Gemeinderat,
5. Sitzung vom 21.9.2001, Wörtliches Protokoll
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seren Formulierung
von seiner Sichtweise aus - gestartet, intern im Hause die Intention
weiterzuverfolgen, auf diesem Gebiet, Erweiterungsfläche Atzgersdorfer Friedhof
und der ehemaligen Gärtnerei, eine Wohnbebauung durchzusetzen.
Auch der
zweite Versuch ist fehlgeschlagen, denn auch diesem zweiten Versuch hat das
Rechtsmittelbüro eine Absage erteilt. Noch viel mehr, das Rechtsmittelbüro hat
klar und deutlich erklärt, dass es sich um einen Rechtsbruch handelte, wenn man
diese Planüberlegungen weiter verfolgen würde. Daraufhin ist das Plandokument
wieder in die MA 21 zurückgegangen.
Im Sommer
vergangenen Jahres hat dieser besagte Beamte einen dritten Versuch unternommen.
Unter anderem hat es mittlerweile Bebauungsvorschläge von Bauträgern gegeben,
ist dem Akt zu entnehmen. Es hat einen so genannten Grünraumplan oder einen
Freiflächenplan gegeben. Das ist ebenfalls dem Akt zu entnehmen. Es hat
diverseste Besprechungen mit zwei Bauträgern gegeben, die offensichtlich großes
Interesse für dieses Grundstück erweckt haben. Es ist diskutiert worden, wie
viele Wohnungen man dort überhaupt hinbringen kann, wie viele Reihenhäuser man
dort hinbauen kann. Es hat Besprechungen und Einwände bei der öffentlichen
Auflage vom Rechtsvertreter dieses Bauträgers gegeben, der ebenfalls interveniert
oder sein Recht in Anspruch genommen hat, bei der öffentlichen Auflage
darzustellen, wie die Bebauung auf diesem Grundstück auszusehen hätte, alles immer
vor dem Hintergrund, wissend, dass es für dieses Grundstück oder für diese
Flächen einen Beschluss des Gemeinderats bezüglich des Stadtentwicklungsplans
und im Bereich des Grünraumplans gibt, dass diese Flächen von Verbauung freizuhalten
sind.
Welche Motive
diesen Beamten geleitet haben, lasse ich dahingestellt. Ich gehe davon aus,
dass es schlussendlich vielleicht die Unkenntnis der Situation hier im Hause
und der Willensbildung hier im Hause ist und dass vielleicht die politisch Verantwortlichen
- zu diesem Zeitpunkt der Herr DDr Görg - diesem Beamten offensichtlich nicht
klar gemacht haben, dass Beschlüsse des Gemeinderats hinsichtlich des STEP und
des Grünraumplans nicht so einfach umzustoßen sind. Es kann aber auch sein,
dass sich die politisch Verantwortlichen zu diesem Zeitpunkt mit der Sachlage
nicht so vertraut gemacht haben und daher die Missinterpretation - wie ich es
nenne - dieser Beschlüsse zu Stande gekommen ist, diese Missinterpretation über
Jahre hindurch in der MA 21 verhaftet geblieben ist, diese
Missinterpretation dieser Beschlüsse dazu geführt hat, dass zwei Gutachten aus
dem Rechtsmittelbüro des Hauses ignoriert wurden und diese Missinterpretation
schlussendlich dazu geführt hat, Klage gegen jemanden zu führen, der diese
Missstände aufgezeigt hat.
Umso mehr und
umso bemerkenswerter ist, dass das Plandokument jetzt wieder auf die
Tagesordnung gekommen ist, und zwar mit einer Begründung, die man sich auf der
Zunge zergehen lassen muss. In der Begründung für eine Bebauung in diesem
Bereich - wie dem Motivenbericht der MA 21 zu entnehmen ist - heißt es
unter anderem: "Die ausgezeichnete Infrastruktur im Bereich Reklewskigasse
und Eduard-Kittenberger-Gasse, die keinen Neubau von Schulen und
Kindertagesheimen nach sich ziehen und die eine Nahversorgung im Bereich der
Eduard-Kittenberger-Gasse zulassen, prädestinieren dieses Gebiet, für einen
locker bebauten Bereich vorzusehen." - Das klingt recht nett.
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer (unterbrechend): Entschuldigen Sie, Herr
Kenesei, ich will nicht unhöflich sein, ich wollte Sie nur informieren, dass
ich in einer Minute und 20 Sekunden die Rede unterbreche. Nachher geht es
weiter.
GR Günter Kenesei (fortsetzend): Na, da werden wir dann glatt Schluss machen!
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer (unterbrechend): Ich bitte darum.
GR Günter Kenesei
(fortsetzend): Weisheit letzter
Schluss, um hier zum Schluss zu kommen, ist, dass es im Ausschuss einen
Abänderungsantrag gegeben hat, was - das ist jetzt das Nette an der Sache -
jeder nachlesen kann, mit der Begründung: "Die fehlende Infrastruktur in
diesem Bereich macht es nicht möglich, dieses Gebiet einer Bebauung
zuzuführen." - Zur großen Freude meinerseits ist dieses ganze Gebiet,
nämlich die Erweiterungsfläche Atzgersdorfer Friedhof und die zu bebauende
Fläche, die im Grünraumplan und im Stadtentwicklungsplan als freizuhaltend ausgewiesen
ist, von der Flächenwidmung dieses Plandokuments ausgenommen.
Resümee: Offensichtlich bedarf es hartnäckiger
Oppositionsarbeit, offensichtlich bedarf es einer Klage, die man - mit Freude -
geführt hat, und offensichtlich bedarf es auch eines Stadtrats - und da ein
großes Lob an StR Schicker -, der etwas von Planung, von Stadtplanung versteht,
der selbst eine Ahnung hat und nicht auf die schönen Wort eines Beamten hereingefallen
ist, sondern hier für klare Verhältnisse gesorgt hat.
In diesem Sinne bedanke ich mich für den Abänderungsantrag.
Wir werden dieser Flächenwidmung mit Freude zustimmen. (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zum
Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet.
Die Verhandlung über die Postnummer 53 werden wir
nachher fortsetzen. - Ich kann nur konsequent bei 16 Uhr bleiben, im
Hinblick darauf, ob es geht oder nicht.
Wir kommen nun zu dem Verlangen nach einer dringlichen
Anfrage (PrZ 190/MDGF/01) von Frau GR
Dr Pilz und den anderen Gemeinderäten der GRÜNEN, gerichtet an die Frau
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen. Es
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