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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 22.10.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 82

 

Ihnen persönlich -, sondern auf den Hinweis, das würde ja im ÖKAP stehen, sagte er: Dann werden wir den ÖKAP ändern!

 

Ich frage Sie daher jetzt, Herr Vizebürgermeister: Werden Sie diese Antwort Niederösterreichs hinnehmen, und werden Sie auf diese Weise zur Kenntnis nehmen, dass die Strahlenversorgung für Wien und letztlich für die nördliche Region Niederösterreichs auf diese Weise im Argen liegt und die Versorgung nicht gewährleistet sein wird?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte, Herr Vizebürgermeister.

 

VBgm Dr Sepp Rieder: Ganz kurz die Antwort: Es ist dies ein prinzipielles Missverständnis. In den Finanzausgleichsverhandlungen und Verhandlungen über die Grundsätze der Finanzierung des Gesundheitswesens geht es nicht um bilaterale Verhandlungen, sondern es geht um ein Gesamtergebnis, und zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann man nicht sagen, wie dieses Ergebnis ausschauen wird und ob es ein gemeinsames Ergebnis geben wird. Und danach hängt es dann davon ab, welche weiteren bilateralen Verhandlungen möglich sind oder nicht.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Letzte Zusatzfrage: Frau GRin Korosec, bitte.

 

GRin Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Vizebürgermeister! Es ist ja bekannt, dass der Pflegebereich ein besonders wichtiger Bereich ist, der immer wichtiger wird, weil wir immer älter werden. Jetzt hätte ich gerne gewusst: Wie sind gerade in den Ordensspitälern die Geriatrieabteilungen ausgebaut - im Verhältnis zu den städtischen Krankenhäusern?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte, Herr Vizebürgermeister.

 

VBgm Dr Sepp Rieder: Das kann ich Ihnen einfach nicht beantworten, denn das fällt nicht in meine Zuständigkeit.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Wir haben somit die 4. Anfrage beantwortet.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 04728-2004/0001 - KFP/GM). Sie ist von Herrn GR Josef Wagner an Herrn StR Faymann gerichtet: Sie versprachen im Zusammenhang mit der ungerechten Belastung von Mietern mit Energiekosten infolge der Abschaffung der Waschmarken eine optimale und kostengerechte Lösung in Form anderer Verrechnungssysteme. In wie vielen städtischen Wohnhäusern wurde bereits auf ein neues, verbraucherorientiertes Verrechnungssystem umgestellt?

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr GR Wagner! Die Frage zu den Waschmarken und den Energiekosten kann ich kurz beantworten. Das Mietrechtsgesetz und die Auslegungen und Interpretationen sprechen eine klare Sprache: Es ist im Zusammenhang von Waschküchen lediglich zulässig, die Energiekosten individuell weiterzuverrechnen. Diese sehr enge Sicht, lediglich die Energiekosten individuell verrechnen zu dürfen, führt dazu, dass wir zwar mit vielen Mietervertretern Diskussionen zu diesem Thema hatten, auch mit Mieterbeiräten, die Chipcardsysteme einführen wollten - oder einige überlegen noch -, die Abrechnungen händisch selbst vorgenommen hätten oder dazu bereit waren, dass aber in der großen Mehrheit die jetzt gewählte Vorgangsweise, dass alle alles bezahlen, beibehalten wird und nur in sehr wenigen Fällen - ich kann sie Ihnen, wenn Sie wollen, dann auch einzeln vorlesen - von dieser Möglichkeit, Chipkartensysteme zu verwenden beziehungsweise eine händische Verrechnung vorzunehmen, Gebrauch gemacht wird.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Herr GR Josef Wagner, bitte um die erste Zusatzfrage.

 

GR Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat! Danke für die Ausführungen zum Mietrechtsgesetz, die mir selbstverständlich bekannt sind. Aber Sie wissen auch, dass im Mietrechtsgesetz zum § 24 klargestellt ist, dass die Energiekosten von Waschküchen, Waschmaschinen, Trockengeräten den Verbrauchern zuzurechnen sind und der Vermieter nur berechtigt ist, sie pauschal einzuheben und abzurechnen. Das heißt, hier geht die Stadt Wien, Wiener Wohnen nicht gesetzeskonform nach dem Mietrechtsgesetz vor - nein, das ist nicht so. Und, Herr Stadtrat, Sie wissen, dass viele Mieter sich sehr darüber beschweren und es als völlig ungerecht empfinden, dass sie die Energiekosten von anderen Verbrauchern mitbezahlen.

 

Sie haben daher auch - Wiener Wohnen und Sie persönlich - vor kurzer Zeit noch, zu Beginn dieses Jahres, versprochen, dass mögliche Systeme mit verschiedenen Chipkarten getestet werden, dass die Wiener Hausbetreuungsgesellschaft damit befasst ist.

 

Ich frage Sie: Was hat Sie bewogen, von diesem Testergebnis, das Sie nie bekannt gegeben haben, abzugehen, obwohl Sie versprochen haben, dass wenn Mieter eine detaillierte Abrechnung auf jene Verbraucher wollen, das dann von Wiener Wohnen auch durchgeführt wird? Wieso gehen Sie jetzt von diesem Versprechen ab und sagen, es bleibt dabei, alle zahlen alles?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Ich lese Ihnen die Interpretation der Juristen vor: „Ebenso zulässig ist es gemäß § 24 Abs 2a, die pauschalierte Einhebung von Energiekosten" und so weiter „von den Mietern vorzunehmen." Zulässig ist es, nicht vorgeschrieben. Zulässig heißt, dass wir den Mietern ... (Zwischenruf des GR Josef Wagner.) – Herr Kollege, es wäre ja unsinnig, wenn man es Ihnen vorschriebe, weil die Einführung von Geräten, mit denen dann letztendlich nur der Strom abgerechnet wird, viel mehr kostet. Das sind die Energiekosten, nicht die Waschmaschine, nicht der Raum, nur der Strom. Das sind 3 Prozent der Kosten. Das Wasser ist dort auch nicht einzeln abzurechnen und würde noch weniger ausmachen. 3 Prozent der Kosten individuell abzurechnen ist zulässig, sagt der Gesetzgeber. Wenn er jetzt auch noch sagen würde, das ist verpflichtend, und wir müssten überall Maschinen aufstellen mit Chipkartensystemen, die viel mehr kosten, nur damit man dann den Strom abrechnet, da würden sich die

 

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