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Gemeinderat, 17. Sitzung vom 16.12.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 92 von 145

 

niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Auf Antrag von Kollegen Kowarik werde ich mir das Protokoll zur zweiten Wortmeldung von Herrn GR Ellensohn ansehen.

 

Der Herr Berichterstatter hat auf sein Schlusswort verzichtet.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung18.41.37. Ein Gegen- oder Abänderungsantrag wurde nicht gestellt. Ich bitte daher jene Damen und Herren des Gemeinderates, die dem Antrag des Berichterstatters zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Das ist mit den Stimmen der Regierungsparteien mehrstimmig beschlossen.

 

Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Antrags der ÖVP betreffend Streichung der Mittel für den Wissenschaftsbeauftragten der Stadt Wien. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Das ist gegen die Stimmen der Regierung die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

 

18.42.18Ich schlage vor, die Berichterstattung und die Verhandlungen über die Geschäftsstücke 92, 93 und 94 der Tagesordnung, sie betreffen Subventionen an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, zusammenzuziehen, die Abstimmung jedoch getrennt durchzuführen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Mag Straubinger, die Verhandlungen einzuleiten.

 

18.42.57

Berichterstatterin GRin Mag Sybille Straubinger: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! ehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zum Wort gemeldet ist Herr GR Mag Jung. Ich erteile es ihm.

 

18.43.10

GR Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Es ist notwendig und richtig, sich mit dem Thema Widerstand in seinen Facetten, aber auch in Anbetracht der vorhandenen Widersprüche zu befassen. Schließlich ist der Widerstand ein Teil unserer Geschichte. Es erhebt sich aber die Frage, ob dafür ein eigener Verein notwendig ist. Wir haben Institute für Zeitgeschichte! Wir haben mehrere Universitäten, an denen sich die betreffenden Lehrstühle damit befassen.

 

Ein privater Verein sollte sich privat finanzieren, und das ist beim DÖW wirklich nicht der Fall! In diesem Fall erfolgt die Finanzierung eindeutig und praktisch zur Gänze aus der öffentlichen Hand, und dann wird es kritisch. Und noch kritischer wird es dann, wenn dieser Verein entweder von sich aus so agiert beziehungsweise sich missbrauchen lässt, einseitig für eine bestimmte Richtung zu agieren und zu agitieren.

 

Ich werde Ihnen jetzt etwas vorlesen, was nicht aus dem freiheitlichen Lager kommt und was diesen Laden mit den vielen von uns finanzierten Mitarbeitern, die er hat, charakterisiert. Der Artikel stammt aus der Zeitung „Das Kartell“ und kommt aus dem katholischen Studentenbereich: „Nach dem Abtritt von Dr Wolfgang Neugebauer als ‚wissenschaftlicher Leiter‘ des DÖW übernahm seine langjährige Mitarbeiterin und Stellvertreterin, Frau Dr Brigitte Bailer-Galanda, seine Funktion. Sie ist eine vom Wissenschaftsministerium seit Jahrzehnten als ‚Naturalsubvention‘ zur Dienstleistung ins DÖW auf Kosten des Steuerzahlers abgestellte Beamtin.“

 

Weiter heißt es: „Auch unter neuer Leitung setzt das DÖW seine Tätigkeit fort. Klickt man bei Wikipedia das Stichwort ‚Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes’ an, so wird trotz des ausführlichen Kapitels über die ‚Geschichte des DÖW‘ mit keinem Wort die massive Kritik an seiner Tätigkeit erwähnt. Kein Wunder, der Eintrag in dieses Lexikon beruht ausschließlich auf einer Eigeninformation des DÖW und ist vor sonst bei Wikipedia immer möglichen Ergänzungen, Verbesserungen und Richtigstellungen ‚gesperrt‘“. – Sehr interessant!

 

Im Artikel ist dann die Rede von dem berühmten Gerichtsurteil, über welches sich das DÖW aufregt und meint, dass „die manipulative Wiedergabe eines Gerichtsurteils auch durch ständige Wiederholung seit über sechs Jahren nicht origineller“ wird.

 

Weiter schreibt der Verfasser: „Nun wissen wir es also, die Gerichte haben nach achtjähriger Beschäftigung mit der Materie und dem Durchlauf durch alle Instanzen ein ‚ominöses’ Urteil gefällt!“ Er stellt sich dann aber die Frage: „Was ist in den Augen des DÖW so ‚ominös‘ an den Urteilen der Gerichte? Und warum bleiben so schwer ehrenrührige Vorwürfe straffrei, die Tätigkeit des DÖW und ihres ‚wissenschaftlichen Leiters‘ seien in Summe ‚ein Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation‘?“ – Das ist aus dem Urteil zitiert. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Dazu der Verfasser des Artikels: „Doch wohl nur, wenn die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen und dies das Gericht in seiner Beweiswürdigung feststellt. – Nun, zuerst einmal verschweigt das DÖW, dass es sich nicht um wenige ‚einzelne Textpassagen‘ handelt, sondern Neugebauer mit seiner Klage in elf von insgesamt zwölf inkriminierten ‚Passagen‘ abgeblitzt ist! Lediglich in einem Punkt, der Behauptung, der Linksextremismus sei ‚ein eiterndes Geschwür, welches das Klima im Land vergifte‘, sah das Gericht einen Wertungsexzess.“

 

Ich lese weiter: „Doch sehen wir uns die Begründungen an, mit denen die Gerichte die Klage abgeschmettert haben. In praktisch allen Punkten erkannten die Gerichte, dass die gewählten Formulierungen auf” – ich zitiere wörtlich: „einer im Wesentlichen richtig wiedergegebenen Tatsachenbasis beruhen. Das gilt sogar für den Vorwurf“ – ich zitiere wieder wörtlich: „der ‚wissenschaftliche Leiter‘ und sein DÖW habe honorige Personen, Organisationen und Verbände ‚denunziert‘ und ihnen verbotgesetzwidriges Verhalten unterstellt. Verständlich, dass Dr Neugebauer diesen schwer ehrenrührigen Vorwurf der Denunziation nicht auf sich sitzen lassen wollte und klagte. Und doch wies das Gericht seine Klage ab. Interessant die Begründung des Gerichts: Die erhebliche Anzeigetätigkeit des DÖW, repräsentiert durch den Privatankläger stelle eine ‚reale‘ Grundlage für die Wertung als ‚Denunziation‘ dar. Dies umso mehr angesichts des ebenfalls gerichtsbekannten Umstandes, dass trotz der immerhin für solche Anzeigen vorgesehenen strafrechtlichen Beurteilung und Kontrolle durch mehrere Prüfungsinstanzen nur wenige von diesen Anzeigen zur Anklage

 

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