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Landtag, 41. Sitzung vom 24.04.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 68

 

auch von sich aus strengere Maßnahmen zu setzen, genauer hinzuschauen, mehr Beauftragte zu haben. Aber es ist trotzdem auch das Ziel, eben alle gut mitnehmen zu können und darauf schauen zu können, dass es jetzt auch nichts ist, was im ersten Moment gleich abschreckt. Das Gesetz legt damit die Basis für ein Minimum. Geplant ist natürlich, die Umsetzung einerseits zu kontrollieren, auf der anderen Seite aber auch zu evaluieren und dann entsprechend anzupassen, wenn notwendig.

 

Ich komme zum Schluss. Wien ist das erste Bundesland, das entsprechende Vorgaben festlegt. Wien ist das erste Bundesland in Österreich, das sich diesem Thema des sichereren Fortgehens mit einer so grundlegenden Maßnahme widmet. Ich glaube, es ist der Beginn eines sicherlich noch ein bisschen längeren Weges, dass wir irgendwann allen Wienern und Wienerinnen ein unbeschwertes, sicheres Feiern ermöglichen werden können. Ich habe aber in den letzten Monaten gemerkt, dass es sehr viele Menschen gibt, die sich einbringen, die sich daran beteiligen und mit denen wir das gemeinsam sicherlich auch einmal schaffen werden. In diesem Sinne darf ich um Zustimmung für diese Novelle ersuchen. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort.

 

12.59.03

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky|: Sehr geehrte Damen und Herren, es ist zur Genüge auf die Schwerpunkte dieser Novelle hingewiesen worden: klima- und umweltpolitisch, das Thema sicheres Feiern, der Schutz vor Belästigung und Gewalt und last but not least die Sicherheit für Spielstätten, die uns sehr wichtig sind in Wien.

 

Ich möchte mich von Herzen bei allen bedanken, die diese Gesetzesnovelle ermöglicht und dazu beigetragen haben. Zurecht ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der NGOs erwähnt worden, natürlich auch der Vienna Club Commission, des Kulturressorts und des Frauenressorts, aber auch die breite Unterstützung hier im Haus.

 

Das möchte ich zum Anlass nehmen und auch von meiner Seite dir, liebe Viki Spielmann, Danke zu sagen für deinen Einsatz in den letzten Jahren. Er war einer so wie immer in deinem politischen Leben, der auf eine bessere Gesellschaft, auf eine feministische Zukunft, auf mehr Gerechtigkeit und ohne jede Diskriminierung gemünzt war und damit für eine bessere Welt. Ich gehe davon aus, genauso bleibt dein Einsatz in der Zukunft. Dafür alles, alles Gute. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN, NEOS und von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka:

 

13.00.21 Bevor wir zur Abstimmung der Gesetzesvorlage kommen, haben wir einen Abänderungsantrag zu bearbeiten.

 

Abänderungsantrag der Abgeordneten Spielmann, Berner, Aslan, Malle und Ellensohn. Ich ersuche alle Mitglieder des Landtages, die diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist Zustimmung bei den Antragstellern und bei den GRÜNEN und dem klubunabhängigen Abgeordneten und damit keine Mehrheit.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNEN, Abg. Kieslich und Abg. Öztas - nein, ohne Abg. Kieslich - beschlossen worden. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest, und ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Handzeichen. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNEN und Abg. Öztas beschlossen worden.

 

13.01.56Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Rechnungshofs gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, für die Jahre 2022 und 2023. Ich bitte den Berichterstatter, StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.02.21

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zum Wort ist niemand gemeldet.

 

13.02.28Wir kommen daher zur Abstimmung, und ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Bericht des Rechnungshofs zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

 

13.02.45Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (66. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (73. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (73. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (29. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), das Wiener-Verwaltungsgerichts-Dienstrechtsgesetz (23. Novelle zum Wiener Verwaltungsgerichts-Dienstrechtsgesetz) und das Stadtrechnungshofgesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2025). Berichterstatter hierzu ist Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.03.34

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Abg. Hursky.

 

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