Gemeinderat, 3. Sitzung vom 15.12.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 56
Wohnung verbleibenden Gegenstände, zum Beispiel Einbauküchen oder sonstige fix eingebaute Einrichtungsgegenstände, Schränke, Garderoben, Karniesen, Jalousien und vieles andere mehr ist eine gerechtfertigte Ablöse in der Höhe von maximal 4 000 EUR zu verlangen. Beim auszugswilligen Mieter dürfen keine mietrechtlichen Hindernisse wie zum Beispiel ein Mietrückstand gegeben sein. Wenn ein solcher vorhanden wäre, wäre eine Weitergabe ebenfalls nicht möglich.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag auf Direktvergabe mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Kundendienstzentrum von Wiener Wohnen eingereicht. Nach Vorliegen des positiven Elektrobefundes und etwaiger weiterer Befunde wird ein Termin für die notwendige Wohnungsbesichtigung vereinbart. Nach Genehmigung der Direktvergabe durch Wiener Wohnen – und das ist wichtig, das ist ein Prozess, der immer in Begleitung mit Wiener Wohnen erfolgt und auch durch die Entscheidung von Wiener Wohnen genehmigt wird – wird die Wohnung im monatlich erscheinenden Wohnungsanzeiger inseriert. Diesen erhalten alle Vormerkscheinbesitzer zugesandt. Er liegt darüber hinaus in allen Außenstellen von Wiener Wohnen zur freien Entnahme auf. Ob ein Interessent für eine solche Direktvergabewohnung in Frage kommt, kann den entsprechenden Angaben zur Wohnung im Inserat – das sind die Wohnungsgröße und das erforderliche Einreichdatum des Vormerkscheines – entnommen werden.
Ist sich der ausziehende Mieter mit dem in Frage kommenden Interessenten einig, so wird eine so genannte Einigungserklärung ausgefüllt, mit der der Interessent im örtlich zuständigen Wiener Wohnen Kundendienstzentrum überprüfen lassen kann, ob er alle Voraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, so erhält er eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Nach vorheriger Terminvereinbarung kommen dann der ausziehende wie auch der nachfolgende Mieter beziehungsweise die ausziehende wie auch nachfolgende Mieterin zur Aufkündigung des alten und zum Abschluss des neuen Mietvertrages in das zuständige Kundendienstzentrum.
Ich denke, das ist ein sehr umfassendes Begleitprogramm von Wiener Wohnen, das prinzipiell alle Möglichkeiten darlegt. Ich habe aber sicherheitshalber zur weiteren Information beide von mir schon angesprochene Broschüren, also den „Wohnungsanzeiger“ und die „Wohnungsweitergabe im Gemeindebau“, mitgebracht, in denen auch die entsprechenden Internetadressen enthalten sind.
Abschließend noch zum letzten Teil Ihrer Frage, ob es hinsichtlich dieses von Ihnen angesprochenen Falles Interventionen von Herrn GR Omar Al-Rawi oder anderen gegeben hätte. – Ich kann nur sagen, dass es bei Wiener Wohnen und auch bei mir keine Interventionen gegeben hat. Das hätte auch keinen Sinn gehabt, denn wir entscheiden ausschließlich nach den von mir jetzt dargestellten Vormerkkriterien.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von GRin Frank gestellt. Bitte.
GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Ich danke für die Ausführung, die Sie mir jetzt so gegeben haben, als wäre ich einer unserer 18 neuen Abgeordneten, die noch nicht so viel mit Wohnbau zu tun haben. Sie haben nämlich eigentlich die Homepage von Wiener Wohnen, die sehr informativ ist, zitiert. (Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Nicht nur, aber auch!) Ja, es war so!
Ich möchte mich kurz halten, denn sonst schränkt mich der Herr Vorsitzende ein. Bei den Institutionen haben Sie unter anderem auch das Willkommensservice angeführt. Dort gibt es wirklich schon sehr, sehr vieles, sodass die Leute auf Grund der Flut manchmal nicht mehr wissen, wo sie eigentlich was bekommen. Ich habe das im Gemeinderat schon einmal aufgezählt.
Wenn Sie dann weiter sagen, dass die Wohnung keine Instandsetzungsarbeiten bei der Weitergabe erforderlich machen darf, dann muss ich sagen: Dieses Thema sollten wir im Gemeinderat oder im Ausschuss gesondert besprechen, denn es werden auch Baustellen übergeben, wenn die Leute dringend Wohnungen brauchen. – Aber auch das ist jetzt nicht meine Frage.
Sie haben jetzt sehr genau die Kriterien aufgelistet. Wir haben mehrmals angefragt, ob, wenn Migranten einziehen, aufgelistet wird, woher sie kommen beziehungsweise welchen Hintergrund sie haben. Das wurde von Ihnen immer mit dem Hinweis verneint, dass das für Sie nicht wichtig sei.
Jetzt frage ich Sie: Wie können Sie die rechtlich richtige Vergabe durchführen, wenn Sie nicht vermerken, ob es sich dabei um Migranten aus Drittstaatsländern handelt, die fünf Jahre Aufenthaltsfrist in Österreich haben müssen, oder ob es sich um EU-Bürger handelt, die schon nach zwei Jahren Zutritt zu den Gemeindebauten hätten?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!
Ich habe auch deshalb die Kriterien dargelegt, weil Sie in Ihrer Anfrage danach gefragt haben. Nachdem ich Ihre Anfragen immer sehr gewissenhaft beantworte und Sie auch wissen wollten, unter welchen Bedingungen eine Weitergabe erfolgt, wollte ich Ihnen diese Information nicht vorenthalten.
Richtig ist, dass wir nicht nach dem Herkunftsland fragen. Das gilt generell bei allen Mieterinnen und Mietern bei Wiener Wohnen. Das hängt damit zusammen, dass das auch auf Grund unserer Tätigkeit und des Datenschutzes nicht möglich und erforderlich ist. Wäre es notwendig, dass wir danach fragen, müssten wir das in Abstimmung mit der Datenschutzkommission klären lassen.
Ich will in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es beispielsweise im Rahmen der Volkszählung auch Beeinspruchungen bei den Obersten Gerichtshöfen hinsichtlich der Frage gegeben hat, ob es notwendig ist, das Religionsbekenntnis zu erfragen. Diese Beeinspruchungen wurden nicht von Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften, sondern von Menschen, die kein religiöses Bekenntnis haben, eingebracht. Und ähnlich
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