aller Welt ist passiert, dass man 6 840 000 EUR investiert hat - wobei nicht alles ins EDV-Programm geflossen ist - und jetzt wieder kein EDV-Programm hat, das eine gemeinsame Verwaltung beider Leistungen möglich macht? - Da ist schon ein Millionengrab entstanden. Dabei ist da noch keinem einzigen Menschen geholfen worden. Diese Reform steht aus, und die muss man umsetzen in der nächsten Legislaturperiode, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Ein zweiter Kritikpunkt zum Thema, der weiterhin offen ist, ist, dass bestimmte Gruppen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Da geht es insbesondere um Menschen in Ausbildung, Lehrlinge, Studierende. Wenn die die Einkommensgrenze nicht erreichen, dann können sie keine Wohnbeihilfe beantragen. Gleichzeitig sind sie aber auch strukturell von der Mietbeihilfe ausgeschlossen, weil sie die Mindestsicherung nicht beantragen können, weil sie da dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen müssten, was mit der Ausbildung nicht kompatibel ist. Das heißt, wir haben eine Gruppe - und das wissen wir aus Studien der Arbeiterkammer, der Studierenden-Sozialerhebung -, die besonders mit Wohnkosten belastet ist, und die einfach strukturell von der Wohnbeihilfe und der Mietbeihilfe ausgeschlossen ist und das müssen wir ändern, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Ich möchte aber die Debatte zu den Wohnkosten auch noch nutzen, um kurz darauf einzugehen, was auf Bundesebene in Sachen Mietrecht kommt. Es wird jetzt bei den vergleichsweise günstigen Mieten eingegriffen und der Mietpreisdeckel der letzten Bundesregierung nachgeschärft. Die Maßnahmen, die da kommen, haben nur einen großen Haken: Sie deckeln die teuersten Mieten im Neubau weiter nicht. Die teuersten Mieten sind die im unregulierten Neubau, das sind 18 Prozent der Wiener Haushalt, rund ein Fünftel aller Wohnungen sind weiter den ungebremsten Mietpreiserhöhungen ausgesetzt. Gleichzeitig bleiben auch die teuren Lagezuschläge. Sie haben in dem Programm einen Index von drei Prozent ab 2027 vereinbart, wo dann über diese Erhöhung Vermieter und Mieter, Vermieterin und Mieterin sich das aufteilen würden. Dieser Index bringt nur nichts, denn der wäre seit 25 Jahren nur viermal zur Anwendung gekommen.
Ich lese Ihnen etwas vor: „Sie machen das bei jenen Vermietern, die jetzt schon niedrige Mieten haben. Und was macht ihr nicht? - Bei den MieterInnen, die hohe Mieten haben, da wird nichts gemacht. Das heißt, private Vermieter, Immobilieninvestoren haben keine Gewinneinbußen zu befürchten. Das heißt, dort geht das Geschäft mit den Mieten ganz eindeutig weiter. Und das ist doch das Problem.“ - Josef Muchitsch, 2023. Oder: „Was ist mit allen, die in privaten Mietverhältnissen sind, Herr Kanzler? Sind das MieterInnen zweiter Klasse?“ - Julia Herr, 2023. Das war die SPÖ in Opposition, und ich erinnere mich sehr gut daran, wie die Kollegin Karner-Kremser oder der Kollege Niedermühlbichler diese Fragen hier im Haus sehr, sehr intensiv angesprochen haben.
Ich höre jetzt im Moment nur Stille zu den nicht vorhandenen Änderungen in diesem Bereich, seit Sie in dieser Bundesregierung sind. Die Mietervereinigung, die SPÖ Wien, ist auf einmal total still. Ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie etwas gegenüber der ÖVP nicht durchsetzen konnten, was wir nicht durchsetzen konnten. Aber ich werfe Ihnen vor, dass Sie jetzt auf einmal still sind, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dann - und das ist hochrelevant für Wien - werden auch noch die gemeinnützigen Wohnbauträger ausgebremst. Die mit den günstigsten Mieterhöhungen werden vom Mietpreisdeckel jetzt am meisten getroffen und eine Kompensation ist im Vergleich zu den Maßnahmen der vorigen Bundesregierung diesmal nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund einer kostendeckenden Miete im ge
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular