«  1  »

 

Gemeinderat, 42. Sitzung vom 19.12.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 115

 

geehrte Frau Stadträtin!

 

Der Wiener Krankenanstaltenverbund ist ja eine Unternehmung, die zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Wien ist. Im Bereich der Psychiatrie kommt das Unterbringungsgesetz zur Anwendung. Wer zeichnet für dessen Vollzug verantwortlich?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die im Unterbringungsgesetz, das ein Bundesgesetz ist, geregelt ist - was Sie hier ansprechen -, geschieht im Wege der Bundesvollziehung. Ich darf hier DDr Kopetzki zitieren, einen anerkannten Medizinrechtler und Experten auf dem Gebiet des Unterbringungsgesetzes.

 

Zitat-Beginn: „In der Psychiatrie geht es um hoheitliche Maßnahmen. Es ist ein unfreiwilliger Akt der Vollziehung der Gesetze, und daher ist es selbstverständlich nicht Privatwirtschaftsverwaltung, sondern Hoheitsverwaltung. Damit ist auch klar, dass es Bundesverwaltung ist. Das ist im Alltag vielleicht nicht so bewusst, aber der Vollzug des Unterbringungsgesetzes wie auch des Heimaufenthaltsgesetzes ist Bundesverwaltung, auch dann, wenn es von Organen, vom Personal des Rechtsträgers, und das kann ja jeder sein, es kann die Stadt Wien sein, es können die Barmherzigen Brüder sein oder der Verein des Roten Kreuzes, wenn sie eine Psychiatrie errichten würden.“ - Zitat-Ende.

 

Das heißt, es gibt weder in Gesetzgebung noch in Vollziehung eine Kompetenz des Landes, und der Stadt natürlich schon gar nicht. Die Kontrolle des Unterbringungsgesetzes unterliegt der Justiz, ganz konkret den Gerichten im außerstreitigen Verfahren.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von GR Lasar. - Bitte.

 

GR David Lasar (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Vorsitzender. - Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Meine Frage: Glauben Sie, dass es richtig ist - vergleichsweise zu anderen Spitälern, wo psychisch kranke Menschen untergebracht werden -, dass so viele psychisch Kranke gerade im Otto-Wagner-Spital untergebracht werden?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Dass die Situation so ist, dass ein ganz großer Anteil der Betten für psychisch kranke Menschen im Otto-Wagner-Spital ist, ist historisch bedingt. Ich halte das nicht für die beste Lösung. Wir haben daher neben der Regionalisierung, die schon stattgefunden hat im Bereich des Kaiser-Franz-Josef-Spitals und im Bereich des Donauspitals, hier weitreichende Pläne.

 

Erst gestern präsentiert wurde die Architektur des neuen Krankenhauses im Norden, wo es eine psychiatrische Abteilung geben wird. Es wird eine psychiatrische Abteilung nach Hietzing übersiedeln, und es wird eine psychiatrische Abteilung ins Wilhelminenspital übersiedeln, womit dann auch die Anzahl der zu behandelnden Personen am OWS sinken wird, und das ist gut so. Das ist das Programm der nächsten Jahre, das aber ein Stufenplan ist, der schon sehr lange vorbereitet ist und Schritt für Schritt umgesetzt wird.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. - Die 5. Zusatzfrage wird gestellt von Frau GRin Dr Pilz. - Bitte.

 

GRin Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Es wundert mich nicht, dass Sie es schärfstens zurückweisen, dass die psychisch Kranken in den stationären Psychiatrien der Gemeinde Wien irgendwie schlecht oder unzureichend versorgt oder untergebracht sind oder es sonst irgendwie ungemütlich haben. Sie werden ja nicht informiert!

 

Wir haben gestern den Herrn Patientenanwalt in der Untersuchungskommission gehört, und er hat auf unsere Frage, ob er Ihnen berichtet über die Patienten und Patientinnen, die gekommen sind und sich beschwert haben, gesagt: Natürlich nicht! Sie haben ihn auch nicht darum gebeten, und er kommt noch Weihnacht wünschen.

 

Er hat uns außerdem – das musste er eingestehen – mitteilen müssen, dass er gegenüber einer Patientin, die sich über die Unterbringung im SMZ-Ost beschweren wollte, wider die Tatsachen und Fakten behauptet hätte – ich zitiere: „Aber diese Untersuchungskommission befasst sich mit OWS und nicht generell."

 

Ich frage Sie jetzt, Frau Stadträtin, nachdem es ja die Sozialdemokratische Fraktion war, die darauf bestanden hat, Patientenangehörige und Anwälte von Patienten und Patientinnen in der Untersuchungskommission nicht vorzuladen, sondern alle an den Patientenanwalt zu verweisen hat: Ist der Patientenanwalt, wenn er diesen Wunsch nach Beschwerde so einschränkt, tragbar, oder werden Sie ihn – was die GRÜNEN fordern – abberufen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Der Herr Patientenanwalt wurde mit einer breiten Mehrheit von der Wiener Landesregierung bestellt, und ich habe überhaupt keinen Grund, einen solchen Schritt, wie Sie ihn vorschlagen, auch nur anzudenken!

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Damit ist die 3. Frage beantwortet.

 

Die 4. Frage (FSP - 05728-2008/0001 - KVP/GM) wurde von Herrn GR Dr Franz Ferdinand Wolf gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. (Warum wurde seitens der zuständigen Stellen der Stadt Wien die Aufhebung des Denkmalschutzes für das ORF-Zentrum am Küniglberg beantragt?)

 

Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Ich würde Ihre Frage selbstverständlich gerne beantworten, kann es aber leider nicht tun, denn es wurde seitens der Stadt Wien kein Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes des Gebäudes am Küniglberg gestellt.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, Herr Bürgermeister. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn GR Dr

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular