Gemeinderat,
16. Sitzung vom 15.12.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 129
der denkmalpflegerischen Anforderungen durchgeführt. Ich meine, dass auch das Anliegen des Denkmalschutzes sehr ernst genommen wird. Hier gibt es auch ein sehr enges Einvernehmen der Stadt mit dem Bundesdenkmalamt. Es gibt hier eine sehr weitgehende Übereinstimmung mit dem Bundesdenkmalamt, weil gerade im Zuge von Genehmigungsverfahren die konkreten Vorhaben ohnehin im Detail zu prüfen sind. Während früher Festsetzungen eine vollflächige Bebauung der nahezu gesamten Flächen zugelassen hätten, nämlich eine weiträumige, geschlossene Bebauung der Bauklasse III - das darf man in der Diskussion nämlich nicht vergessen -, sollen nun die einzelnen Pavillons ausgewiesen werden, ebenso die freizuhaltenden Grünflächen. Damit wird der Charakter der Anlage erhalten und werden historisch und kulturell wertvolle Gebäude zusätzlich noch durch eine Schutzzone geschützt.
Es herrscht auch weitgehende Einigkeit mit dem
Bundesdenkmalamt darüber, dass ein Umbau und eine Modernisierung mit
bescheidmäßiger Zustimmung des Bundesdenkmalamts natürlich möglich sein muss.
Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass auch im Fachbeirat für
Stadtplanung und Stadtgestaltung eine Mitarbeiterin des Bundesdenkmalamts als
Expertin für Denkmalwesen an den Beratungen teilnimmt und bereits von Anfang an
in die Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen einbezogen wird.
Der zweite wesentliche Punkt dieser
Flächenwidmungsänderung ist, dass es um die Modernisierung des Spitalsbereichs
geht, um eben für zukünftige Anforderungen fit zu sein, die im westlichen Teil
des Areals konzentriert werden. Gerade die vorliegende Neuwidmung von Teilen
der Gesamtanlage sichert den Spitalsstandort mit den notwendigen
infrastrukturellen Einrichtungen.
Ein Wort zur Festsetzung der maximal fünfprozentigen
baulichen Nutzbarkeit der Flächen zwischen den regelmäßig angeordneten
Pavillons, auf die in der Diskussion bereits mehrfach eingegangen wurde: Gerade
diese Festsetzung zielt auf die Sicherung des bestehenden Spitalsbetriebs ab,
dass Verbindungs- und Nebentrakte sowie technische Anlagen ermöglicht werden.
Die Verteilung von unterschiedlichen medizinischen Aufgaben auf bestehende oder
geplante Spitalsstandorte liegt jedoch nicht im Regelbereich der
Flächenwidmung, sondern im Wirkungsbereich des Krankenanstaltenverbunds. Der
Planentwurf, wie er uns heute hier vorliegt, ist ein bestandsorientierter. Aber
es ist wesentlich, dass dieser Handlungsspielraum für zukünftige Entwicklungen
geschaffen wird. Das liegt auch im öffentlichen Interesse, um eine lokale
Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Ich meine, dass es gerade angesichts
dieser radikalen Rücknahme der bebauten Fläche, die auch der Kollege Gerstl
vorher zugestanden hat, wahrlich nicht vertretbar ist, den Spitalsstandort
durch weitere Einschränkungen grundsätzlich zu gefährden. Wir bekennen uns zu
einer Sicherung des Spitalsstandorts. Dies erfordert aber auch, dass die
bereits erwähnten laufenden Modernisierungen, Zu- und Umbauten grundsätzlich
ermöglicht werden.
Der dritte Bereich ist der Wald- und Wiesengürtel,
der nicht nur unangetastet bleibt, sondern sogar noch vergrößert wird. Aber
darauf wird im Detail mein Kollege Wutzlhofer eingehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einige
Anmerkungen noch zu den Debattenbeiträgen beziehungsweise eingebrachten
Abänderungsanträgen:
Die Abänderungsanträge der ÖVP enthalten im Wesentlichen
zusätzliche Bestimmungen, wo ich der Meinung bin, dass diese die erforderlichen
notwendigen Handlungsspielräume weiter einschränken würden und dass das auch im
Interesse der Erhaltung dieses Standorts nicht zu rechtfertigen wäre.
Gleichzeitig ist es aber notwendig, festzuhalten, dass konkrete Objektnutzungen
nicht der Inhalt eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplans sein können. Von
Luxuswohnungen, Herr Kollege Gerstl, war überhaupt nie die Rede! Sie haben in
der Diskussion in der Vergangenheit auch immer wieder mit Phantasiezahlen
gearbeitet!
Ich möchte aber schon auch daran erinnern, weil die
ÖZ-Widmung angesprochen wurde, dass mit der Generalreform der Bauordnung die
Gültigkeitsdauer ÖZ damals auf zwölf Jahre beschränkt wurde, das heißt, 2008
ohnehin alle ÖZ-Widmungen die Gültigkeit verlieren, auch wenn sie jetzt neu
festgesetzt werden würden. Das heißt aber natürlich nicht, dass das Areal nicht
öffentlich genutzt werden kann. Das ist vielleicht ein Missverständnis in der
Diskussion. Die 40-prozentige Bebaubarkeit im Bereich der unmittelbaren Nähe
zur Einfahrt und zur zentralen Lage ist natürlich ein sehr idealer Standort für
die notwendige Infrastruktur, die notwendig ist, um den Spitalsbetrieb zu
erhalten. Daher kann dieser Streifen, so meine ich, nicht ersatzlos gestrichen
werden, wie es in einem Antrag der GRÜNEN zum Ausdruck kommt.
Zum Ausmaß der bebaubaren Fläche entlang der
Sanatoriumstraße westlich des Areals möchte ich schon noch daran erinnern, dass
die ursprünglichen 17 Prozent mehr an bebaubarer Fläche ermöglicht haben
als die nunmehr vorliegenden 40 Prozent einer reduzierten Fläche. Das
Gegenteil ist daher wahr, nämlich, dass die Bebaubarkeit weiter eingeschränkt
wurde. Auch der Grundstückseigentümer hat, wie Sie wissen, dieser Änderung
zugestimmt. Was mir aber grundsätzlich völlig unverständlich in der Diskussion
ist, ist, dass Sie bei Privaten, wenn es um Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
geht, sehr wohl Handlungsspielräume zugestehen, manchmal oder oft auch zu
Recht, wenn es beispielsweise darum geht, Betriebsstandorte abzusichern, diese
aber Einrichtungen der Stadt nicht ermöglichen wollen und damit letztendlich
eigentlich bewusst in der Konsequenz auch einen Schaden für die Stadt in Kauf
nehmen, und das, obwohl im vorliegenden Entwurf die Bebaubarkeit gegenüber dem
Rechtsbestand extrem verringert wurde. Es ist in der Tat so, dass es eine
derartige Reduktion der Bebaubarkeit auf einem Privatgrundstück sicherlich nie
geben würde.
Meine sehr geehrten
Damen und Herren, es war aber auch ein besonderes Anliegen im Planungsprozess,
und hier muss ich meinen Vorrednern widersprechen, dass
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