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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 24.09.2025, Sitzungsbericht  -  Seite 7 von 13

 

2) Liegenschaft EZ 398, bestehend aus den Grundstücken Nr. 626/1, Nr. 627/1 und Nr. 628/1, im Ausmaß von insgesamt 5 468 m²,

 

3) Liegenschaft EZ 222, bestehend aus dem Grundstück Nr. 629/1, im Ausmaß von 2 315 m²,

 

4) Liegenschaft EZ 223, bestehend aus dem Grundstück Nr. 630, im Ausmaß von 2 709 m²,

 

jeweils des Grundbuches der KatG Leopoldau, in einem Gesamtausmaß von 15 170 m² (zu einem Kaufpreis von 4 194 050 EUR) zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 30. Juli 2025, Zl. MA 69-155274-2024, angeführten Bedingungen ermächtigt. Die Bedeckung des Kaufpreises zuzüglich 4,6 Prozent Nebengebühren für den Vertragsgegenstand ist auf Haushaltsstelle 1/8400/001 im Budget der MA 69 gegeben.

 

7. Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insofern vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 7 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt wird:

 

Postnummern 42, 43, 7, 1, 2, 8, 10, 12, 14, 16, 17, 19, 20, 40, 21, 23, 24, 25, 44, 31, 35 und 38

 

Auf Vorschlag der Vorsitzenden GRin Dr. Jennifer Kickert beschließt der Gemeinderat einstimmig, die auf der Tagesordnung unter den Postnummern 42 und 43 stehenden Wahlen durch Handerheben durchzuführen.

 

8. (1197426-2025; MD-LTG, P 42) Durch das Ableben von GR Wolfgang Seidl wird auf Vorschlag des Klubs der Wiener Freiheitlichen GR Armin Blind zum Zweiten Vorsitzenden des Gemeinderates gewählt. (Zustimmung FPÖ und ÖVP, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

9. (1212098-2025; MD-LTG, P 43) An Stelle von GR Wolfgang Seidl wird auf Vorschlag des Klubs der Wiener Freiheitlichen für die restliche Funktionsperiode der gemeinderätlichen Personalkommission GR Roland Guggenberger als zugeordnetes Ersatzmitglied für das Mitglied GRin Angela Schütz, MA gewählt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, FPÖ und ÖVP, Ablehnung GRÜNE)

 

Berichterstatterin: GRin Mag. Stefanie Vasold

 

10. (1037304-2025-GBI; MA 13, P 7) 1) Der Wiener Kinder- und Jugendstrategie 2025 bis 2030 und ihren beinhalteten Zielen und Handlungsfeldern in der vorliegenden Form wird zugestimmt.

 

2) Kinder und Jugendliche müssen gehört werden und ihre Meinung in allen Angelegenheiten, die sie berühren, mitberücksichtigt werden. Dieses Recht auf angemessene Beteiligung ist Teil der österreichischen Bundesverfassung und der UN-Kinderrechtskonvention. Die Wiener Kinder- und Jugendstrategie setzt dieses Recht um. Entscheidungen, die für die Erreichung der Ziele der Wiener Kinder- und Jugendstrategie von Bedeutung sind, haben sich an den Zielsetzungen dieser Strategie zu orientieren. Eine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit für die BürgerInnen kann aus der Wiener Kinder- und Jugendstrategie nicht abgeleitet werden.

 

3) Der Magistrat wird beauftragt, die Ziele der Wiener Kinder- und Jugendstrategie 2025 bis 2030 unter Federführung der Stadt Wien - Bildung und Jugend zu verfolgen. Die darin definierten Handlungsfelder bilden den strategischen Rahmen für alle Dienststellen des Magistrates. Auf ihrer Grundlage entwickelt das Kinder- und Jugendparlament konkrete Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind von den Dienststellen in ihrer Arbeit zu berücksichtigen und zu verfolgen, um die Strategieziele zu erreichen.

 

4) Um die Realisierung der Wiener Kinder- und Jugendstrategie zu sichern, wird der Magistrat beauftragt, die Beiträge aller relevanten Bereiche der Stadt hinter die gemeinsame Vision zu bündeln, um Wien zur kinder- und jugendfreundlichsten Stadt der Welt zu machen.

 

5) Die Finanzierung der für die Umsetzung nötigen Aktivitäten ist im Rahmen der budgetären Möglichkeiten sowie entsprechend den jeweils politisch zu setzenden Prioritäten vorzusehen.

 

6) Um die Umsetzung der Wiener Kinder- und Jugendstrategie zu gewährleisten, wird der Magistrat beauftragt, diese in geeigneter Weise zu veröffentlichen, ihre Inhalte aktiv zu verbreiten und die Ziele und Anliegen der Strategie den BürgerInnen sowie den MitarbeiterInnen der Wiener Stadtverwaltung und anderer Einrichtungen der Stadt Wien bekannt zu machen und näherzubringen. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung FPÖ, GRÜNE und ÖVP)

 

(PGL-1269076-2025-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Angela Schütz, MA, GR Maximilian Krauss, MA und GR Armin Blind betreffend Radfahrführerschein wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ und ÖVP, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(PGL-1269237-2025-KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Harald Zierfuß, GRin Mag. Caroline Hungerländer, MSc und GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc betreffend Jugend-Jahreskarte der Wiener Linien muss fair und leistbar sein wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung SPÖ und NEOS)

 

(PGL-1269663-2025-KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Theodor Felix Löcker betreffend Überarbeitung der Kinder- und Jugendstrategie 2025 bis 2030 wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, FPÖ und ÖVP)

 

(Rednerinnen bzw. Redner: GR Harald Zierfuß, GR Mag. Lukas Burian, GR Theodor Felix Löcker, StR Stefan Berger, GRin Marina Hanke, BA, GRin Sabine Keri, GRin Mag. Dolores Bakos, BA, GRin Mag. Ursula Berner, MA, GR Mag. Bernd Saurer und GR Nikola Poljak, BA, MA)

 

Folgende zwei Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Katharina Weninger, BA

 

11. (1050323-2025-GBI; MA 10, P 1) Die Förderungen für innovative Projekte zum Erwerb von Bildungskompetenzen für chancenbenachteiligte Kinder in der Höhe von gesamt 1 693 837,18 EUR werden gemäß der Förderrichtlinie "Förderung innovativer Projekte zum Erwerb von Bildungskompetenzen für chancenbenachteiligte Kinder" genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 128 673,88 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2401/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 10 im Rahmen des Globalbudgets im kommenden Voranschlag Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)

 

(PGL-1269245-2025-KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Harald Zierfuß und GRin Mag. Caroline

 

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