«  1  »

 

Landtag, 41. Sitzung vom 24.04.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 68

 

den uns aber im Stadtrecht und nicht im Landesrecht. Und das ist der Passus, den du einfach nicht verstehen willst. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.)

 

Es wird auch zitiert Bundesregeln und Landesregeln, dass man bei Bundesregeln und bei Landesregeln Gerichtshöfe anrufen kann. Das ist bei einem Untersuchungsausschuss im Land Wien auch möglich, aber in einer Untersuchungskommission, die auf Gemeindeebene ist, ist dieser Instanzenzug ausgeschlossen, und das weißt du ganz genau! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ich habe eh gesagt, das Schiedsgericht.)

 

Wir haben das in der Untersuchungskommission geprüft, wir haben das jetzt geprüft, ich habe mit dem Kolonovits gesprochen, ob er es nicht freiwillig machen würde. Natürlich sagt der Nein. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Naja, wenn der keine Ressourcen hat.) Wenn er keinen gesetzlichen Auftrag hat, warum soll er dann eine Prüfung machen? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Geben wir ihm einen!) Mit dem Verfassungsgerichtshof habe ich nicht gesprochen, ich will mich ja nicht lächerlich machen, das sage ich auch ganz ehrlich.

 

Also, ich bitte da schon genau hinzuschauen. Wir sind im Stadtrecht, in der Stadtverfassung. Das ist aber das, was die Opposition sehr gut und gern macht. Sie zitiert aus allen Bundesländern, aus Landesrecht und Bundesrecht und sagt, das muss jetzt im Stadtrecht auch gelten. Die Bundesverfassung ist nicht so gestrickt, dass jedes Stadtrecht automatisch auch Landesrecht anwenden kann. Das Land Niederösterreich kann den Verfassungsgerichtshof anrufen, wenn es möchte, aber die Stadt St. Pölten hat schon wieder ganz andere Regeln, wenn sie das machen will, und bei uns ist das genauso. Das Land Wien kann den Verfassungsgerichtshof anrufen, aber die Stadt Wien hat da auch ganz andere Regeln.

 

Zur Untersuchungskommission. Warum wollen wir diese Änderungen? - Weil wir gesehen haben, dass wir in der letzten Untersuchungskommission einige Verbesserungen haben.

 

Ich fange jetzt mit der Auflösung durch die Einsetzungsminderheit an, daran hat der Gesetzgeber, also wir, glaube ich, nicht gedacht, dass die, die eine Untersuchungskommission wollen und einsetzen im Minderheitenrecht, das wir in Wien haben, dann sagen, wir wollen vorzeitig auflösen. Wie haben wir das gelöst? - Wir haben eine Präsidialsitzung gemacht, haben uns darauf einvernehmlich geeinigt, wie das Prozedere ist. Und wir wollen jetzt dieses Prozedere ganz einfach in unserem Rechtsrahmen stehen haben.

 

Darum wird dieses Prozedere, auf das wir uns damals voreinstimmig geeinigt haben, jetzt vorgeschlagen.

 

Auch die Auslosung des Vorsitzes - im Gesetz steht nur, dass man nur die Vorsitzenden auslosen dürfe, aber keinen Ersatz. So. Was haben wir gemacht? - Wir haben gesagt, damit die UK möglichst rasch zu arbeiten beginnen kann, losen wir auch die Ersatzmitglieder aus, wenn ein ausgelostes Mitglied absagt, was ja schon mehrmals passiert ist, damit wir Zeit gewinnen, damit die Opposition nicht sagen kann, die Regierung verzögert die Einsetzung der Untersuchungskommission, aber damit auch die Regierung nicht sagen kann, naja, die Vorsitzenden lassen sich alle eine Woche Zeit und sagen ab, da müssen wir dann wieder auslosen, dann ist wieder die Wochenfrist und wir kommen nicht ins Arbeiten.

 

Auch das haben wir einvernehmlich ausgearbeitet. Womit wir nicht gerechnet haben, ist, dass ein Mitglied, das ausgelost wurde und dann auch zum Zug gekommen ist, unsere Fraktionsvereinbarung in Frage stellt. Weil die Mitglieder der Kommission die vorsieht - früher waren es Rechtsanwälte und auch Notare waren möglich, aber jetzt sind es nur noch Richter, und Richter haben möglicherweise eine andere Rechtsauffassung -, haben wir das jetzt gelöst, damit wir keine öffentliche Kritik haben, wenn wir eine Untersuchungskommission schneller einsetzen wollen.

 

Weil vorhin gesagt worden ist: Naja die Aufgaben des Vorsitzenden … Also, Kollege Kowarik, ich glaube, wir haben alle geschaut, als in der ersten Sitzung der Vorsitzende in der Untersuchungskommission ein paar einleitende Fragen gestellt hat - zwei Stunden lang, meine Damen und Herren. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ist so!) Ich kritisiere das nicht, das sind halt Richter. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das war ein Witz.) Wir haben dann nachgeschaut, ob das überhaupt in unserem Ablauf so vorgesehen ist. Wenn wir jetzt ehrlich sind (Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.), Kollege Guggenbichler, steht nicht im Gesetz, dass die Vorsitzenden die Befragung durchführen, sondern: Sie leiten das Verfahren.

 

Daher haben wir uns auch da innerfraktionell alle miteinander geeinigt, dass es gut ist, dass die Vorsitzenden die ersten Runden fragen, auch wenn manche Fraktionen dann angefressen sind, weil die Themen schon vorab von den Vorsitzenden abgegrast wurden. Aber damit müssen alle leben. Das ist Waffengleichheit. Das wollen wir jetzt eben auch fixieren.

 

Was auch ist - es waren alle Fraktionen erstaunt, dass, wenn die Fraktionen mit dem Fragerecht dran waren, ein Richter wie beim Gericht halt auch gesagt hat: Ja, also Kollege sowieso oder Kollegin sowieso, die Frage ist interessant - und dann einfach das Fragerecht von der Fraktion übernommen und selber weitergefragt hat. Das ist kein Vorwurf, das ist im Verständnis drin. Darum haben wir gesagt, wir wollen jetzt, dass die auch die einleitenden Fragen stellen, wenn die Fraktionsrunden sind, dass die Vorsitzenden wie eine Fraktion behandelt werden. Das heißt, jeder kommt im Rad einmal dran.

 

Beim Schiedsgremium war die Regelung, dass geprüft werden soll, ob die Beweisanträge geeignet sind, die Fakten aufzuklären. Das ist die Regel, die bis jetzt gilt und sonst nichts. So. Jetzt kann man jeden Beweisantrag stellen und dann trefflichst darüber streiten, ob der jetzt geeignet ist oder nicht. Wir haben ja genug Streitfälle gehabt. Wir haben gesagt, uns geht das zu wenig weit. Wir wollen auch, dass, wenn Anträge gesetzwidrig sind oder wenn Anträge verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte Dritter berühren, dass auch das geprüft wird, um eine bessere Qualität für die Beweisanträge zu bekom

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular