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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 23.11.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 72

 

Gartenbetreuung unterscheiden. Der Begriff „Gartengestaltung und Landschaftsbau" bezieht sich auf Erhaltungsarbeiten und findet deshalb seinen Niederschlag in der Hauptmietzinsabrechnung, während die Tätigkeiten, subsumiert unter dem Begriff Gartenbetreuung, der Betriebskostenabrechnung zugerechnet werden. Unter Gartenbetreuung werden Tätigkeiten wie laufende Pflegearbeiten, wie zum Beispiel Rasen mähen, Laub entfernen und Unkraut jäten, weiters die Baumpflege, wie zum Beispiel Pflegeschnitt, Windbruchentfernung und auch der Strauchschnitt, verstanden. Die Tätigkeiten Gartengestaltung und Landschaftsbau, welche im Rahmen des Hauptmietzinsabrechnungsbereiches - wir nennen diesen immer HMZ - als Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag - der sogenannte EVB - abgerechnet werden, umfassen zum Beispiel die Entfernung der Gehölze, insbesondere wenn es sich beispielsweise um alte und morsche Bäume handelt, die Lieferung von Pflanzen und deren Auspflanzung sowie Instandsetzungsarbeiten, wie zum Beispiel Erdarbeiten, also Aushubarbeiten, alles, was damit verbunden ist, aber zum Beispiel auch Rasen anbauen und die damit verbundenen Tätigkeiten.

 

Naturgemäß ist das Kostenniveau im Vergleich zum Vorjahr bei den einzelnen Wohnhausanlagen, bedingt durch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, nicht gleichartig. Trotzdem ist festzustellen, dass Wien-weit, wenn man einen Gesamtdurchschnitt berechnet, die Kosten für die Gartenbetreuung in den städtischen Wohnhausanlagen von 2009 auf 2010 um 7,86 Prozent gesunken sind. Das ist, wie ich meine, doch ein sehr erfolgreicher Prozess.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke einmal für die Beantwortung der schriftlichen Anfrage. Jetzt kommen wir zu den Zusatzfragen. Die 1. Zusatzfrage wird von GRin Frank gestellt. - Bitte.

 

9.44.39

GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Danke für den Exkurs der Betriebskosten im Allgemeinen und der Gartengestaltung im Besonderen.

 

Ich hätte diese Anfrage nicht gestellt, wenn es sich um einen Einzelfall handeln würde. Aber mittlerweile ist es so, dass ich Unterlagen von sehr vielen Wohnhausanlagen habe. Es freut mich, wenn es vom Jahr 2009 auf 2010 vielleicht gleichbleibend oder ein Minus war, aber wenn zwischen 2006 und 2010 die Gartengestaltung um 353 Prozent, in manchen Fällen sogar mehr, angestiegen ist, weil da reden wir davon, dass es von 2 700 EUR auf bis zu 19 000 EUR steigt, dazu die Gartengestaltung, also Betreuung und Gestaltung, extra kommt, und subjektiv von keinem der Mieter dieser diversen Wohnhausanlagen festgestellt werden kann, dass irgendetwas an dieser Anlage verändert worden wäre, sprich, neue Bäume, neuer Rasen, sondern ganz im Gegenteil, dass eher die Betreuung sehr zu wünschen übrig lässt, dann muss man schon fragen, wie es zu diesen wirklich außerordentlichen Erhöhungen gerade in diesem Bereich kommt. Entweder es wird bei den Sanierungen sehr viel kaputt gemacht, was man ihnen dann zuschlägt und so, das kann ich so nicht beurteilen, aber hier stimmt sicher etwas gehörig nicht.

 

Weil wir schon bei den Betriebskosten sind, eine Frage in anderem Zusammenhang. Es gibt nicht nur bei der Gartengestaltung diese nicht nachvollziehbaren Erhöhungen, Entrümpelungen zum Beispiel in den letzten paar Jahren 172 Prozent, Hausbesorgung 111 Prozent und so weiter, sondern sehr stark steigen Strom- und Wasserkosten dort, wo Sanierungen durchgeführt werden. Die Mieter vermuten, wie ich meine, nicht zu Unrecht, dass es dabei um Baustrom und Bauwasser geht, weil es sich fast immer oder sogar ausschließlich um Sanierungsobjekte handelt. Ich nehme an, dass die Firmen das sehr wohl schon einkalkuliert haben.

 

Jetzt frage ich Sie: Kann man das so bestätigen? Oder worauf führen Sie, unabhängig von der Valorisierung, die so plötzlich ansteigenden enormen Wasser- und Stromkosten zurück?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Frau Gemeinderätin!

 

Wie bereits erwähnt, sind die Kosten für Gartenbetreuung Wien-weit durchschnittlich innerhalb eines Jahres, von 2009 auf 2010, um 7,86 Prozent deutlich gesunken. Wenn das in einzelnen Wohnhausanlagen in eine gegenläufige Richtung gegangen ist, dann müsste man sich die Situation in der jeweiligen Wohnhausanlage ansehen. Wenn Sie jetzt einen längeren Zeitraum, von 2006 bis 2010, anführen, kann das Gründe haben, die vielleicht in einer Umgestaltung des Grünbereiches liegen. (GRin Henriette Frank: Nein, keine Umgestaltung!) Da müssten wir aber dann die konkreten Unterlagen haben, die wir natürlich gerne überprüfen. (GRin Henriette Frank: Kriegen Sie!)

 

Wir haben insgesamt 2 000 Wohnhausanlagen, die ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen haben, wo es zum Teil auch unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse von Mieterinnen und Mietern gibt, was auch die Grünraumgestaltung betrifft. Von daher versuchen wir, auch mit den Mieterbeiräten, aber auch mit einzelnen Mieterinnen und Mietern, gemeinsame Lösungen zu finden, die von allen akzeptiert werden.

 

Aber, wie gesagt, noch einmal, bei der Gartenbetreuung selbst, also jenem Teil, der in der Betriebskostenabrechnung zu finden ist, dürften tiefergehende Maßnahmen, die beispielsweise Ergebnis einer Sanierungsanstrengung sind, nicht berücksichtigt sein, denn unter Gartenbetreuung ist beispielsweise Rasen mähen, Laub entfernen, Unkraut jäten, die Baumpflege, der Pflegeschnitt, aber nicht die Wiederherstellung, wie Sie das jetzt angeführt haben, wenn es Beeinträchtigungen nach einer Sanierungsleistung gibt, zu verstehen. Das müsste dann in der Hauptmietzinsabrechnung und nicht in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden. (GRin Henriette Frank: Und bei Wasser und Strom?)

 

Ähnlich verhält es sich auch beim Wasserverbrauch. Auch hier müsste man sich genau anschauen, was der Hintergrund ist. An und für sich ist es nicht zulässig, dass

 

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