Landtag, 41. Sitzung vom 24.04.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 68
Deswegen würde ich euch wirklich bitten - die Jenny schüttelt schon den Kopf (Heiterkeit beim Redner.) - ja, aber bitten darf man ja. Du weißt, ich bin Psychologe, meine Freunde sagen, eine Bitte heißt immer, dass man Ja oder Nein sagen kann, also wenn du etwas willst, dann formuliere es anders. Also trotzdem, hier im Gemeinderat darf ich euch bitten, dass ihr euch einen Ruck gebt dort, wo es in die richtige Richtung geht, wo ihr seht, es ist ein Entgegenkommen, ob das diese ganzen Inklusionsthemen sind, die Vereinheitlichung von Ausschüssen und Kommissionen, das ist auch eine Stärkung des Oppositionsrechts, dass es dort jetzt Tagesordnungen gibt, Einladungen, Protokolle, dass das digital geht.
Jetzt steht in einer Stellungnahme, warum nicht alles gleich digital machen. - Weil es auch immer noch Bezirksräte gibt, die sich dem Digitalen verweigern, die ein anderes Leben wollen, die noch handschriftlich ihre Anträge einbringen, und das muss auch möglich sein. Deswegen ist es auch so formuliert. Ich muss ja an der Demokratie teilnehmen können, auch wenn ich nicht mit dem Handy oder mit dem Computer einen Antrag einbringe. Auch da in Richtung ÖVP: Wir haben uns da wirklich bemüht, auch mit eurem Klub-Juristen, der - ich glaube, der Thomas Reindl hat es gestern schon gesagt (Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Ihr wolltet nur nichts übernehmen, Joe!) - wirklich auch gute Ideen gehabt hat. Und ich finde es schade, dass man nicht da oder dort mitgeht. (Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Finde ich auch.) - Wir haben ja die Anträge deswegen aufgegliedert, weil wir gesagt haben, es gibt Teile, wo wir eine Vier-Parteien-Einigung haben, die haben wir herausgenommen, die tun wir extra abstimmen. (Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Ja, aber es geht ums Gesamtpaket!) Dann haben wir Teile, wo wir eine Drei-Parteien-Einigung gehabt hätten. (Dr. Markus Wölbitsch, MIM: … fahrt ihr drüber!) Die nehmen wir auch heraus und tun sie auch extra abstimmen, damit es sozusagen nicht die Ausrede gibt, ich kann nicht mitstimmen, weil da ein Satz drinsteht, der mir nicht passt. (Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Das ist nicht nur ein Satz.)
Also das wäre meine Bitte, dass wir uns da wirklich einen Ruck geben und ihr dort, wo es für euch richtig ist und in die richtige Richtung geht, da mitstimmt. Denn es sind - und manche haben das sehr pathetisch ausgeführt - die Spielregeln, mit denen wir hier arbeiten. Diese Spielregeln sollen verbindlich und auf einer breiten Basis sein. Das wäre mein Wunsch als Klubobmann der stärksten Fraktion, dass wir da eine gemeinsame Basis bilden. Dort, wo ihr seht, dass es in die richtige Richtung geht, und nicht, dass ihr abstimmt von der Seite, wo ihr sagt, es ist zu wenig. Das Zuwenig wissen wir eh.
Das ist immer so in der Politik, dass es für die Opposition meist zu wenig ist, zu langsam und zu spät. Aber dort, wo es in die richtige Richtung geht, geht bitte mit. Das ist ein letzter Aufruf an euch, dass wir das gemeinsam machen können.
In diesem Sinne danke ich für eure Aufmerksamkeit. Ich bedanke mich für viereinhalb Jahre gute Zusammenarbeit in diesem Haus, auch in der Abstimmung mit allen Klubs, in der Präsidiale zur Vorbereitung der Sitzungen. Ich bedanke mich bei all jenen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt ausscheiden, auch für viele private gute Gespräche, für viele lustige Momente, die wir erlebt haben, für viele lustige Debatten und Auseinandersetzungen, die energievoll und geladen waren. Ich hoffe, dass ihr alle, uns und dieses Haus so in dieser energievollen Stimmung in Erinnerung behaltet. Alles, alles Gute. - Danke sehr! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Reindl. - Bitte, du bist am Wort.
Abg. Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Fraktion hat mir aufgetragen, ich darf so lang sprechen, wie ich will, nur nicht länger als bis 16.00 Uhr. Also ich habe mir die Uhr da hergelegt. (Heiterkeit bei Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.)
Zu einem Großteil der Debatte habe ich schon gestern sehr viel gesagt. Ich möchte mich nicht wiederholen. Aber zu zwei, drei Dingen möchte ich schon Stellung beziehen, weil ich erstens dem Kollegen Kowarik mit seiner Rechtsvorlesung nicht ganz folgen kann, weil er doch bei genauem Blick da und dort ein bisschen, sage ich einmal, großzügig interpretiert hat. Das ist jetzt die freundliche Variante.
Er hat zum Beispiel eine tatsächliche Berichtigung gemacht und gesagt, naja, also auch die Stadt kann den Verfassungsgerichtshof anrufen, und er hat § 114 Abs. 2 genannt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das habe ich nicht gesagt!) Dieser § 114 Abs. 2 der Stadtverfassung hat seine Rechtsbasis im Art. 126 Bundes-Verfassungsgesetz. Worum geht es da? - Da geht es darum, dass, wenn der Bundesrechnungshof Beteiligungen des Bundes prüft und die Regierung der Meinung ist, dass dieser für die Prüfung nicht zuständig ist (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: In welchem Gesetz steht das drin?), dann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden kann. Eine adäquate Lösung gibt es auch in § 114 Abs. 2, das ist, was du zitiert hast, wo steht: „Der Stadtrechnungshof ist auch Landesrechnungshof.“ - Also wir befinden uns im Landesrecht, und auch da ist der Passus: Wenn der Landesrechnungshof in seiner Eigenschaft als Landesrechnungshof, also in der Landesverwaltung, eine Beteiligung prüfen möchte … (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist der Landesrechnungshof? Das ist der Stadtrechnungshof!) - Nein, lies das Gesetz! Es steht genau da: „Entstehen Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen der Gebarungskontrolle … (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Lies den Absatz! Der Stadtrechnungshof ist auch Landesrechnungshof!) - Schreien nützt nichts, ich verstehe dich nicht. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber lesen würde helfen!) „… gemäß § 73b“ - das sind Beteiligungen mit 50 von 100 -, „so entscheidet diese Meinungsverschiedenheiten, sofern diese die Zuständigkeit betreffen, auf Antrag der Verfassungsgerichtshof.“ Der Antrag kann von der Landesregierung gestellt werden. Kolleginnen und Kollegen, wir ändern heute die Untersuchungskommissionsregeln und befin
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