«  1  »

 

Gemeinderat, 46. Sitzung vom 17.3.2000, Sitzungsbericht  -  Seite 7 von 10

 

(PrZ 43-GFW, P 87) Der Anteilsbetrag Wiens in Höhe von 485 544,51 ATS (entspricht 35 285,90 EURO) aus der gemeinsamen Ergreifer­prämie der Bundes­län­der zur Aufklärung der Briefbombenan­schläge wird genehmigt.

 

(PrZ 8-GJS, P 89) Auf Antrag des Erhalters bzw Trägers von privaten allgemein bildenden Pflichtschulen und Alterna­tivschulen in Wien wird diesen im Rahmen des Magistrats­berichts gegen nachträgli­che Abrechnung

 

a) im Schuljahr 1999/2000 ein Lehrmittelbeitrag von 200 ATS je Schülerin/Schüler und

 

b) ab dem Schuljahr 2000/2001 gegen Entfall der bisheri­gen Pauschalien- und Materialbeistellung in natura ein Betrag von 500 ATS je Schülerin/Schüler und Schuljahr im 1. bis 4. Jahr der Pflichtschullaufbahn 900 ATS je Schülerin/Schüler und Schuljahr im 5. bis 9. Jahr der Pflichtschullaufbahn gewährt.

 

Die Gebarung mit den dargestellten Mitteln erfolgt inter­imistisch, die erstmalige Abrech­nung der Schulerhalter (Schulträger) erfolgt nach Ende des Unterrichtsjahres 2000/2001 und in den Folgejahren nach Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres.

 

(PrZ 86-M07, P 91) 1) Dem Verein Jazzfest Wien werden laut Magistratsbericht für die Jahre 2000 - 2002 nachstehende Jahressubventionen gewährt:

 

2000

4 750 000 ATS

2001

4 750 000 ATS

2002

4 750 000 ATS

 

Die Bedeckung erfolgt auf Haushaltsstelle 1/3813/757. 2) Für die Bedeckung der restlichen Subventionen für 2001 und 2002 ist in den Vor­anschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 31-GPZ, P 94) Die Erhöhung der anteiligen Gesamtkosten der MA 28 von 35 000 000 ATS um voraussichtlich 6 320 000 ATS auf 41 320 000 ATS für die Realisierung des Stadt­er­weite­rungsgebiets 23/04.01 "In der Wie­sen Nord" im 23. Bezirk wird genehmigt. Für die Bedeckung des Rest­betrags von 16 820 000 ATS ist in den Voranschlä­gen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 11-GUV, P 95) Der Kanalumbau 11, Hasenleitengasse S 7 wird mit Gesamtkosten von 32 950 000 ATS genehmigt. Davon sind 14 000 000 ATS im Voran­schlag 2000 auf Haushaltsstelle 1/8510/004 bedeckt. Für den Restbetrag ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 12-GUV, P 96) Der Kanalumbau 11, Grillgasse S 7 wird mit Gesamtkosten von 31 160 000 ATS geneh­migt. Davon sind 12 000 000 ATS im Voranschlag 2000 auf Haushaltsstelle 1/8510/004 bedeckt. Für den Restbetrag ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 10-GUV, P 97) Die Umwandlung der sachlichen Genehmigung MA 48-B1-12/99 vom 17. Februar 1999, ge­nehmigt mit GRB vom 26. März 1999, PrZ 54/99-GUV, für den Abbruch und die Neuer­rich­tung der Reparaturhalle mit Gesamtkosten in der Höhe von 34 000 000 ATS in einen Sach­kredit wird genehmigt. Die erforderlichen Kre­ditmittel in der Höhe von 3 500 000 ATS sind im Voran­schlag 2000 auf Haushaltsstelle 1/8520/010 be­deckt.

 

(PrZ 5-GUV, P 98) Die 1. Erhöhung des Sachkredits zur Absicherung der Altlast TKV-BP-EbS von 6 600 000 ATS um einen Betrag von 187 200 000 ATS auf 193 800 000 ATS wird geneh­migt. Der auf das Jahr 2000 entfallende Kosten­anteil von 70 000 000 ATS ist auf Haushalts­stelle 1/8400/610 bedeckt. Für das Rester­fordernis ist in den Voranschlägen der Folge­jahre Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 76-GWS, P 99) Die Sachwertdotation durch Übertragung der in der vorgelegten Beilage 1 näher bezeich­neten Grundstücke im Gesamtausmaß von 3.226 m² und im Gesamtwert von 7 744 000 ATS durch die Stadt Wien im Wege einer Nachdotation des Fonds gemäß § 3 der Satzung zur Erfüllung der im § 2 der Fondssatzung normierten Aufgaben und Ziel­setzungen unter den in der vorgelegten Beilage angeführten Bedingungen und Auflagen wird vor­behaltlich der Genehmigung durch die Fondsbe­hörde genehmigt. Die mit der Sachwertdotation verbundenen Kosten, Gebühren und allenfalls zur Vorschreibung gelangenden Abgaben trägt die Stadt Wien, wobei für die Bedeckung in den Voranschlägen der künftigen Jahre Vorsorge zu treffen ist. (§ 25 WStV)

 

Vorsitzender GR Mag Franz KARL nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insoferne vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden:

 

Postnummern 100, 46, 92, 93, 84, 80, 85, 88, 2, 74, 79, 54, 63, 19, 20, 21, 26, 33, 40, 5, 6, 9, 90 und 8.

 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden GR Mag Franz KARL beschließt der Gemeinderat einstimmig, die auf der Tagesordnung stehende Wahl durch Handerheben durchzuführen:

 

(PrZ 240-MDBLTG, P 100) Anstelle von Herrn Rudolf Klippl, der als Dienstnehmervertreter aus der gemeinderätlichen Personalkommission ausgeschieden ist, wird auf Vorschlag der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Herr Wolfgang Täubl gewählt.

 

Berichterstatterin: GR Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch

 

(PrZ 14-GGS, P 46) 1) Der "Gesundheitsförderungsbericht für Wien 1999" wird zur Kenntnis genommen. 2) Das "Wiener Gesundheitsförderungsprogramm 2000" wird zum Beschluss erhoben. 3) Der amtsführende Stadtrat für Ge­sundheits- und Spitalswesen wird ermächtigt, zur Umsetzung des "Wiener Gesundheitsförderungsprogramms 2000" eine "Wiener Gesell­schaft für Gesundheitsförderung" (WGG) zu grün­den; in sie wird die Wiener Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung integriert. Die Auf­gabe der WGG soll insbesondere in der Umsetzung der drei Schwerpunktprogramme liegen. Weitere Auf­gaben der WGG sind die Beratung und Unter­stützung von Projektbetreibern sowie die Durch­führung von Schulungen. Darüber hinaus wird der Gesundheitspreis der Stadt Wien durch die WGG vergeben. 4) Der amtsführende Stadtrat für Ge­sund­heits- und Spitalswesen hat dem GRA für "Gesundheits- und Spitals­wesen" jährlich über die Tätigkeit und Vorhaben der "Wiener Gesellschaft für Gesundheitsförde­rung" zu berichten. 5) Alle drei Jahre ist dem Gemeinderat ein umfassender Bericht über die Ergebnisse der Gesundheitsförderung unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Evaluation vorzulegen.

 

(Über die Position 3 sowie über die restlichen Positionen wird getrennt abgestimmt.)

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular