Landtag, 41. Sitzung vom 24.04.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 68
einmal. Wenn die dann eine Entscheidung treffen, die mir nicht passt, habe ich Pech gehabt. So ist es nun einmal im Rechtsleben, aber das wäre nicht schlecht.
§ 33: „Die Auskunftsperson hat der Ladung Folge zu leisten und in der Befragung wahrheitsgemäß zu antworten.“ Also das wäre auch schön, wenn man das mit hineinschreibt. Ich weiß nicht, ob ich Ihnen das jetzt antun soll, ich habe acht Regelungen da. (Abg. Mag. Karim Rihan: Wenn schon, denn schon! - Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA. - Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Das macht nichts, da geht es um ein so wichtiges Thema, lieber Kollege Prack. Ich habe die Freiheit, so lange zu reden, wie ich will, auch von der eigenen Fraktion, hoffe ich zumindest.
Schauen Sie, da geht es ja wirklich um etwas, nicht böse sein, das ist ja nicht irgendetwas. Da geht es darum, nehmen wir uns alle hier ernst oder nicht, oder sagen wir, der Magistrat wird es schon richten. In den allermeisten Fällen wird er es richten, wir haben ausgezeichnete Beamten, aber das, was wir das letzte Mal erlebt haben, war einfach ungenügend. Das war ärgerlich, das war einer Demokratiehauptstadt nicht würdig. Das muss man so sagen. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenrufe bei den GRÜNEN: Ja!)
Also ich erspare es Ihnen, Kärnten, Burgenland und so weiter und so fort, überall, es gibt auch ganz verschiedene Regelungen, was die Einsetzung betrifft. Da sind wir ganz gut unterwegs, aber es gibt, glaube ich, in Vorarlberg sind es drei Mitglieder der eigenen Fraktion. Und wenn man das durchrechnet, drei von 36, also die brauchen sogar weniger als 10 Prozent für eine Untersuchungskommission.
Es ist in allen Bundesländern geregelt, die Verpflichtung der zuständigen Stelle vorzulegen. Jetzt kann man noch diskutieren, wen wir in unserem Gesetz verpflichten. Das ist vielleicht eine gar nicht so uninteressante Sache. Also auf alle Fälle einmal dem Magistrat, für den wir als Gemeinderat zuständig sind. Wenn wir eine gemeinderätliche Untersuchungskommission machen, muss der Magistrat liefern.
In manchen Verfahrensordnungen, in manchen Gesetzen, auch in den Landesgesetzen, steht auch drin, dass Bundesorgane liefern müssen. Da ist die Frage, ob das zulässig ist. Aus meiner Sicht wohl ja, wenn der Bund - das gibt es immer wieder, dass auch Bundesorgane in Landesgesetzen beauftragt werden -zustimmt, das ist halt eine entsprechende Zustimmungsnotwendigkeit. Wenn der Bund sagt, ja, das ist okay, dann geht das.
Wir könnten auch den Verfassungsgerichtshof als höchstes Schiedsgremium hineinnehmen. Das ist aus meiner Sicht nicht unbedingt notwendig, aber auch das könnten wir machen. Das heißt, wir könnten auch die Gerichte und die Bundesgerichte, also das Verwaltungsgericht Wien und die Bundesgremien, alle möglichen könnten wir da hineinschreiben. Mir würde es schon reichen, das wäre einmal ein Anfang, wenn wir den Magistrat verpflichten, dass der liefern muss, das wäre ja schon einmal fein.
Interessant in dem Zusammenhang war - also danke der ÖVP, das kann man so sagen, die hat das im Abänderungsantrag auf den Punkt gebracht! -: „Behörden, Ämter, Dienststellen der Gemeinde“ - also da haben wir uns jetzt auf die Gemeinde bezogen - „sind verpflichtet, einem Ersuchen um Beweiserhebungen im Umfang des Untersuchungsgegenstand Folge zu leisten, auf ihr Verlangen ihre Akten und Unterlagen vorzulegen.“ Also es wäre nicht so schwer, meine Damen und Herren, es wäre nicht so schwer. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Und da ist es eben auch schön ausgeführt. Ihr habt das gemacht, danke, das verkürzt die Sitzung, ich brauche Ihnen nicht alles vorzulesen.
Ich habe schon vorher gesagt, das ist jetzt ein Thema, das uns sehr interessiert und interessieren sollte, den gemeinen Bürger vielleicht nicht ganz so sehr wie mich, mag sein. Nichtsdestotrotz wurde darüber im Vorfeld dieser Sitzung berichtet. Der Kurier hat das gebracht und der arme Kollege Reindl musste das dann verteidigen. Mir wäre es ja sympathischer gewesen, wenn die NEOS es verteidigen, aber Kollege Reindl hat das verteidigen müssen.
Im Kurier-Artikel - wer es nicht gelesen hat - war auch meine Kritik abgedruckt, dass die Aktenlieferungen noch immer nicht endgültig geklärt sind. Und Kollege Reindl wird zitiert, wirklich ein Skandal, die aktuelle Regelung sei - Anführungszeichen - „mäßig befriedigend“. „Mäßig befriedigend“ hat unser Kollege Reindl gesagt. Das sehe ich auch so, ich sehe es als überhaupt nicht befriedigend.
Jetzt kommtʼs, das habe ich mir dann schon ein bisschen auf der Zunge zergehen lassen: Wir reden hier von einem Initiativantrag, ich sage nur, zwei Parteien, NEOS und SPÖ, die Regierungsparteien haben das eingebracht. Zumindest laut Mitteilung des Kuriers habe Kollege Reindl „Magistratsdirektor Dietmar Griebler um seine Verbesserung ersucht“. Ja, kann man machen. Man kann aber auch selber draufkommen.
Da sind wir wieder beim Thema, ob es Sinn macht, dass auch der Landtag eine eigene Legistikabteilung hat. Ja, das macht Sinn, wir sehen gerade, warum. „Und er ist dem gottlob nachgekommen“, sagt Kollege Reindl. - Gottlob, ich glaube nicht an Gott, aber soll so sein. „Das Zeichen mit diesem Rechtsdienst ist jetzt ganz eindeutig in den Magistrat hinein: Ihr könnt’s nicht einfach irgendwas behaupten.“ - Oh ja, können sie, und sie haben es auch gemacht, wir haben es gesehen.
Der Kurier: „Aber wie unabhängig kann dann dieser Juristenrat agieren?“ - „Die FPÖ unterstellt den Beamten […]“ - Blablabla, also ich unterstelle niemandem etwas. „Aber die Beamten sind ihrem Arbeitgeber verpflichtet, sagt Reindl.“ - Richtig, Kollege, die Magistratsbeamten sind tatsächlich verpflichtet, ich habe es Ihnen schon gesagt: Verwaltung, hierarchische Ordnung, oben an der Weisungskette stehen der Bürgermeister, der Magistratsdirektor, die Abteilungsleiter, teilweise gibt es auch noch Stadträte und so weiter und so fort. Da gibt es eine strenge Hierarchie, die Beamten sind weisungsgebunden.
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