Landtag, 41. Sitzung vom 24.04.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 68
Gut, das vorab zu den Freundlichkeiten. Jetzt kommen wir zu den Hard Facts. (Beifall bei ÖVP, GRÜNEN, FPÖ und NEOS.) - Ja bitte, das ist sehr lieb. Danke schön.
Kommen wir also zu den eigentlichen Verhandlungsgegenständen. Das ist die Novellierung unserer Wiener Stadtverfassung beziehungsweise auch der Geschäftsordnung des Landtages. Wir haben ja schon gestern ein ganzes Paket im Gemeinderat besprochen und da habe ich mitgenommen, dass das eben nicht aus der Hüfte herausgeschossen war. Das habe ich vor allem von den Rednern der SPÖ mitbekommen. Das war eine lange Diskussion im Vorfeld, das nehme ich zur Kenntnis und gestehe durchaus zu, Kollege Reindl, dass das sicher keine immer dankbare, leichte, sondern mühsame Aufgabe war. Das möchte ich, wenn man so will, richtigstellen.
Nichtsdestotrotz, bei dem, was wir da gestern und heute präsentiert bekommen haben, verstehe ich meine Klubführung, warum sie sagt: Okay, das bringt nichts. Ich möchte aber schon auch anmerken - und das wird auch der Kurt wissen -, die Freiheitlichen haben sich nie sinnvollen Änderungen im Demokratie-Transparenzbereich verschlossen.
Wir haben schon überall dort zugestimmt, wo wir das guten Gewissens machen konnten, wo wir auch eine Weiterentwicklung der jeweiligen Regeln erkennen konnten. Wir machen keine Brandmauern, was ich auch ziemlich dumm finde, gegenüber einer demokratisch gewählten Partei oder gewählten Fraktion eine Brandmauer aufzubauen. Aber das dürfte in deutschsprachigen Ländern sehr in sein zurzeit. So sind wir nicht. Aber wir stimmen halt nur dort zu, wo wir uns wiederfinden können, das muss auch klar sein.
So. Dann kommen wir auch schon zu den konkreten Gesetzesvorhaben. Das meiste, was ich Ihnen erzählen werde, ist natürlich über die Bestimmungen zur Untersuchungskommission, die uns am meisten beschäftigt haben. Auch in dieser Periode war das ein großes Thema. Wir haben aber noch ein paar andere Änderungen. Da ist vor allem immer das Thema, was nicht in diesen Gesetzesvorhaben drin ist.
Postnummer 5 ist ein Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird, hinsichtlich der Bezirksvertretungen - ja, soll so sein, das ist eher schmal, das sind zwei Paragrafen, die geändert werden. Das eine ist eine Gleichstellung Ausschuss und Kommission, das andere ist dieses „Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten … Internet“. Das gibt es teilweise eh schon. Jetzt hat man versucht, das gesetzmäßig aufzufädeln. Soll so sein.
Was fehlt da, meine Damen und Herren? - Das ist eigentlich das Entscheidende, da sind wir wieder bei der Stricherlliste der NEOS, davon haben wir heute eh schon gehört. Was mir und meiner Fraktion fehlt - und das ist auch nichts Neues, das haben wir schon öfters diskutiert, ich habe es auch in dieser Periode immer wieder gesagt -, ist die Weiterentwicklung der direktdemokratischen Instrumente in der Wiener Stadtverfassung, was die Bezirksebene betrifft. Das geht mir ab - und das geht mir schon sehr lange ab.
Ich glaube, der Kollege Taucher hat das gestern gesagt mit der Bürgerfragestunde. Ich weiß nicht, wie meine Fraktion dazu steht, das sehe ich ad personam, aber auch eher kritisch, glaube ich, dass das nicht funktioniert in einer Bezirksvertretungssitzung, wenn das auch noch mit hineingetaktet wird. Aber was sehr wohl ein Thema ist und uns fehlt - und was wir gerne hätten - sind eben direktdemokratische Initiativen auf Bezirksebenen, wo in dem eigenen Wirkungsbereich der Bezirke Bürger von sich aus nicht nur Befragungen veranlassen können, sondern auch direktdemokratisch etwas veranlassen können, was einen Durchschlag hat. Das fehlt uns sehr, das tut mir sehr leid. Und es wäre aus meiner Sicht sehr wichtig gewesen, das mit einzubauen. Das ist leider nicht gelungen.
Nachdem wir auch die Geschäftsordnungsänderungen sozusagen mit aufwischen in dieser Wortmeldung - das haben wir auch gestern schon besprochen -, darf ich auch noch Bezug nehmen zu den 20 Minuten Redezeit. Kollege Reindl hat gestern gefragt: Wer fühlt sich persönlich davon betroffen? - Ich. Ich darf das hier nochmals vortragen: Ich habe, glaube ich, bei mehreren Gesetzesvorhaben länger gesprochen als 20 Minuten und habe versucht - ob es mir gelungen ist, müssen andere beurteilen -, immer in der Sache selbst etwas zu sagen. Auch ich polemisiere gerne, aber ich habe versucht, in der Sache selbst etwas zu sagen. Ich glaube, meine Damen und Herren, dass das durchaus hin und wieder notwendig ist.
Viele Leute haben gesagt, naja, 20 Minuten, was kann man nicht alles in 20 Minuten sagen oder was kann man nicht in fünf Minuten sagen. Das ist dann eh schon zu viel und bringt nichts. Ich sehe das nicht ganz so. Manche Sachen gehören eben länger besprochen.
Zugegeben, in anderen gesetzgebenden Körperschaften ist das anders geregelt. Nichtsdestotrotz kann man die Regeln, die sich bewährt haben, bei uns im Land durchaus belassen. Was passiert - und dieser Unterschied ist schon sehr groß, der ist unendlich! - Jetzt haben wir keine Redezeitbeschränkung, künftig haben wir 20 Minuten. Also das kann man gar nicht mathematisch darstellen, jemand anderer vielleicht schon, ich nicht, aber das ist nicht die Hälfte, das ist nicht ein Drittel, nicht ein Sechstel der Redezeit, es ist unendlich viel weniger Redezeit. - Schon klar, ich weiß schon, in den allermeisten Fällen - der Kollege Reindl hat das auch gestern gesagt - wird das wohl nicht ausgenützt werden. Aber bei manchen Gesetzesvorhaben ist es aus meiner Sicht durchaus der Demokratie förderlich.
Da wurde auch besprochen, also dieses berühmt-berüchtigte Filibustern, das brauchen wir eigentlich auch nicht. Wir haben es aber gemacht. Da kann man jetzt dazu stehen, wie man will. Unlängst hat das wer in Amerika gemacht, glaube ich, ein demokratischer Senator, ich weiß nicht, wer es konkret war. Der hat stundenlang geredet. Das hat Aufsehen erregt, ob das gescheit war oder nicht, wage ich nicht zu beurteilen. Aber es hat doch auch eine demokratische, wie soll ich sagen, Sub
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular