Gemeinderat, 6. Sitzung vom 31.03.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 78 von 100
am 4. September, einen Sonderlandtag zum Valorisierungsgesetz hatten, einberufen von allen drei Oppositionsparteien, auch von den Grünen, der gelautet hat: Ende der SPÖ-Belastungen auf Grund des Wiener Valorisierungsgesetzes. Das war Gegenstand dieser Debatte. Damals waren die Grünen noch voll dieser Meinung. Wir werden sehen, wie sich die Grünen – heute kommen sie wahrscheinlich nicht mehr zu Wort – zu diesem Thema nunmehr äußern werden.
Zu diesem Rechnungshofbericht, der über weite Strecken unglaubliche Zustände aufzeigt, ein paar kurze Bemerkungen, wobei man einfach nur feststellen kann, dass von einer ordentlichen Budgetierung wohl keine Rede sein kann. Die Preise von Wien Energie betreffend Strom und Gas liegen im Spitzenfeld der österreichischen Stromanbieter, und die Stadt Wien hat in den Jahren 2005 bis 2007 – das war der Zeitraum des Rechnungshofberichtes – die Überschüsse aus den Gebührenhaushalten Kanal, Wasser, Abfall von 390 Millionen nicht zweckgebundenen Rücklagen für zukünftige Investitionen zugeführt, sondern sie für den allgemeinen Haushalt verwendet. Trotz Erzielung von Überschüssen wurden Fremdkapitalkosten den Bürgern beziehungsweise den Strom- und Gasbeziehern aufgelastet, und für die festgelegten – das ist ein ganz entscheidender Vorwurf – Abwasser-, Wasser- und Müllgebühren lagen keine schlüssigen Kostenkalkulationen vor. Ein Vorwurf, wie er stärker einer ordnungsgemäßen Budgetierung eigentlich nicht gemacht werden kann.
Insgesamt ist, was den Energiepreis betrifft, das Stromprodukt Optima in 7 Jahren um 140 Prozent gestiegen, und da die Netznützungsentgelte um 10 Prozent gesenkt wurden, die Abgaben ebenfalls, betrug die Erhöhung des Gesamtpreises, bezogen auf den Durchschnittsverbrauch eines Wiener Haushaltes, 35 Prozent.
Auch ein Vergleich der Strombezugspreisentwicklung in Österreich mit den anderen EU-Staaten ergibt eine ganz deutliche Feststellung, dass wir preislich im oberen Feld liegen. Das muss man hier dazu feststellen.
Zu den Gebührenhaushalten Kanal, Wasser und Abfall sind also, wie gesagt, laut Rechnungshof von 2005 bis 2007 Überschüsse erzielt worden, und zwar 95 Millionen Wien Kanal, Wasserwerke 191 Millionen und Abfallwirtschaft 101,68 Millionen, die alle ins allgemeine Budget eingeflossen sind.
Damit kann man feststellen, dass alle Behauptungen der Frau Vizebürgermeisterin, die durch Jahre diese Dinge geleugnet hat, falsch waren und dass der Rechnungshofbericht darauf hinweist, dass wir damit recht gehabt haben und dass damit der ganze Gebührenhaushalt sicherlich nicht ein Gebührenhaushalt ist, sondern eine Steuerbelastung sondergleichen. (Beifall bei der FPÖ.)
Für den Betrieb einer Kläranlage und einer Müllverbrennungsanlage ist über Tochterunternehmen eine Fremdfinanzierung erfolgt. Diese Kosten wurden ebenfalls den Kunden aufgelastet, weil der gesamte Betriebsaufwand der MA 30 übertragen wurde.
Bei den Cross-Border-Leasing-Transaktionen ist es interessant, dass zwar ein Nettobarwertvorteil von 25,17 Millionen vereinnahmt wurde, aber die Leasingraten den Kunden aufgelastet wurden. Die Guten ins Kröpfchen sozusagen und die Schlechten ins Töpfchen.
Im Zeitraum von 2005 bis 2007 hat es im Bereich Kanal-, Wasser- und Abfallgebühren der Stadt Wien keine schlüssige Kostenkalkulation gegeben. Einen schwereren Vorwurf, glaube ich, kann man einer Kalkulation eines Budgets gegenüber gar nicht erheben. Und dann wird fortgesetzt: Durch die Gleichsetzung der Einnahmen mit den Kosten war keine Kostenwahrheit gegeben.
Der Vergleich zwischen Kostendeckungsgrad und Basis der Voranschlagswerte hat also hohe Abweichung ergeben, und eine Aussetzung der Valorisierungsbestimmungen, wie wir sie ja auch schon oft genug verlangt haben, ist nicht erfolgt.
Nämliches ist auch im Bereich der Fernwärmenutzung festzustellen. Ein Grundsatzvertrag zwischen Stadt Wien - Wiener Wohnen und Fernwärme aus dem Jahr 1997 entspricht nicht mehr den Gegebenheiten, und eine vertragliche Grundlage für die Vorlieferung der Wärme von Fernwärme Wien GmbH an die Stadt Wien - Wiener Wohnen hat es nicht gegeben.
Aber ich möchte in dem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass im Rahmen der Fernwärme eine eigenartige Art der Abrechnung erfolgt, und zwar ist zu unterscheiden zwischen Anschlussleistung und tatsächlichem Energieverbrauch. Die Leistung wird in Megawatt ausgedrückt und von der Fernwärme Wien am Beginn eines Vertrages ausgehandelt, und es ist offensichtlich nicht im Interesse der Fernwärme, diese Leistung zu reduzieren, und sie liegt meistens deutlich zu hoch.
Wir haben inzwischen eine Klage gegen die Fernwärme laufen, und das Hausbeispiel, das hier als Anlass zu verwenden ist, sieht folgendermaßen aus: Es wurde ein ursprünglich festgesetzter Leistungswert von 1,02 Megawatt auf 0,6 Megawatt reduziert, da vom Hausbesitzer nachgewiesen werden konnte, dass in den vergangenen 14 Jahren – in 14 Jahren, bitte! – der Wert von 0,6 völlig ausreichend gewesen wäre. Man hat durch 14 Jahre einen doppelt hohen Betrag einkassiert, sicherlich mit Wissen, und damit ist es sicher Absicht und Schädigungsabsicht gegenüber den Mietern und auch den Hauseigentümern. Der Schaden in diesem Fall beträgt pro Jahr ungefähr 23 000 EUR. Wenn man das hochrechnet auf 300 000 Bezieher in ganz Wien kommen wir auf einen jährlichen Schaden von 21 Millionen EUR, der als Körberlgeld von der Fernwärme einkassiert wird.
Hier ist bis heute keine Änderung erfolgt. Obwohl wir hier in diesem Raum und in Pressekonferenzen darauf hingewiesen haben, dass es keinerlei Art von irgendwelchen Änderungen gegeben hat, und ich glaube eben, das Ganze setzt sich massiv fort. Wir haben ja jetzt gerade eine massive Preiserhöhung von fast 10 Prozent bei Erdgas mitgeteilt bekommen, und zwar eine Preiserhöhung, die nur im Osten Österreichs und auch in Wien durchgeführt wird. Dazu ist festzustellen, dass Walter Boltz, der Chef der Energiemarktaufsicht, diese Erhöhung eigentlich nicht richtig findet, und die Gaspreise im Zuge des Ölpreishöhenfluges sind jetzt noch nicht ab
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