Landtag, 41. Sitzung vom 24.04.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 68
stützungsleistungen, um deren Wohnkosten eben zu dämpfen. Aktuell beträgt die Wohnbeihilfe für die BezieherInnen durchschnittlich rund 247 Euro pro Monat. 2023, das war also noch vor der Umstellung, waren es noch 117 Euro pro Monat, Das heißt, wir haben die Unterstützungsleistung hier mehr als verdoppeln können.
Mit einem Blick auf die Haushaltstypen kann man sagen, dass Alleinerziehende - und das sind wiederum hauptsächlich Frauen - besonders von der Umstellung profitieren. Sie erhalten monatlich auch eine durchschnittlich höhere Wohnbeihilfe, nämlich 323 Euro. Sie sind damit die Gruppe mit dem höchsten durchschnittlichen Wohnbeihilfebezug, was natürlich auch eine Intention der Stadt ist, hier besonders die alleinerziehenden Frauen, die oft in sehr prekären finanziellen Situationen sind, überdurchschnittlich zu unterstützen.
Erreicht wurde diese Aufwertung und Erweiterung des BezieherInnenkreises eben durch die Erhöhung der Höchsteinkommensgrenzen, zum Beispiel werden 13. und 14. Montagsgehalt hier nicht mehr miteinberechnet, die Anpassung der individuellen Berechnung der Beihilfe etwa durch Berücksichtigung der Bruttomiete statt der Nettomiete, und die Fördersätze wurden ebenso angehoben.
Insgesamt hat die Wiener Wohnbauförderung im Vorjahr ungefähr eine halbe Milliarde EUR umfasst. Unsere Investitionen in leistbares Wohnen für die Wienerinnen und Wiener zeigen sich natürlich auch eindrücklich bei den Gemeindebau-Neuprojekten, die wir ja jetzt ausgerollt haben. Seit 2021 investieren wir über 1 Milliarde EUR in den Neubau und in die Sanierung von Gemeindebauten.
Wir haben auch eine neue Generation von Gemeindebauten, 5 700 leistbare Wohnungen für rund 13 000 BewohnerInnen, auf den Weg gebracht. Davon wurden eben 13 schon bezogen, mit rund 1 600 Wohnungen, neun weitere sind aktuell in der Bauphase und 19 Projekte in der vertieften Planung.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Damit ist die Anfrage beantwortet.
Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Prack gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Danke, Frau Stadträtin! Ich habe volles Verständnis, wenn Sie meine Nachfrage nicht beantworten können, ich stelle sie trotzdem, weil vielleicht kann sie dann vom Büro beantwortet werden.
Der Hintergrund meiner Frage ist, dass wir ja jetzt quasi bewerten müssen, wie weit die Ziele der Wohnbeihilfereform aufgegangen sind. Ich glaube, wir können es nicht ganz bewerten, weil die Reform ja unterjährig beschlossen wurde, das heißt, die BezieherInnenzahlen sind nicht komplett vergleichbar mit dem Jahr davor. Was wir aber sehen, ist, dass die Zahl der BezieherInnen der Wohnbeihilfe Neu jetzt einmal unter der Zahl der BezieherInnen vom Vorjahr liegt. Das heißt, wir werden das beobachten müssen, wenn wir einmal ein ganzes Jahr sehen, ob es doch nicht zu einer Ausweitung des BezieherInnenkreises gekommen ist. Ich bin sicher, dass die einzelnen Haushalte, die die Wohnbeihilfe beziehen, jetzt mehr Wohnbeihilfe bekommen, das ist sicher der Fall, aber es ist zu beobachten, ob der BezieherInnenkreis wirklich ausgeweitet wurde. Das werden wir erst mit dem vollen Jahr 2025 sehen.
Meine Frage wäre jetzt noch gewesen - und wie gesagt, wenn das dann das Büro beantworten kann, auch gerne -, was die Ausgaben für die Wohnbeihilfe waren. Ich weiß, dass 150 Millionen EUR budgetiert waren, aber was die tatsächlichen Ausgaben dann im Jahr 2024 waren, hätte mich noch interessiert.
Präsident Ernst Woller: Bitte.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Okay, ich bin mir sicher, Sie werden da noch eine Antwort erhalten. Ich schaue Kollegen Kinschner an, der da hinten steht, der nickt - ja, okay, gut. - Danke schön!
Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Sittler gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Vielen Dank. Guten Morgen, Frau Landesrätin!
Ich probiere es auch einmal mit einer Frage. Es ist ja beim Bauen auch oft so, dass im Magistrat unterschiedliche Magistratsabteilungen miteinander beschäftigt sind, mitunter auch unterschiedliche Meinungen, Sichtweisen und Punkte haben.
Daher meine Frage: Wie wird sichergestellt, dass die Trennung der Zuständigkeiten in dem Bereich zwischen der MA 40 und der MA 50 nicht zu Verzögerungen und Doppelgleisigkeiten führt?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Also ich kann Ihnen dazu sagen, dass ich davon ausgehe, dass Kollegin Gaál dafür sorgt, dass es nicht zu Verzögerungen kommt, weil ich weiß, dass sie da wirklich intensiv dahinter ist, dass dieses Neubauprogramm umgesetzt wird. Auch bei der Wohnbeihilfe ist dem ein sehr intensiver Prozess vorausgegangen, aber ich blicke auch hier sozusagen nach hinten, dass ihr vielleicht dem Herrn Abgeordneten dazu noch Auskunft erteilt.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Kowarik gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Ja, danke, Frau Landesrätin!
Ich hätte auch eine konkrete Frage zu den Zahlen gehabt, ich werde das in Form einer schriftlichen Anfrage in der nächsten Periode dann machen, danke.
Präsident Ernst Woller: Danke schön. Damit ist die Beantwortung erledigt.
Damit sind wir bei der 4. Anfrage (FSP-545018-2025-KVP/LM), sie wurde von Abg. Keri gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Seit Jahren erschüttern uns die Berichte der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie der Volksanwaltschaft über die strukturellen Missstände und Defizite bei der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11). Seien es der eklatante Platzmangel, die chronische Überbelegung, die fehlenden professionellen Personalressourcen oder die steigende Gewalt und Übergriffe unter Jugendlichen und gegen Pädagogen. Man erinnere
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