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Landtag, 42. Sitzung vom 25.04.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 5

 

führen, weil in dem Moment, als ich dann nach der Beendigung der Sitzung hinuntergegangen bin, war niemand mehr da und ich hätte daher auch keine Präsidiale mehr einberufen können.

 

Wir haben jetzt auf Grund der Tatsache, dass hier einige Dinge weder in der Geschäftsordnung noch in der Fraktionsvereinbarung geregelt sind, gesagt, dass wir heute die Sitzung hier so beenden wollen, die drei zweiten Lesungen durchführen sollen und sich die Klubs vornehmen, gleich nach Konstituierung der nächsten Periode diese Frage in der Fraktionsvereinbarung neu zu regeln. Darüber hat Einverständnis in der Präsidiale geherrscht.

 

In diesem Sinne würde ich jetzt gerne zur Abstimmung kommen, aber es liegt, glaube ich, eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor.

 

Ich möchte auch noch mitteilen, dass Abg. Bakos und Abg. Gara entschuldigt sind, also Abg. Bakos ist schon weg und Abg. Gara ab 9.30 Uhr.

 

Zur Geschäftsordnung gemeldet ist Abg. Margulies.

 

9.30.02

Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

In meinen 24 Jahren als Landtagsabgeordneter habe ich so eine Vorgehensweise noch nicht erlebt!

 

Ich beginne damit, dass die zweite Lesung überhaupt nichts Besonderes ist. Man tut so, als ob man, wenn eine zweite Lesung stattfindet, sofort eine Sitzung einberufen muss. Die Realität ist, dass es eine Ausnahme ist, dass erste und zweite Lesung in derselben Sitzung stattfinden. Deshalb benötigt es auch ein höheres Quorum, um das einfach machen zu können. Im Normalfall erste Lesung, nächste Sitzung zweite Lesung. Haben wir momentan irgendeinen Notfall, der die Umgehung sämtlicher Usancen, das Aussetzen der Rechte jedes einzelnen Abgeordneten, erfordert? - Nein!

 

Das heißt, wie schaut es normalerweise aus, wenn eine Sitzung einberufen wird? Sie haben vollkommen recht, es steht keine Frist drinnen. Der Landtagspräsident kann Sitzungen einberufen. Aber er darf mit der Einberufung selbstverständlich nicht die Rechte der Abgeordneten beschneiden. Der Herr Präsident darf keine Sitzung einberufen und mir das Recht nehmen, eine mündliche Anfrage zu stellen. Der Herr Präsident darf keine Sitzung einberufen und mir das Recht nehmen, eine Aktuelle Stunde, eine Aussprache, einzufordern. Und das macht er, weil die Aktuelle Stunde ist 48 Stunden vorher anzumelden und das Thema ist 24 Stunden vorher bekannt zu geben. Wenn man 17 Stunden vorher einlädt, geht das nicht. Sie alle wissen, wie es mit den Dringlichen Anfragen ist, wie es mit den mündlichen Anfragen ist. Das ist ein Rechtsbruch! Das ist die Beschneidung der Rechte von Abgeordneten, und das in einer Sitzung, wo Sie vorgeben, den Abgeordneten mehr Rechte einzuräumen! Meinen Sie das wirklich ernst? Und dann noch mit dieser Fehlmeinung, wir könnten nächste oder übernächste Woche eine Landtagssitzung nicht abhalten! Selbstverständlich können wir eine Landtagssitzung abhalten! Die Legislaturperiode endet mit der Konstituierung des neuen Landtages! (Beifall bei GRÜNEN, ÖVP und FPÖ.)

 

Was bedeutet eigentlich diese Vorgehensweise, wenn Sie jetzt so durchgeführt wird und gilt? Es wird für eine ganz normale Landtagssitzung ein Präzedenzfall geschaffen, wenn Sie der Meinung sind, man darf das, dass auf immer und ewig die Rechte der Abgeordneten bei Bedarf ausgehöhlt werden können. (Abg. Mag. Josef Taucher schüttelt den Kopf.) Kollege Taucher, du schüttelst den Kopf! Was hindert dich oder den Präsidenten daran, am Anfang des Jahres keine gemeinsamen Termine festzulegen und bei Bedarf innerhalb von 17 Stunden, 15 Stunden oder 12 Stunden zu sagen, wir machen eine Sitzung? Ich würde sagen, da haben wir eine große Verfassungskrise, wenn das wirklich möglich wäre! (Abg. Kilian Stark: Die NEOS wollen es!) - Die NEOS wollen es!

 

Ich meine, es kommt noch dazu, es ist nicht einmal notwendig, dass es jetzt beschlossen wird. Warum macht man das in dieser Art und Weise, wo man die Rechte der einzelnen Abgeordneten mit Füßen tritt, einen Präzedenzfall schafft und möglicherweise - das werden wir dann ausjudizieren - das Gesetz nicht einmal verfassungsmäßig zu Stande kommt und dann vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird?

 

Noch einmal, wenn es legitim ist, zu einer ganz normalen Sitzung so einzuladen, ohne Aktueller Stunde, ohne Fragestunde, ohne Dringlichen Initiativen, ohne die Möglichkeit, den Abgeordneten die Rechte auf Aussprache et cetera zu geben - noch einmal, es ist eine normale Sitzung -, wer von Ihnen versichert, stellt fest, dass das nicht noch einmal in ganz normalen Sitzungen passiert?

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gilt meines Erachtens nur - der Klubobmann hat Ihnen ja einen Vorschlag unterbreitet -, einfach einmal auch einzugestehen, man hat einen Fehler gemacht. Der große Unterschied ist, bei den letzten Malen wurde die Zustimmung der Klubobmenschen gesucht. Und wenn alle Klubs, vertreten durch ihre Klubobmenschen sagen, die Vorgehensweise ist in Ordnung, dann kann man es so machen. Er hat jetzt auch gesagt, seht ein, dass ihr einen Fehler gemacht habt, diese Sitzung hier ist nichtig, berufen wir gemeinsam in einer halben Stunde eine Sitzung ein, unter Verzicht auf Aktuelle Stunde, Fragestunde, Dringliche Initiativen. Wenn alle Klubobleute für alle Fraktionen zustimmen, dann ist das legitim und dann kann man das machen. Dann kann man diesen Fehler beheben. Aber schaden Sie nicht der Demokratie, schaden Sie nicht der Stadtverfassung und der Bundesverfassung, indem Sie zu diesen undemokratischen Methoden greifen und diese Sitzung jetzt auf Biegen und Brechen durchziehen! - Ich danke sehr. (Beifall bei GRÜNEN, ÖVP und FPÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? - Das ist nicht der Fall.

 

09.35.54 Dann komme ich zur Abstimmung. Ich bitte jetzt jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ausreichend unterstützt und mit den Stimmen von SPÖ und NEOS beschlossen. (Die Abgeordneten der ÖVP, der GRÜNEN und der FPÖ verlassen den Saal.)

 

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