«  1  »

 

Gemeinderat, 13. Sitzung vom 29.09.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 88

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Danke!

 

Die 2. Frage (FSP - 03817-2011/0001/GM) von Herrn GR Dr Aigner an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales wurde zurückgezogen. Daher kommen wir zur 3. Frage.

 

9.21.00†VBgmin Mag Maria Vassilakou - Frage|

Die 3. Frage (FSP - 03816-2011/0001 - KVP/GM) wurde von Herrn GR Ing Mag Bernhard Dworak gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung gerichtet. (Sie haben sich immer für Bürgerbeteiligung ausgesprochen, dieses Wort steht sogar im Namen Ihres Ressorts. Insbesondere setzten Sie sich in der Vergangenheit auch für Bürgerbefragungen ein, so zum Beispiel regelmäßig bei der Errichtung von Wohnsammelgaragen und vielen anderen Projekten und politischen Grundsatzfragen. Teilen Sie nun auch die entlarvende Haltung Ihres grünen Parteikollegen, Gemeinderat Rüdiger Maresch, der sich strikt gegen Volksentscheide bezüglich der Ausweitung der "Parkpickerl-Zone" in Bezirke außerhalb des Gürtels ausspricht?)

 

Frau Vizebürgermeisterin, bitte um die Beantwortung!

 

VBgmin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Bei der Ausstellung der Parkraumbewirtschaftung gibt es eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten. Die Bezirksvertretungen beschließen die Ausweitung auf von ihnen definierte Gebiete im Bezirk. Mehrere Bezirke haben eine prinzipielle Untersuchung beantragt. Auf Basis dieser Untersuchung werden nun mögliche Lösungen und Grenzen für die Ausdehnung analysiert. Einmal mehr geht es mir darum, hier zwei Dinge auseinanderzuhalten. Das eine sind Instrumente direkter Demokratie wie etwa BürgerInnenversammlungen oder BürgerInnenbefragungen wie zum Beispiel im Zusammenhang mit neuen Wohnsammelgaragen. Sie stellen ein wichtiges und ausbaufähiges Instrument zur Information, Diskussion und Mitentscheidung der BürgerInnen über Entwicklungen in den Bezirken dar. In der Wiener Stadtverfassung sind darüber hinaus Volksbefragungen, Volksabstimmungen und Volksbegehren als Instrument der direkten Demokratie festgeschrieben. Das andere sind partizipative Ansätze und hier komme ich wieder zur Parkraumbewirtschaftung. Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist eine verkehrspolitische Maßnahme. Ebenso wie es bei Tempolimits oder über die Farbe von Verkehrszeichen keine Volksbefragungen abzuhalten, Sinn macht, halte ich das auch in diesem Fall für wenig zielführend. Aber es ist mir wichtig, partizipative Ansätze und Prozesse in den Bezirken in die Wege zu leiten, damit der zusätzliche Platz, der durch die zu erwartende Abnahme der Verparkung entsteht, gemeinsam mit der Bevölkerung entwickelt werden kann. Hier geht es um den Rückbau und die qualitative Aufwertung des öffentlichen Raums in Wien.

 

Lassen Sie mich vielleicht abschließend eines festhalten: Unabhängig davon, was ich meine, ist die Entscheidung, ob es zu einer Befragung kommt oder nicht, im Zusammenhang mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung eine, die auf Bezirksebene getroffen werden muss und auch getroffen wird.

 

9.25.00

GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Ich darf vorausschicken, dass sich die ÖVP für mehr Bürgerrechte in dieser Stadt einsetzt und dass Sie die zuständige Stadträtin sind. Ich weiß nicht, ob Sie dieses Flugblatt kennen. (GR Mag Ing Bernhard Dworak zeigt ein Flugblatt.) Es ist von Ihrer Partei im 16. Bezirk herausgegeben worden und dort steht: „Einführung des Parkpickerls im gesamten 16. Bezirk inklusive einer Sonderregelung für die KleingärtnerInnen“. Auf das gestrige Otto-Wagner-Bürgerforum angesprochen beziehungsweise auf die Bürgerversammlung nach § 104c der Stadtverfassung, hier steht kein Wort über eine Befragung. Generell bin ich der Meinung, dass in den Bezirken Befragungen stattzufinden haben. Ich habe das nicht so von Ihnen jetzt gehört.

 

VBgmin Mag Maria Vassilakou: Werter Herr Gemeinderat!

 

Einmal mehr: Die Entscheidung, ob über die Ausweitung des Parkpickerls im 16. eine Befragung abzuhalten ist oder nicht, obliegt nicht mir. Sie obliegt auch nicht den GRÜNEN in Ottakring. Sie obliegt dem Herrn Bezirksvorsteher Prokop. Das ist nun mal auf Grund der Aufgabenteilung, die wir uns hier gegeben haben, schon seit Jahren der Fall. Das kann ich nicht ändern. Ich will aber auch nicht mit meiner persönlichen Meinung hinterm Berg halten. Wenn Sie sie kennen wollen, dann kann ich sie einmal mehr hier wiederholen: Instrumente direkter Demokratie sind nun mal mit einer gewissen Vorsicht anzuwenden. Das heißt, je nach Gegenstand ist tatsächlich vorsichtig abzuwägen, wie die Fragestellung gefasst sein muss und wie und mit welcher Vorbereitung man überhaupt eine Befragung einleiten will. Mir ist es zunächst wichtig, die Bevölkerung in partizipative Prozesse von vornherein einzubinden, das heißt, in einer Vielzahl von Gestaltungsfragen bereits in sehr, sehr frühen Planungsphasen die Bevölkerung mitsprechen zu lassen, mitentscheiden zu lassen, sich einbringen zu lassen, sodass wir bestmögliche Ergebnisse erreichen, das heißt, sodass wir auch die Bevölkerung bei vielen dieser Prozesse von vornherein mitnehmen können. Man kann übrigens darüber hinaus durchaus auch entscheiden, zum Schluss eine Befragung durchzuführen. Aber selbst auch die Fragestellung, mit der man konkret die Bevölkerung konfrontiert, sollte auch eine sein, die optimalerweise sogar gemeinsam erarbeitet werden sollte.

 

Unbeschadet dessen sind Angelegenheiten der Verkehrspolitik ein schwieriges Terrain für das Instrument der Volksbefragungen und das wissen Sie genauso wie ich. Ein ganz besonderes Problem gerade bei Fragen der Verkehrspolitik ist zum Beispiel die Frage des Eingrenzens, wer soll denn befragt werden zu einem bestimmten Thema. Bei Wohnsammelgaragen tun wir uns zum Beispiel leicht, wenn wir versuchen, hier einzugrenzen, aus einem sehr simplen Grund: Diejenigen, die die Nutznießer der Wohnsammelgaragen sein werden, sind auch diejenigen, also es ist der idente Personenkreis, die auch die Betroffenen der Unannehmlichkeiten sein würden, die etwa durch den Bau der Garage entstehen.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular