Gemeinderat,
46. Sitzung vom 17.3.2000, Sitzungsbericht
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(PrZ 43-GFW, P 87) Der Anteilsbetrag Wiens in Höhe von
485 544,51 ATS (entspricht 35 285,90 EURO) aus der gemeinsamen
Ergreiferprämie der Bundesländer zur Aufklärung der Briefbombenanschläge
wird genehmigt.
(PrZ 8-GJS, P 89) Auf Antrag des Erhalters bzw Trägers von
privaten allgemein bildenden Pflichtschulen und Alternativschulen in Wien wird
diesen im Rahmen des Magistratsberichts gegen nachträgliche Abrechnung
a) im Schuljahr 1999/2000 ein Lehrmittelbeitrag von
200 ATS je Schülerin/Schüler und
b) ab dem Schuljahr 2000/2001 gegen Entfall der bisherigen
Pauschalien- und Materialbeistellung in natura ein Betrag von 500 ATS je
Schülerin/Schüler und Schuljahr im 1. bis 4. Jahr der Pflichtschullaufbahn 900
ATS je Schülerin/Schüler und Schuljahr im 5. bis 9. Jahr der
Pflichtschullaufbahn gewährt.
Die Gebarung mit den dargestellten Mitteln erfolgt interimistisch,
die erstmalige Abrechnung der Schulerhalter (Schulträger) erfolgt nach Ende des
Unterrichtsjahres 2000/2001 und in den Folgejahren nach Ende des jeweiligen
Unterrichtsjahres.
(PrZ 86-M07, P 91) 1) Dem Verein Jazzfest Wien werden laut
Magistratsbericht für die Jahre 2000 - 2002 nachstehende Jahressubventionen
gewährt:
2000 |
4 750 000 ATS |
2001 |
4 750 000 ATS |
2002 |
4 750 000 ATS |
Die Bedeckung erfolgt auf Haushaltsstelle 1/3813/757. 2) Für
die Bedeckung der restlichen Subventionen für 2001 und 2002 ist in den Voranschlägen
der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(PrZ 31-GPZ, P 94) Die Erhöhung der anteiligen Gesamtkosten
der MA 28 von 35 000 000 ATS um voraussichtlich
6 320 000 ATS auf 41 320 000 ATS für die
Realisierung des Stadterweiterungsgebiets 23/04.01 "In der Wiesen
Nord" im 23. Bezirk wird genehmigt. Für die Bedeckung des Restbetrags
von 16 820 000 ATS ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre
Vorsorge zu treffen.
(PrZ 11-GUV, P 95) Der Kanalumbau 11, Hasenleitengasse
S 7 wird mit Gesamtkosten von 32 950 000 ATS genehmigt.
Davon sind 14 000 000 ATS im Voranschlag 2000 auf
Haushaltsstelle 1/8510/004 bedeckt. Für den Restbetrag ist in den Folgejahren
Vorsorge zu treffen.
(PrZ 12-GUV, P 96) Der Kanalumbau 11, Grillgasse S 7 wird
mit Gesamtkosten von 31 160 000 ATS genehmigt. Davon sind 12 000 000
ATS im Voranschlag 2000 auf Haushaltsstelle 1/8510/004 bedeckt. Für den
Restbetrag ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(PrZ 10-GUV, P 97) Die Umwandlung der sachlichen Genehmigung
MA 48-B1-12/99 vom 17. Februar 1999, genehmigt mit GRB vom 26. März 1999, PrZ
54/99-GUV, für den Abbruch und die Neuerrichtung der Reparaturhalle mit
Gesamtkosten in der Höhe von 34 000 000 ATS in einen Sachkredit wird
genehmigt. Die erforderlichen Kreditmittel in der Höhe von
3 500 000 ATS sind im Voranschlag 2000 auf Haushaltsstelle
1/8520/010 bedeckt.
(PrZ 5-GUV, P 98) Die 1. Erhöhung des Sachkredits zur
Absicherung der Altlast TKV-BP-EbS von 6 600 000 ATS um einen
Betrag von 187 200 000 ATS auf 193 800 000 ATS
wird genehmigt. Der auf das Jahr 2000 entfallende Kostenanteil von 70 000 000
ATS ist auf Haushaltsstelle 1/8400/610 bedeckt. Für das Resterfordernis ist
in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.
(PrZ 76-GWS, P 99) Die Sachwertdotation durch Übertragung
der in der vorgelegten Beilage 1 näher bezeichneten Grundstücke im
Gesamtausmaß von 3.226 m² und im Gesamtwert von 7 744 000 ATS durch die Stadt
Wien im Wege einer Nachdotation des Fonds gemäß § 3 der Satzung zur Erfüllung
der im § 2 der Fondssatzung normierten Aufgaben und Zielsetzungen unter den in
der vorgelegten Beilage angeführten Bedingungen und Auflagen wird vorbehaltlich
der Genehmigung durch die Fondsbehörde genehmigt. Die mit der Sachwertdotation
verbundenen Kosten, Gebühren und allenfalls zur Vorschreibung gelangenden
Abgaben trägt die Stadt Wien, wobei für die Bedeckung in den Voranschlägen der
künftigen Jahre Vorsorge zu treffen ist. (§ 25 WStV)
Vorsitzender GR Mag Franz KARL nimmt eine Umstellung der
Tagesordnung insoferne vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden:
Postnummern 100, 46, 92, 93, 84, 80, 85, 88, 2, 74, 79, 54,
63, 19, 20, 21, 26, 33, 40, 5, 6, 9, 90 und 8.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden GR Mag Franz KARL beschließt der
Gemeinderat einstimmig, die auf der Tagesordnung stehende Wahl durch
Handerheben durchzuführen:
(PrZ 240-MDBLTG, P 100) Anstelle von Herrn Rudolf Klippl,
der als Dienstnehmervertreter aus der gemeinderätlichen Personalkommission
ausgeschieden ist, wird auf Vorschlag der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
Herr Wolfgang Täubl gewählt.
Berichterstatterin: GR Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch
(PrZ 14-GGS, P 46) 1) Der "Gesundheitsförderungsbericht
für Wien 1999" wird zur Kenntnis genommen. 2) Das "Wiener
Gesundheitsförderungsprogramm 2000" wird zum Beschluss erhoben. 3) Der
amtsführende Stadtrat für Gesundheits- und Spitalswesen wird ermächtigt, zur
Umsetzung des "Wiener Gesundheitsförderungsprogramms 2000" eine
"Wiener Gesellschaft für Gesundheitsförderung" (WGG) zu gründen; in
sie wird die Wiener Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung integriert.
Die Aufgabe der WGG soll insbesondere in der Umsetzung der drei
Schwerpunktprogramme liegen. Weitere Aufgaben der WGG sind die Beratung und
Unterstützung von Projektbetreibern sowie die Durchführung von Schulungen.
Darüber hinaus wird der Gesundheitspreis der Stadt Wien durch die WGG vergeben.
4) Der amtsführende Stadtrat für Gesundheits- und Spitalswesen hat dem GRA
für "Gesundheits- und Spitalswesen" jährlich über die Tätigkeit und
Vorhaben der "Wiener Gesellschaft für Gesundheitsförderung" zu
berichten. 5) Alle drei Jahre ist dem Gemeinderat ein umfassender Bericht
über die Ergebnisse der Gesundheitsförderung unter Berücksichtigung wissenschaftlicher
Evaluation vorzulegen.
(Über die Position 3 sowie über die restlichen Positionen
wird getrennt abgestimmt.)
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