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Landtag, 41. Sitzung vom 24.04.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 68

 

zende und sein erster und zweiter Stellvertreter - hat auch jetzt schon funktioniert, aber die Entscheidungsmöglichkeiten werden jetzt konkretisiert. Was wir aber nicht machen - und das wäre eigentlich das Wichtige gewesen, das haben wir leider nicht zusammengebracht -, ist, das Schiedsgremium auch insofern aufzuwerten, als dass es eine Endentscheidung treffen dürfte und müsste und könnte, die jeden bindet, und zwar nicht nur im Negativen, wenn etwas unwirksam ist, oder wenn etwas nicht zulässig ist, wie es im Gesetz steht, sondern auch, wenn es zulässig ist. Ich komme noch im Detail dazu. (Abg. Mag. Josef Taucher: Wir sind ja nicht bei Gericht!) Aber wenn das Schiedsgremium feststellt, das ist okay, kann es noch immer passieren, dass der Magistrat sagt: Wurscht.

 

Drittens: „Aufgaben, die den Vorsitzenden einerseits und den Mitgliedern der Untersuchungskommission bei der Ermittlung des Sachverhaltes zukommen, sollen im Hinblick auf die Ausübung von Fragerechten deutlicher geregelt werden.“ - Mir ist nicht aufgefallen, dass das ein Problem sei, aber kann man machen.

 

Viertens lasse ich aus, da komme ich noch dazu.

 

Fünftens: „Ferner soll die Auflösung der Untersuchungskommission aus Gründen der Rechtssicherheit ausführlicher geregelt werden.“ - Kann man machen. Gut.

 

Wir kommen wieder auf den Kern zurück, der ein Gesetz, wie es jetzt der Fall ist, sinnlos oder zahnlos macht, wo man sich fragen kann, ob es wirklich einer Gesetzesbestimmung entspricht, die dem 21. Jahrhundert gerecht wird. Es geht um die berühmtberüchtigte Frage der Vorlagepflicht des Magistrates.

 

Schauen wir es uns durch. Heute darf ich ja noch länger als 20 Minuten reden, das ist der Vorteil. Das muss ich auch ausnützen, das werden Sie verstehen. So. Also was haben wir da? - Gehen wir vielleicht der Reihe nach alle Bestimmungen, die geändert werden, durch. Auch was nicht geändert wird, ist vielleicht interessant. (Heiterkeit bei Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović und Abg. Mag. Josef Taucher.)

 

59b: Wir haben die Frage der Zulässigkeit eines Antrages. Wir haben es gesehen, das gibt es auch anders, das ist vor allem ein Oppositionsrecht. Wenn die Opposition sagt, das wollen wir überprüft haben, wohin geht es dann? - Zum Vorsitzenden des Gemeinderats, und der beschließt in Wirklichkeit abschließend, was er zulässt und was nicht. Das ist eine Person, die das hoffentlich immer richtig macht, sage ich einmal.

 

Man könnte es auch anders regeln, ich habe die ganzen Bestimmungen der anderen Bundesländer alle mit. Wir können uns dann gemeinsam erarbeiten, wie das in anderen Bundesländern geregelt ist. Wenn der Vorsitzende etwas nicht zulassen will, dann muss es die Präsidialkonferenz behandeln. Wenn die Präsidialkonferenz keine Einigung hat, dann wird sofort der Vorsitzende, der erste und der zweite Stellvertreter der Untersuchungskommission bestellt, also dieses Schiedsgremium, die machen dann ein Gutachten. Man könnte jetzt sagen, das ist ein Gutachten, und dann passt es. Aber nein, der Vorsitzende darf dann wieder entscheiden, was wird zugelassen und was nicht. Es gibt eine Diskussion drüber, aber trotzdem, die Endentscheidung … Das kann man anders regeln, das würde ich anders regeln.

 

Gut. Da wird aber jetzt nichts geändert. Das nur so als Sidestep, nachdem wir das Gesetz auch ganzheitlich beurteilen müssen, um die Regeln, die jetzt geändert werden, zu verstehen.

 

59c: Jetzt wird es dann schon interessanter. In 59c Abs. 2 gibt es eben diese Ersatzkandidaten, die gleich mitgelost werden. Da haben wir schon gesagt, soll so sein.

 

In § 4 ändert sich nichts. Das ist das Schiedsgremium, ich habe Ihnen schon erzählt, was das ist.

 

Neu kommt dann § 8, das ist der Rechtsdienst. Die Frau Vizebürgermeisterin (Der Redner richtet sich an Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, die sich von ihrem Platz erhebt und zum Ausgang begibt.) hat schon genug von mir - wir machen eine neue Institution, wir normieren den Rechtsdienst. So, was ist das jetzt? Kann der Rechtsdienst irgendetwas entscheiden? - Nein, kann er nicht. Wie wird der Rechtsdienst besetzt? - Ich kann es Ihnen vorlesen, es ist nur ein kurzer Absatz eines Paragrafen: „Für die Dauer der Untersuchungskommission ist in der Magistratsdirektion ein Rechtsdienst Untersuchungskommission vorzusehen. Dafür sind vom Magistratsdirektor drei rechtskundige Bedienstete des Magistrats zu bestellen. Ist einer von diesen Bediensteten dauernd verhindert, ist unverzüglich eine Neubestellung vorzunehmen.“ - Also wer bestellt dieses Institut? - Der Magistratsdirektor. Das ist übrigens der, das werden Sie wissen, der verantwortlich ist für die gesamte Arbeit im Magistrat, der hat nur einen, der über ihm ist, und das ist der? - Bürgermeister, korrekt.

 

Also der Magistratsdirektor hat eine wichtige Position, und ich unterstelle einmal, der hat schon sehr gut gewusst bei der letzten Untersuchungskommission, was uns geliefert wird und was nicht. Der war dann auch selber Auskunftsperson, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, also der hat sehr wohl gewusst, was da passiert, und es ist im Endeffekt seine und des Bürgermeisters Verantwortung, was wir sehen. Das ist so.

 

Dass das nicht befriedigend war, was der Magistratsdirektor uns da verantwortet hat, haben alle hier festgestellt. Dieser Herr Magistratsdirektor ist jetzt berufen, einen Rechtsdienst einzusetzen, der aus drei rechtskundigen Bediensteten des Magistrats zu bestellen ist. Puh, jetzt könnte man fast sagen, da wurde der Bock zum Gärtner gemacht. - Nicht böse sein.

 

Es kommt dann noch etwas dazu, wir werden es uns im Detail noch durchschauen, denn was kann der Rechtsdienst machen? - Der kann wieder eine Stellungnahme abgeben, die wird dann an die Untersuchungskommission und an den Magistrat geschickt - und das war’s! Dieser Rechtsdienst hat dann auch keine Endentscheidungskompetenz, der Magistrat kann trotzdem machen, was er will. Das kann es doch nicht sein?! - Ganz ehrlich, liebe NEOS, das war nichts!

 

Gehen wir weiter, 59d: Wir haben in der Untersuchungskommission ja ein Organ, wenn man so will, das besteht nicht aus Magistratsbediensteten, die weisungs

 

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