Gemeinderat,
51. Sitzung vom 17.12.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 89
Berichten des Rechnungshofs entnehmen.
Und an dieser Stelle sei es gesagt, weil diese
Diskussion auch im Zusammenhang mit dem Konvent geführt wird: Wir halten es für
wichtig, dass der Rechnungshof die Prüfungskompetenz für die Stadt Wien hat und
zwar unabhängig davon, ob in Wien ein Kontrollamt besteht, oder vielleicht -
wir wagen es ja kaum zu hoffen - auch einmal ein Landesrechnungshof prüft. In
jedem Fall ist es notwendig, dass die Prüfungskompetenz des
Bundesrechnungshofes für die Stadt Wien besteht. (Beifall bei der ÖVP.)
Und das ist jetzt nicht nur eine
Frage des Bestemms einer Oppositionspartei, oder dass einfach eine
Oppositionspartei sagt, hier soll noch mehr geprüft werden, sondern das ist
letztlich auch für die Regierenden dieser Stadt wichtig, denn wenn ich mir die
Rechnungshofberichte der letzten Jahre ansehe, hat es viele Themen gegeben, bei
denen der Vergleich zwischen den Bundesländern für die Qualität auch dessen,
wie hier verwaltet wird, wichtig ist.
Das gilt beispielsweise auch
für den Bericht, der uns jetzt vorliegt, wo es um die Sportförderung geht, ein
Thema, das sich durch ganz Österreich zieht, oder den Bereich des
Krankenanstaltenwesens betrifft, ein Thema, das sich auf ganz Österreich
bezieht, oder um das Thema Beschaffungswesen, das etwas ist, was durch ganz
Österreich geht.
Oder schauen wir uns die
Berichte der letzten Jahre an, etwa über die Wohnbauförderung und wie hier in
den unterschiedlichen Bundesländern umgegangen wird. Da ist es ganz wichtig,
dass der Rechnungshof hier entsprechende Vergleiche anstellt. Das ist gut, und
sollte auch gerade für die sozialdemokratische Fraktion immer etwas sein, wo
man nachschaut, um Verbesserungen vorzunehmen. Ich werde auf einiges hier noch
eingehen, was den vorliegenden Bericht betrifft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf aber
die Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen lassen, um im Zusammenhang mit den
Diskussionen über eine Neuordnung der österreichischen Bundesverfassung, die
unter dem Stichwort Konvent zusammengefasst werden, unsere Forderung nach einem
Landesrechnungshof, einem Landesrechnungshof für Wien, wieder in Erinnerung zu
rufen.
Was heißt ein Landesrechnungshof? Landesrechnungshof
heißt, ein Rechnungshof, der in seinem Apparat und an seiner Spitze völlig
unabhängig vom Magistrat der Stadt Wien ist. Das ist, bleibt und wird eine der
zentralen Forderungen der Wiener Volkspartei bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist auch
notwendig, dass es einen solchen Apparat gibt, der unabhängig vom Magistrat besteht,
so wie eben der Apparat des Rechnungshofs oder die Apparate der
Landesrechnungshöfe, denn es kann nicht so sein, dass letztlich der Wiener
Bürgermeister über das berufliche Fortkommen jedes einzelnen
Kontrollamtsbeamten entscheidet, denn wenn der Magistrat das entscheidet, dann
fehlt jenes Maß an Objektivität, das gerade bei Kontrolloren von besonderer
Bedeutung ist.
Es wäre dies auch ein Anlass, darüber nachzudenken,
ob es richtig ist, im Konvent das zu blockieren (GR Godwin Schuster: Aber
Sie sprechen ja von der Realität von heute!), oder ob hier nicht von Seiten
Wiens, von Seiten der Wiener SPÖ gesagt wird: Genau, wir wollen auch in Wien
einen unabhängigen Landesrechnungshof haben! (GR Godwin Schuster: Wir haben
einen Unabhängigen Verwaltungssenat! Nehmen Sie das zur Kenntnis!) - Wenn
wir das tun, bitte, stellen wir hier einen gemeinsamen Antrag, und zeigen wir,
dass das unser Anliegen als Wiener Gemeinderat ist! (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben das
natürlich gesehen in den mehr als 10°Jahren, seit der
bundesverfassungsrechtlichen Regelung über die Möglichkeit,
Minderheitenprüfungsbestimmungen auch in den jeweiligen Landesverfassungen
schaffen zu können, und in der Umsetzung, dass es nicht so einfach ist, die Mehrheitsfraktion
in diesem Haus dazu zu bewegen, so etwas zu verändern. Das war eben ein
Ergebnis unserer Koalitionszeit. Wir gehen davon aus, dass wir, wenn wir mit
der gleichen Beharrlichkeit auch dieses Thema eines unabhängigen
Landesrechnungshofes für Wien verfolgen, auch hier einmal ein Ergebnis erzielen
werden. (GR Godwin Schuster: ... genauso durchgebracht wie Sie!) Dass
das bei der SPÖ Wien nicht einfach ist, wissen wir, aber Sie können sicher
sein, dass wir hier nicht nachlassen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte in dem Zusammenhang überhaupt den Appell
an Sie richten - es gibt ja mehrere Vertreter der Wiener SPÖ im Konvent -, sich
hier einiger Fragen anzunehmen. (GR Godwin Schuster: Untersuchungsausschuss
als Minderheitenrecht!) Das gilt eben im Bereich der Kontrolle, das gilt
beispielsweise auch für das Thema - das wird ja nicht im Gemeinderat
diskutiert, sondern im Landtag, nämlich was die Volksanwaltschaft betrifft -,
dass wir als Wiener Landtag das Recht haben, auch die ausgegliederten Einrichtungen
aufgrund landesgesetzlicher Bestimmungen durch die Volksanwaltschaft zu
überprüfen. Wir halten das - einen Weg, der beispielsweise auf Bundesebene
seinerzeit beim AMS beschritten wurde - auch in Wien, gerade in Zeiten, in
denen immer mehr ausgegliedert wird, für wichtig, gerade im Interesse der
Rechtsstaatlichkeit und vor allem im Interesse der Wienerinnen und Wiener, dass
sie nach Möglichkeit nicht den Eindruck haben, einfach behördlicher Willkür
ausgesetzt zu sein, sondern entsprechende Beschwerde- und
Informationsmöglichkeiten haben. Auch das ist für die Konventverhandlungen
mitzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir aus
diesen Berichten, die uns wieder vieles an Umsetzungsmöglichkeiten für unsere
Tätigkeit als Gemeinderat mitgeben, mitnehmen können, sei hier kurz skizziert.
Ein Thema ist beispielsweise die
Frage, wie es denn mit der Sportförderung aussieht. Da kann man diesem
Rechnungshofbericht ganz klar entnehmen, dass es gut und richtig wäre, wenn es
genaue Richtlinien gibt, objektive Richtlinien, sodass die Sportförderung nicht
durch eine Person allein entschieden wird. (Beifall bei der ÖVP.) Wir
sollten daher bei nächster Gelegenheit in den
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