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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 15.12.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 97 von 129

 

abzusichern, zu erweitern und neue Initiativen zu setzen. Seit dem Jahr 2000 haben wir durch die Genehmigung durch den Gemeinderat dem Umstand Rechnung getragen, dass Vereine, die in vielen verschiedenen Bereichen etwa für Gesundheit, Jugend und Soziales arbeiten, insbesondere dafür gefördert werden sollen, dass sie vor allem frauen- und mädchenspezifische Angebote bringen und Aktivitäten setzen. Das ist eindeutig ein begrüßenswertes und wünschenswertes Vorhaben unter dem Stichwort Gender Mainstreaming, das ich vorher schon angesprochen habe.

 

Mit den Subventionen aus dem Topf wird vor allem kurzfristigen Vorhaben Rechnung getragen. Es werden ein- bis dreimonatige Förderungsanträge gestellt, und es geht hiebei um Ausstellungen, Workshops und Enqueten. Die Fristen wären viel zu kurz, um das jedes Mal im Gemeinderatsausschuss der Geschäftsgruppe abzuhandeln. 2006 wurde dieser Topf auf 125 000 EUR erhöht, und auch 2007 werden wir wieder diese Summe aufwenden. Bis zum Stichtag sind es im Jahr 2006 schon 85 Anträge, das ist mehr, als im gesamten vorigen Jahr an Anträgen eingebracht wurde. 43 Anträge wurden bis jetzt schon positiv erledigt, und es wurden bereits 119 720 EUR ausbezahlt.

 

Frau Kollegin Matiasek! Sie haben gesagt, dass es da kein weites Spektrum gibt. – Ich halte fest: Es gibt sehr wohl eine große Palette an Vereinen, die von der Stadt Wien so definiert werden. Ich nenne einige Beispiele im Bereich der Migrantinnen, Gesundheit und Soziales, Mädchenarbeit, neue Technologien und Arbeitsmarkt, frauenspezifische Kunst und Kultur und Medienprojekte. Vor allem sind aber auch die Projekte betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Gewaltprävention zu nennen.

 

Womit ich wieder beim Thema Gewalt bin. Ich möchte nun kurz zur aktuellen Problematik der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Stellung nehmen. Meine Vorrednerin Dr Vana hat schon viel erwähnt. Ich meine aber, dass es wichtig ist, all das noch einmal zu wiederholen und speziell zu betonen.

 

Am 1. Mai 1997 trat in Österreich das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie, das so genannte Gewaltschutzgesetz, in Kraft. Die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie wurden vom Bund zur Wahrnehmung von Begleitschutzmaßnahmen für Opfer, als Opferschutzeinrichtungen, eingerichtet. Nach Meldung der Polizei müssen diese aktiv werden, die Opfer aktiv unterstützen und gewaltpräventive Maßnahmen setzen.

 

Die Lage stellt sich nun wie folgt dar: Die Anzahl der Zuweisungen steigt, und die Ressourcen werden immer knapper. Durch die bereits unzureichende Finanzierung durch den Bund konnten – wie Frau StRin Vana bereits erwähnt hat – schon 2005 und auch letztes Jahr die Opfer in den Bezirken 18, 19, 21 und 23 nicht ausreichend betreut werden. Nach Angaben der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt gab es bereits Ende Oktober 2006, wie schon erwähnt wurde, eine Steigerung um fast 30 Prozent.

 

Nun stehen weitere Einschränkungen bevor. Die Bezirke 12, 13, 14 und 15 sind betroffen und können die Opfer, die vor allem Kinder und Frauen sind, nicht mehr betreuen. Durch die fehlende Finanzierungszusage des Bundes, Frau Kollegin Feldmann, sieht sich die Wiener … (GRin Mag Barbara Feldmann: Ich bin keine Bundespolitikerin!) Nein! Aber ich wollte Sie darauf ansprechen, dass Sie den Antrag nicht unterstützen!

 

Durch die fehlende Finanzierungszusage des Bundes können die Opfer in den genannten Bezirken 2007 nicht mehr betreut werden. All das wurde den zuständigen Ministerien, dem Innenministerium und dem Ministerium für Gesundheit und Frauen, zur Kenntnis gebracht. Sie haben das anerkannt, aber es kam zu keiner Aufstockung der Mittel beziehungsweise zu einer Zusage einer weiteren Unterstützung. Und es sind die Opfer, die auf der Strecke bleiben. Die Opfer bekommen nicht die Unterstützung, die ihnen laut Gewaltschutzgesetz zustünde.

 

Wien kann da nicht untätig zusehen! Und deshalb bringe ich im Namen meiner Fraktion gemeinsam mit den GRÜNEN und der FPÖ folgenden Beschlussantrag ein: Der Gemeinderat der Stadt Wien fordert den Bund, insbesondere das Bundesministerium für Inneres und das Ministerium für Gesundheit und Frauen, auf, den Auftrag einzuhalten, der laut Gewaltschutzgesetz festgehalten ist, und die erforderlichen Mittel dafür aufzuwenden. (Beifall bei der SPÖ.)

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Frau Mag Feldmann. – Bitte.

 

GRin Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es ist richtig: Auf Grund der gestiegenen Fallzahlen reicht das vorhandene Bundesbudget für die Interventionsstellen nicht aus, dass alle Bezirke betreut werden können. Ich möchte aber hinzufügen: Das Budget ist nicht gekürzt worden, sondern es ist gleich geblieben. Hingegen sind seit 1998 die Fallzahlen um 168 Prozent gestiegen.

 

Auf jeden Fall ist klar, dass das Budget erhöht werden muss. Wir haben uns zwar am Antrag nicht beteiligt – und ich werde gleich erklären, warum –, wir werden aber zustimmen. – Ich wollte gerne, dass ein Passus in diesen Antrag aufgenommen wird. Ich persönlich finde nämlich, dass die Stadt Wien ebenfalls dazu aufgerufen ist, einen Beitrag zu diesem so wichtigen Thema zu leisten.

 

Frau Dr Vana! Wenn Sie meinen Antrag kritisieren, dann möchte ich darauf hinweisen, dass Sie in Ihrem Wunsch identisch das geäußert haben, was im Antrag steht. Ich erwähne noch einmal, dass ich keine Bundespolitikerin bin, sondern hier in Wien tätig bin, und ich meine, dass wir, wenn das Budget nicht ausreicht, eben hier in Wien ein entsprechendes schaffen müssen. So hat es etwa Oberösterreich gemacht, indem drei

 

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