Landtag, 41. Sitzung vom 24.04.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 68
rungen! Kollege Kunrath hat bereits die Fragen bezüglich der Bundesländer gestellt. Deswegen möchte ich nur eine konkrete Nachfrage noch stellen, und zwar: Wenn wir jetzt nicht oder noch nicht den Empfehlungen des Bundes hier folgen können, wie plant denn Wien besonders die Personen mit psychischen Einschränkungen zu unterstützen? Wir wissen, da gibt es durchaus weltweit das Bestreben, diese Personen mehr in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit Persönlicher Assistenz ist dies auch in einigen Bundesländern bereits möglich. Was plant Wien zu diesem Thema?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Die Frage weicht jetzt ein bisschen von der Grundlage ab, deswegen habe ich jetzt keine Detailinformationen mit, aber wir haben natürlich ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen für Menschen mit psychischen Einschränkungen; das geht von Tätigkeitsbereichen einfachster Art bis zu hoch komplexen. Wir haben erst vor gar nicht allzu langer Zeit ein großartiges Projekt abgeschlossen - nämlich abgeschlossen im Sinne von vereinbart, nicht abgeschlossen im Sinn von beendet -, abgeschlossen im Sinne von vereinbart mit der Österreichischen Post, wo Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Verteilungszentrum der Post eine fantastische Aufgabe haben. Das ist ein Projekt von ReIntegra. Solche Projekte wollen wir weiterentwickeln und solche Projekte haben den zentralen Fokus, Menschen auch mit psychischen Beeinträchtigungen, intellektuellen Beeinträchtigungen so arbeitsnah wie möglich, in welcher Form auch immer, entweder in Betreuung oder noch besser, wenn gar keine Betreuungseinrichtung notwendig ist, so nahe wie möglich an den Arbeitsmarkt heranzuführen beziehungsweise zu unterstützen, sich dort zu etablieren.
Präsident Ernst Woller: Danke schön. - Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.
Die 2. Anfrage (FSP-407313-2025-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Seidl gestellt. (Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind ab dem 15. Lebensjahr, wenn der jeweilige Status nach dem 31. Dezember 2024 zuerkannt wurde, verpflichtet, eine Integrationserklärung zu unterzeichnen sowie an den angebotenen Deutsch- und Wertekursen teilzunehmen, mitzuwirken und diese abzuschließen (§ 6 Abs. 1 Integrationsgesetz). Bei Nichterfüllung der Integrationsmaßnahmen sieht das Integrationsgesetz eine Kürzung der Sozialhilfe bzw. der bedarfsorientierten Mindestsicherung vor. Der Vollzug der Sanktionen obliegt den zuständigen Stellen der Länder, in Wien der MA 40. In welcher Form und wie oft hat die Stadt Wien seit September 2024 Sanktionen auf Grund einer fehlenden oder mangelhaften Integrationserklärung sowie fehlenden Mitwirkung (jeweils) bei Deutsch- oder Wertekursen sowie der fehlenden Mitwirkung nach § 6 Abs. 1 Integrationsgesetz umgesetzt?)
Da Herr Abg. Seidl entschuldigt ist, entfällt die Beantwortung.
Die 3. Anfrage (FSP-409399-2025-KGR/LM) wurde von Abg. Prack gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Vor einem Jahr wurde das Wiener Wohnbeihilfegesetz novelliert. Zuvor kam es über Jahre trotz massiv steigender Bevölkerung zu sinkenden BezieherInnenzahlen: Während 2008 noch 58 336-mal Wohnbeihilfe und 7 972-mal Mietzinsbeihilfe (gesamt: 66 308) bezogen wurde, lauten die Zahlen für 2023 nur mehr 31 043 (Wohnbeihilfe) und 9 955 (Mietzinsbeihilfe), gesamt also 40 998 Bezüge. Die Novelle der Wohnbeihilfe wurde mit der Ankündigung verbunden, den durch eine kalte Progression aus der Wohnbeihilfe stark eingeengten BezieherInnenkreis wieder zu erweitern und die Ausgaben für Wohnbeihilfe an das frühere Niveau heranzuführen. Medial wird von einem weiteren Rückgang der BezieherInnen von Wohnbeihilfe für das Jahr 2024 berichtet. Wie viele distinkte Haushalte haben im Jahr 2024 Wohnbeihilfe nach dem Wiener Wohnbeihilfegesetz bezogen?)
In ihrer Vertretung wird Frau Amtsf. StRin Sima die Anfrage beantworten. - Bitte schön.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen wunderschönen guten Morgen von meiner Seite! Ich darf meine Kollegin Kathrin Gaál heute vertreten, bitte daher um Dispens, dass ich zu diesem Thema vielleicht nicht so erschöpfend Auskunft geben kann, wie das normalerweise der Fall war.
Ja, die Frage beschäftigt sich mit der Wohnbeihilfe nach dem Wiener Wohnbeihilfegesetz. Wie Sie wissen, war es Wien als sozialer Stadt immer schon wichtig, der Bevölkerung Sicherheit zu bieten und sie in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Mit der Einführung der Wohnbeihilfe Neu vor einem Jahr wurde die massive Aufwertung dieser Unterstützung umgesetzt. Die Wohnbeihilfe ist ja eine wesentliche Unterstützung der Stadt Wien, um eben soziale Absicherung für die Wienerinnen und Wiener zu garantieren, und damit soll der Anteil, den Haushalte von ihrem monatlich verfügbaren Einkommen für Wohnkosten aufzubringen haben, wirklich spürbar reduziert werden.
Nach rund einem Jahr kann man jetzt eine erste Bilanz ziehen, also rund ein Jahr seit der Einführung der Wohnbeihilfe Neu zeigt sich, dass es gelungen ist - und das war auch ein explizites Ziel dieser Maßnahme - den BezieherInnenkreis auszuweiten und die Leistungen für einzelne Haushalte erheblich anzuheben.
Vorausgegangen ist dem Ganzen ein sehr intensiver Prozess der Strukturerneuerung, der die Antragsstellung einfacher und schneller gestaltet hat. Dank der Regelung steht seither mehr Geld für einzelne Personen zur Verfügung. Das Budget für diese soziale Absicherung der Wienerinnen und Wiener haben wir daher von 61,5 Millionen EUR auf 151 Millionen EUR erhöht.
Wie sehen jetzt die konkreten Zahlen aus? Mit Stand 1. Jänner 2025 wurde die Wohnbeihilfe Neu an rund 23 000 Haushalte ausbezahlt. Insgesamt wurden 2024 rund 35 Prozent mehr an Wohnbeihilfe ausbezahlt als 2023. Aktuell stehen wir bereits bei 28 000 Haushalten. Das zeigt, dass der Umstellungsprozess auf die Wohnbeihilfe Neu, der noch nicht für alle BezieherInnen vollständig abgeschlossen ist, genau die Wirkung erzielt, die eben beabsichtigt war, nämlich einerseits eine Ausweitung auf mehr Haushalte und andererseits höhere Unter
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