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Gemeinderat, 17. Sitzung vom 16.12.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 145

 

Zusammenwirken aller Gebietskörperschaftsebenen benötigen, will Österreich seine Stellung im internationalen Wettbewerb auch in Zukunft sichern. Die Notwendigkeit des Zusammenwirkens wird auch offenkundig, wenn man die Budgetzahlen der einzelnen Gebietskörperschaften näher beleuchtet.

 

Betrachten wir den Zeitraum 2006 bis 2010, so sind die Ausgaben des Bundes um 13 Prozent, die Einnahmen um 4,2 Prozent gestiegen. Betrachtet man die Ausgaben der Länder, so sind diese um 18 Prozent, die Einnahmen um 12,2 Prozent gestiegen. Die Ausgaben der Gemeinden sind in diesem Zeitraum um 21 Prozent gestiegen beziehungsweise die Einnahmen um 12,7 Prozent. Die Folge davon war, dass, seit sich 2006 die Schulden der Länder nahezu verdoppelt haben und auf 16 Milliarden EUR Maastricht-Schulden angewachsen sind, gleichzeitig auch die Schulden der Gemeinden inklusive Wien von 4,9 Milliarden auf 7,9 Milliarden EUR angewachsen sind.

 

Betrachtet man den letzten Gemeindefinanzbericht und dabei auch insbesondere die soziale Wohlfahrt, so sieht man, dass es alleine von 2008 auf 2009 zu einer Steigerung bei der sozialen Wohlfahrt von 8,8 Prozent gekommen ist, im Bereich der Gesundheit von 6,6 Prozent.

 

Was wir also brauchen, ist in Zeiten wie diesen ein nationaler Konsens, ein Zusammenwirken aller Beteiligten. Dabei ist es aber erforderlich, dass für alle unabdingbar ein verbindlicher Konsens mit klaren Zielen und Kriterien festgelegt wird. Der Rechnungshof ist daher überzeugt, dass nur die Aufnahme einer Schuldenbremse mit Sanktionen in der Verfassung die erforderliche Verbindlichkeit bringt, um zukünftig auch sorgsamer und nachhaltiger mit öffentlichen Mitteln umzugehen als bisher.

 

Die Budgetkennzahlen, der Spiegel unseres Handelns in der Vergangenheit, belegen, dass wir diese Verbindlichkeit auch tatsächlich benötigen. Wir brauchen eine Verbindlichkeit, um den Schuldenlastkraftwagen tatsächlich zu bremsen, wobei es positiv ist, dass es mittlerweile keinen mehr gibt, der ernsthaft daran zweifelt, dass wir bremsen müssen. Aber wenn wir bremsen wollen, dann brauchen wir Bremsscheiben, das heißt, wir brauchen Reformen, die wirken. Wenn wir bremsen wollen, brauchen wir auch einen Bremskraftverteiler, somit Bund, Land, Gemeinden, Sozialversicherungsträger, die gemeinsam das Nötige beitragen. Und wenn wir bremsen wollen, brauchen wir auch ein ABS, das gleichzeitig die Last gerecht verteilt. Wenn wir bremsen wollen, brauchen wir in dem Fall einen nationalen Konsens.

 

In diese Richtung geht auch das Positionspapier mit seinen 599 Vorschlägen, das der Rechnungshof vorgelegt hat. Es bietet zahlreiche Vorschläge, die kurz-, mittel- und langfristig wirken sollen. Betrachten Sie die Ausführungen, die Zahlen und Fakten im Positionspapier, so sehen Sie, dass hier angesichts der aktuellen Budgetkrise Reformen unumgänglich sind, dass Reformen im gesamten Spektrum der öffentlichen Verwaltung erforderlich sind. Auch die heutige Debatte bestätigt die Notwendigkeit der Reformen, exemplarisch in den Bereichen Gesundheit, Förderungen, Arbeitsmarkt und auch bei den öffentlichen Unternehmungen.

 

Betrachten wir den Bereich Gesundheit und die Prüfung der Procuratio-Fälle, dann sehen wir, dass wir im Gesundheitsbereich Schnittstellenprobleme haben. Eine nicht bedarfsgerechte Versorgung mit Procuratio-Patienten in entsprechenden Pflegeeinrichtungen führt eben zu erheblichen Mehrkosten. Erhebliche Einsparungen wären möglich, wenn die Versorgung bedarfsgerecht nicht in den Krankenanstalten mit durchschnittlichen Kosten pro Belagstag von 713, 20 EUR, sondern in Pflegeeinrichtungen mit durchschnittlichen Kosten pro Belagstag von 211,70 EUR erfolgen würde.

 

Dabei ist erfreulich – das hat auch GR Ekkamp angesprochen, dass der Rechnungshof das würdigt –, wenn Maßnahmen gesetzt werden. Es war seit der Prüfung des SMZ-Ost der Fall, dass in dem Bereich Maßnahmen gesetzt worden sind, aber es zeigt sich auch durch die Prüfung sehr wohl, dass noch erhebliches Potenzial da wäre, um die Patienten beziehungsweise die Procuratio-Fälle eben bedarfsgerecht versorgen zu können.

 

Die Prüfung in dem Bereich hat gezeigt: Wir brauchen eine Optimierung des Managements, wir brauchen eine Forcierung und Weiterentwicklung eines flächendeckenden Entlassungsmanagements, eine zentrale Vermittlung aller geförderten Pflegefälle.

 

Auch im Bereich – das wurde im Rahmen der Debatte angesprochen – der Versorgung mit Blut und Blutprodukten hat der KAV versucht, die Kosten einzudämmen und gleichzeitig auch die Abhängigkeit von einem Anbieter zu minimieren. Eine EU-widrige Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes verhindert aber gerade in diesem Bereich die Suche nach neuen Anbietern und hat – das wurde in der Debatte ebenfalls angesprochen – zu erheblichen Mehrkosten geführt. Aber unabhängig davon bestehen auch in dem Bereich erhebliche Potenziale, die in die Richtung eines sparsamen, zweckmäßigen Umgangs gehen.

 

Auch exemplarisch zur Frau GRin Vitouch, die den Bereich der Filmförderung angesprochen hat. Es ist überhaupt der Bereich Förderungen, der ein Potenzial bietet, das zeigt, dass wir derzeit eben zersplitterte Strukturen haben, mangelnde Strategien, dass wir ungewollte Doppelgleisigkeiten haben, aufwändige Abwicklung und keine ausreichende Koordination. Die Prüfung der Filmförderung, die hervorragend aufgelistet worden ist, zeigt eben, dass wir in Österreich über insgesamt 17 Filmförderungseinrichtungen verfügen, gleichzeitig aber auch noch der ORF Filme fördert. Mehrfachförderungen sind die Regel, aber obwohl die meisten Filme von mehr als einer Einrichtung gefördert wurden, kooperierten diese nur in den seltensten Fällen. Die Förderungsabwicklung war teilweise auch äußerst mangelhaft.

 

Dass wir in Zukunft zielgerichteter vorgehen beziehungsweise auch den Output betrachten und danach unsere Aktivitäten setzen müssen, zeigt der Umstand, dass im Jahr 2008 Förderungen in der Höhe von 58 Millionen EUR ausbezahlt worden sind, das ist um 25 Prozent mehr als im Jahr 2006, aber gleichzeitig hat

 

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