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Gemeinderat, 45. Sitzung vom 01.07.2004, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 11

 

450 000 EUR ist auf Haushaltskonto 1/6121/002 bedeckt. Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(02079/2004-GSV, P 60) Plan Nr 7586: Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Blumengasse, Dornerplatz, Blumengasse, Ranftlgasse, Jörgerstraße, Elterleinplatz, Hernalser Hauptstraße und Rosensteingasse im 17. Bezirk, KatG Hernals sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für Wien für Teile dieses Gebiets (Beilage Nr 143/04)

 

(02257/2004-GSV, P 62) Die Magistratsabteilung 14 wird ermächtigt, mit der Firma Brainforce Software AG, 6, Gumpendorferstraße 83/1, einen Dienstleistungsvertrag mit jährlichen Kosten von 270 000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (= 324 000 EUR inklusive Umsatzsteuer) abzuschließen. Der auf das Verwaltungsjahr 2004 entfallende Betrag in der Höhe von 162 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/0162/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(02328/2004-GSV, P 65) Das in der vorgelegten Beilage enthaltene "Städtebauliche Leitbild/Masterplan Donau City" wird zur Kenntnis genommen.

 

(02346/2004-GGU, P 66) Dem Subventionsnehmer "BirdLife Österreich" wird eine Subvention in der Höhe von 29 000 EUR gewährt. Der auf das Verwaltungsjahr 2004 entfallende Betrag von 29 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/5010/757 bedeckt.

 

(02347/2004-GGU, P 67) Die Subvention an den "Verband Wiener Volksbildung" in der Höhe von 872 500 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben.

 

(01999/2004-GGU, P 68) 1) Das Vorhaben 21, Prager Straße Umbau BA01 + SK, Kanalneu- und umbau (Mischsystem) mit Gesamtkosten in der Höhe von 7 261 000 EUR, davon 6 130 000 EUR netto für den Kanalneubau und 1 131 000 EUR netto für den Kanalumbau wird genehmigt.

 

2) Die Jahresrate für den Sammelkanal für das Verwaltungsjahr 2004 in Höhe von 600 000 EUR netto ist auf Haushaltsstelle 1/8510/004 bedeckt. Die Jahresrate für den Kanalumbau für das Verwaltungsjahr 2004 in Höhe von 400 000 EUR netto ist auf Haushaltsstelle 1/8510/004 bedeckt.

 

3) Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(02115/2004-GWS, P 69) Das Vorhaben 1, Rathausstraße 1 – Diverse Umbauarbeiten für Klimazentrale mit einem Kostenerfordernis in der Höhe von 996 000 EUR (netto zuzüglich nicht abziehbarer Vorsteuer)(brutto gerundet 1 091 000 EUR) wird genehmigt. Die erste Baurate in der Höhe von 500 000 EUR ist im Voranschlag 2004 auf Haushaltsstelle 1/0293/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Krediterfordernisses in der Höhe von 496 000 EUR ist im Voranschlag der folgenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(02296/2004-GWS, P 70) Die Erweiterung des Projekts Amtshaus-Komplex "Bartensteinblock" 1, Rathausstraße 2 und 4, Bartensteingasse 9 und Doblhoffgasse 6-Ausbau des Dachgeschosses und Fassadeninstandsetzung mit einem Kostenerfordernis in der Höhe von 10 414 000 EUR (netto zuzüglich nicht abziehbarer Vorsteuer) (brutto 11 482 600 EUR) um 1 376 000 EUR auf 11 790 000 EUR (netto zuzüglich nicht abziehbarer Vorsteuer)(brutto 13 000 000 EUR) wird genehmigt. Die vierte Baurate in der Höhe von 500 000 EUR ist im Voranschlag 2004 auf Haushaltstelle 1/0293/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Krediterfordernisses in der Höhe von 1 740 000 EUR ist im Voranschlag der folgenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(02297/2004-GWS, P 71) Das Projekt Amtshaus 1, Rathausstraße 14-16 – Generalsanierung Erdgeschoss und Aufzug mit einem Kostenerfordernis in der Höhe von 3 998 000 EUR (netto zuzüglich nicht abziehbarer Vorsteuer)(brutto 4 408 000 EUR) wird genehmigt. Die erste Baurate in der Höhe von 685 000 EUR ist im Voranschlag 2004 auf Haushaltstelle 1/0293/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Krediterfordernisses in der Höhe von 3 313 000 EUR ist im Voranschlag der folgenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(02497/2004-GWS, P 72) Das Projekt Amtshaus 1, Wipplingerstraße 6-8 - Adaptierung Frontoffice mit einem Kostenerfordernis in der Höhe von 702 000 EUR netto, zuzüglich nicht abziehbarer Vorsteuer (773 400 EUR brutto) wird genehmigt. Die erste Baurate in der Höhe von 300 000 EUR ist im Voranschlag 2004 auf Haushaltsstelle 1/0293/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Krediterfordernisses in der Höhe von 402 000 EUR ist im Voranschlag der folgenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(02567/2004-GWS, P 73) Der Abschluss eines Baurechtsvertrags mit der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft an der Liegenschaft EZ 451, KatG Neubau, bestehend aus dem Grundstück 1446, wird zu den im Bericht der Magistratsabteilung 69 vom 2. Juni 2004, Zl: MA 69-1-T-7/20/02, angeführten Bedingungen genehmigt.

 

(02560/2004-GWS, P 76) Der Verkauf des provisorischen Grundstücks (856), KatG Donaufeld, an Frau Annemarie und Herrn Walter Raab, wird zu den im Bericht der Magistratsabteilung 69 vom 4. Juni 2004, Zl: MA 69-1-T-21/232/2000, angeführten Bedingungen, genehmigt.

 

(02561/2004-GWS, P 77) Der Verkauf des provisorischen Grundstücks (857/1), KatG Donaufeld, und des Trennstücks provisorisches Grundstück (./2), KatG Donaufeld, an Frau Mag Elisabeth und Herrn Ing Kurt Steindl, zu den im Bericht der Magistratsabteilung 69 vom 4. Juni 2004, Zl: MA 69-2-T-21/221/02, angeführten Bedingungen, wird genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(02396/2004-GFW, P 78) Der Entwurf einer Verordnung des Wiener Gemeinderats, mit dem der GRB über die Ausschreibung einer Abgabe von den in Wien stattfindenden freiwilligen öffentlichen Versteigerungen aufgehoben wird, wird genehmigt.

 

(01981/2004-GFW, P 79) Der 2. periodische Bericht aus 2004 über zusammengefasste Überschreitungen für 2003 per 185 357 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien, wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr 132/04)

 

(02402/2004-GFW, P 80) Das neue Wiener Schwerpunktprogramm "Creative Industries" gemäß der vorgelegten Richtlinie mit einer Laufzeit von 1. Juli 2004 bis 31. Dezember 2005, wird genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds mit der Abwicklung der auf dieser Richtlinie basierenden Förderprogramme zu betrauen. Die budgetäre Bedeckung ist im Voranschlag 2004

 

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