Gemeinderat, 17. Sitzung vom 16.12.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 145
Bundesregelungen ab. Sie lehnen damit aber auch eine Harmonisierung mit weiteren Bediensteten unserer eigenen Gemeinde Wien ab, mit anderen Bundesländern sowieso. Inwieweit das sinnvoll sein kann, kann ich mir, nämlich selbst aus Ihrer eigenen Betrachtungsweise heraus, nicht vorstellen. Es gibt den lapidaren Satz der Stadt Wien an den Rechnungshof: „Bei den offenen Empfehlungen sind keine legistischen Maßnahmen geplant." Sie harmonisieren nicht. Sie sparen nicht. Sie bieten keine Anreize, länger in Beschäftigung zu bleiben.
Mir bleibt nur, dem Rechnungshof für seine Empfehlungen für eine bessere und sinnvollere Verwaltung in dieser Stadt zu danken, auch wenn die Empfehlungen sehr unterschiedlich von Opposition und Regierung aufgenommen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zum Wort gemeldet ist Herr StR Lasar. Ich erteile es ihm.
StR David Lasar: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident!
Vorerst möchte ich Ihnen persönlich auch meine Gratulation zu diesem hervorragenden Bericht, woraus ich jetzt einiges zitieren werde, sagen. Ich glaube, er ist sehr aufschlussreich für uns.
Ich darf mit einer Stellungnahme der AGES über Betriebsbewilligungen beginnen. Laut Stellungnahme der AGES sei das Verfahren der Betriebsbewilligung des Hanusch-Krankenhauses mittlerweile abgeschlossen. Bei der Betriebsbewilligung des AKH Wien sei die Inspektion ab Dezember 2010 erfolgt. Der Bewilligungsbescheid sei aber derzeit noch nicht ausgestellt worden, da im Februar 2011 Änderungsanträge eingebracht wurden. Alle anderen österreichischen Blutspendeeinrichtungen besäßen eine aufrechte Betriebsbewilligung gemäß Arzneimittel- beziehungsweise Blutsicherheitsgesetz 1999. - Das ist genau wieder das Sittenbild, das hier gezeigt wird. Im AKH gibt es rund elf Jahre lang nicht die geringste Betriebsbewilligung. Bis heute ist nichts passiert. Jeder Kleinbetrieb, meine Damen und Herren, jeder noch so kleine Häuselbauer, jeder noch so kleine Gastrobetrieb braucht eine Betriebsbewilligung und kann mit Sicherheit nicht elf Jahre darauf warten. Ich glaube, mittlerweile wäre mit Sicherheit schon zugesperrt. Aber wie man sieht, beim AKH ist einiges möglich.
Dann, meine Damen und Herren, kommen wir zum Beispiel Blutkonserven. Das ist ein ganz eigenartiges Thema. Wenn man sich den Bericht genau ansieht, sind in den Jahren 2008, 2009 im AKH Wien 1 125 Blutkonserven verschwunden. Das sind rund 100 000 EUR, die hier weg sind. Der Rechnungshof empfiehlt, den Verbleib der verschollenen Blutkonserven aufzudecken, meine Damen und Herren. Ich frage mich aber schon, wie eigentlich Blutkonserven verschwinden können. Da muss ich hier schon etwas sarkastisch fragen: Gibt es im AKH irgendwo Vampire, die die Blutkonserven dort aufbrauchen? Also das ist rätselhaft. Aber ich habe sicherheitshalber - die Frau StRin Wehsely ist nicht da - einen Knoblauch mitgebracht, den man im AKH verteilen könnte, damit dort die Blutkonserven vielleicht nicht wegkommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber im Übrigen gilt natürlich für die Vampire die Unschuldsvermutung wie für alle anderen dort auch. Also das kann ich nicht nachvollziehen. Das ist mir ein Rätsel.
Bestellungen, meine Damen und Herren: Es werden einfach telefonisch Blutkonserven, mir nichts, dir nichts, bestellt, wie man sie braucht. In einem anderen Krankenhaus, zum Beispiel in Graz, ergeht das alles schriftlich. Ich denke, so gehört das auch, damit man das auch dokumentieren kann. Im AKH wird einfach telefonisch bestellt. Was kommt dann natürlich heraus? Anzahl der verworfenen, nicht gebrauchten Blutkonserven im AKH 3 000 Stück, nur im Jahr 2009. Das sind rund 390 000 EUR bis 400 000 EUR, die man einfach wegwirft. Sie wissen ganz genau, was sich derzeit im AKH in diesem Bereich abspielt. Das heißt, wir brauchen dort jeden Cent. Im AKH wird um jeden Cent gerungen, aber da schmeißen wir alleine im Jahr 2009 rund 390 000 EUR einfach weg. Es werden noch einige Anträge von uns kommen. Ich würde vorschlagen, dass man im AKH nichts anderes als eine Blutbedarfsstatistik braucht. Ich glaube, das würde vieles erleichtern.
Anbieter AKH: Es gibt im AKH bezüglich Blutkonserven einen einzigen Anbieter. Warum? Der günstigere Anbieter wurde durch die Änderung des Arzneimitteleinfuhrgesetzes 2010 eliminiert. Es war nicht EU-konform. Bis heute ist man noch nicht daraufgekommen, wie man das schnell ändern könnte. Was ist passiert? In 3 Jahren hat es das AKH rund 2,1 Millionen EUR gekostet, also Geld, das wir wieder dringendst benötigen. Dazu fällt niemandem irgendetwas ein. Darüber bin ich sehr verwundert. Ich bin auch sehr froh, Herr Präsident, dass diese Kritik auch von Ihnen kommt, weil alles, was von uns, von der Freiheitlichen Partei, kommt, ist einmal nicht richtig oder ist meistens falsch. Darum bin ich mehr als zufrieden, dass hier das bestätigt wird, was wir seit Jahren predigen. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt möchte ich noch kurz auf die Empfehlungen des Rechnungshofes eingehen, weil, wenn es ich sage, wird es wahrscheinlich heißen, was die Opposition wieder fordert. Aber ich werde die Empfehlungen des Herrn Präsidenten des Rechnungshofes im Bereich der Blutkonserven von Seite 133 zitieren:
Punkt 10: „In allen Bereichen, in denen Blutkonserven verwendet werden, sollten im Interesse der Patientensicherheit und der Senkung von Kosten" - das ist sehr wichtig – „vorhandene Möglichkeiten zur Verbrauchsoptimierung genutzt werden."
Punkt 11: „Die Gründe für erhöhte Anforderungen von Blutkonserven durch Kliniken sollten festgestellt und daraus entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden." - Das wäre sehr wichtig.
Unter Punkt 12 haben wir: „Die Transfusionsstatistik sollte in den Kliniken vierteljährlich übermittelt werden." - Ich glaube, das ist sozusagen das, was man normalerweise lernt, wenn man Blutkonserven oder andere Dinge bestellt, damit man dann daraus ersehen kann, was man verbraucht hat, was man ändern kann, was man mehr und was weniger bestellen muss.
Punkt 13: „Kliniken mit einem hohen Anteil an verschollenen Blutkonserven sollten von der Anstaltsleitung
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